Urteil zu Hasskommentar auf Facebook

Eine Berlinerin wurde zu fünf Monaten Haft auf Bewährung wegen eines Facebookkommentars verurteilt, weil die Richterin den Straftatbestand der Volksverhetzung (§130 StGB) als erfüllt ansah.

Eine Berlinerin wurde wegen fremdenfeindlichen Äußerungen gegenüber Flüchtlingen im Netzwerk Facebook zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Die 29-Jährige habe sich der Volksverhetzung schuldig gemacht, befand ein Amtsgericht am Freitag. Angesichts der Zunahme von Hassäußerungen im Internet sei zur Abschreckung der Allgemeinheit die Verhängung einer kurzen Freiheitsstrafe „unerlässlich“, erklärte die Richterin. Die Strafe entsprach dem Antrag des Staatsanwalts.

Die Begründung, so sie denn tatsächlich so von der Richterin geäußert wurde, mutet denn aber doch etwas merkwürdig an. Erinnert sie doch fatal an den Mao zugeschriebenen Ausspruch „Bestrafe einen, erziehe hundert“. Wenn bei Prozessen nicht mehr justiziable Verfehlungen des Angeklagten im Vordergrund stehen, sondern die präventiv-erzieherische Außenwirkung des Urteils auf am Verfahren unbeteiligte Dritte, bewegt man sich mit derartigen bedenklichen Begründungen sehr schnell im Bereich des moralisierenden Gesinnungsstrafrechts, wie es vorwiegend in totalitäten Staaten praktiziert wird.

Ein Kommentar

  1. Heidorn sagt:

    Ich bin der meinung das man dises Urteil vors Oberlandesgericht für Menschen recht oder vors Europäischen Gerichtshof bringen muß denn was hier geschiet ist eine politische Verfolgung von Deutschen staatsbürgen die aus Angst vor den Asylanten ihre Meinung und Ängste kund tun und jetzt werden die die es laut ausprechen auch noch von den Staat als hetzerische rassisten verfolgt und angeklagt und sogar verurteilt . Komisch ist nur das ein Herr til Schweiger das Deutsche Volk als mop betiteln darf und das sogar öventlich im Fernsehen und ein angesehender Politiker das andersdenkende Volk als Pack beschimpfen und das auch öffentlich im Fernsehen darf und das dises denn nicht verfolgt und bestraft wird denn das ist nicht nur hetzen sondern aufwiegelung und hasreden gegen den Deutschen Bürger. Also soweit mir bekannt ist heißt es im Nahmen des Volkes und das sind nun mal wir und ich glaube nicht das wir mit solch ein Urteil einverstanden sind denn die Richter haben dises Urteil nicht im Sinne des Volkes sondern im und für unsere Machthaber die Politiker gefällt. Damit die andersdenkende Bürger aus Angst vor ner Anklage den Mund halten , das Diente nur dazu uns mundtot zu machen . Das ist meine Meinung ,und nur so neben bei alles was ich schreibe oder poste und Kommentier wird von mir extern gespeichert und geht in Bedarfsfall an mein Anwalt und an ausländischen Medien so wie an das Europäische Gerichtshof für Menschenrechte

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert