EU-Kommission treibt Zensur durch Internetunternehmen voran

Die EU-Kommission hat Ende Mai ein dreiseitiges Dokument [1] zur Beseitigung von „hate speech“ aus dem Internet, also zur Zensur, mit dem Titel „Code of conduct on countering illegal hate speech online“ veröffentlicht.

Allgemeines

Bevor ich auf den Inhalt eingehe, zunächst etwas zum Dokument an und für sich. Es gehört, vollkommen unabhängig vom konkreten Inhalt, zu jener Art von Dokumenten, welche ich immer als ausgesprochen dubios empfinde. Sie befinden sich auf dem öffentlich zugänglichen Teil der Server der EU — eine Behörde! —, weisen aber weder Aktenzeichen oder sonst irgendein Ordnungsmerkmal auf, noch ist ein offizieller Autor oder sonst eine verantwortliche Stelle darin angegeben, selbst auf ein Datum und das offizielle Briefpapierdesign, in diesem Falle das der EU-Kommission wird verzichtet. Wenn man nicht die dazugehörige Seite, wie in diesem Falle die mit der Presseerklärung („European Commission and IT Companies announce Code of Conduct on illegal online hate speech“) oder die Neuigkeitenseite, kennte, wüßte man nicht wo das Dokument herkommt. Diese Pamphlete, etwas Anderes fällt mir dazu nicht ein, erwecken bei mir immer den Eindruck, als ob im Hintergrund Leute ihr eigene Agenda, vielleicht sogar mit Billigung offizieller Stellen, im Namen der EU verfolgen, aber so, daß nie wirklich eine offizielle EU-Stelle dafür in Haftung genommen werden kann. Wenn es zuviel Aufregung gibt, dann wird es ggf. einfach als Entwurf oder Irrtum deklariert und ausgetauscht oder ganz vom Server genommen. Für eine Behörde ist dieses Vorgehen mehr als nur ungewöhnlich und dilettantisch.

Inhalt

Die EU-Kommissarin Vĕra Jourová für Justiz, Verbraucherschutz und Gleichstellung (eigentlich gender equality) preist diese Handlungsrichtlinie in Form einer freiwilligen (?) Selbstverpflichtungserklärung der Internetunternehmen als Fortschritt im Kampf gegen den Terrorismus, da über Sozialnetzwerke die Jugend radikalisiert werde und Rassisten ihre Gewaltvorstellungen und Haßreden verbreiten.

Nun zum eigentlichen Inhalt des Dokuments. Bereits in der Einleitung werden Facebook, Microsoft, Twitter und Youtube explizit namentlich angesprochen und als Ziel benannt, da sie als die Hauptakteure gelten.

Facebook, Microsoft*, Twitter and YouTube (hereinafter „the IT Companies“) – also involved in the EU Internet Forum – share, together with other platforms and social media companies, a collective responsibility and pride in promoting and facilitating freedom of expression throughout the online world;

Den Unternehmen wird hier Verantwortung für die Freiheit der Rede zugeschrieben, doch tragen sie diese Verantwortung im juristischen Sinne tatsächlich? Die Freiheit der Rede gehört zu den Grundrechten und ist somit ein Abwehrrecht des Bürgers gegen den Staat. Alle genannten Unternehmen sind jedoch ausschließlich Privatunternehmen und unterliegen mit den genannten, kostenlosen Diensten daher nicht der Freiheit der Rede. Sie können jederzeit und ohne Begründung vollkommen beliebig Inhalte zulassen oder entfernen, ja selbst die Dienstleistung von heute auf jetzt einstellen. Auch haben sie keine Neutralitätspflicht. Inwieweit sie unterschiedliche Meinungen zulassen liegt allein bei ihnen und dürfte sich in der Realität immer an ökonomischen Prinzipien orientieren, nicht an Idealistischen.

The IT Companies also share the European Commission’s and EU Member States‘ commitment to tackle illegal hate speech online.

Es ist ja schön und gut, daß die Unternehmen die Auffassung der EU teilen, daß etwas gegen illegale Haßrede unternommen werden muss, aber welche Bedeutung kommt dem zu? Illegalität ist eine Eigenschaft, die durch den Gesetzgeber an Hand von Gesetzen und Verordnungen definiert wird. Es ist daher vollkommen gleichgültig, ob Unternehmen die Auffassung teilen oder nicht, an Gesetze haben sie sich zu halten.

Illegal hate speech, as defined by the Framework Decision 2008/913/JHA of 28 November 2008 on combating certain forms and expressions of racism and xenophobia by means of criminal law and national laws transposing it, means all conduct publicly inciting to violence or hatred directed against a group of persons or a member of such a group defined by reference to race, colour, religion, descent or national or ethnic origin.

Die genannte Rahmenbeschluss 2008/913/JHA [2] verurteilt zwar Rassismus, Fremdenfeindlichkeit, Haßrede etc. wird aber eben nicht konkret. Alles bleibt äußerst schwammig. So findet man dort Formulierungen wie:

Whereas:
[…]
(5) Racism and xenophobia constitute a threat against groups of persons which are the target of such behaviour.
[…]
(9)‘Hatred’ should be understood as referring to hatred based on race, colour, religion, descent or national or ethnic origin.

Jeweils rekursive Verweise, aber nirgends exakte Definitionen. Das wird mit der Forderung an die Mitgliedsstaaten ausgelagert, Gesetze dagegen zu erlassen. Die gesamte Rahmenbeschluss 2008/913/JHA bleibt hierzu äußerst vage, nur strafbar sollen derartige Akte eben sein.

Broader society and in particular civil society organisations (CSOs) also have a crucial role to play in the field of preventing the rise of hatred online, by developing counter-narratives promoting non-discrimination, tolerance and respect, including through awareness-raising
activities.

Den Duktus von der Entwicklung von Gegenrede und „awareness“ ist typischer Slang aus dem Gendermilieu.

The IT Companies support the European Commission and EU Member States in the effort to respond to the challenge of ensuring that online platforms do not offer opportunities for illegal online hate speech to spread virally.

Alle genannten Unternehmen sind weltweit agierende amerikanische Konzerne, die im Zweifelsfalle der amerikanischen Auffassung von Rede- und Meinungsfreiheit folgen und amerikanischen Gesetzen unterliegen. Die Konzerne werden daher der Auffassung der EU nicht unbedingt freiwillig folgen, da dies Zeit und Geld kostet, sondern nur auf Druck der EU.

In order to prevent the spread of illegal hate speech, it is essential to ensure that relevant national laws transposing the Council Framework Decision 2008/913/JHA are fully enforced by Member States in the online as well as the in the offline environment.

Wie bereits oben gesagt, in der Rahmenbeschluss 2008/913/JHA steht nur leider nicht drin, was denn nun unter Haßrede zu verstehen sei.

Die einzelnen Punkte (warum sind die eigentlich in einem offiziellen Dokument nicht durchnummeriert?) der Vereinbarung sind teilweise höchst interessant, andere wiederum eher unklar. Nicht überraschend ist, daß die Benutzerrichtlinien der Unternehmen ein Verbot der Verbreitung von Haßrede und Gewalt enthalten und die Unternehmen Melde- und Löschprozesse für derartige Inhalte etablieren sollen. Spezielle Arbeitsgruppen sollen eingegangene Meldungen sichten und gegen die eigenen Richtlinien sowie ggf. gegen Rahmenbeschluss 2008/913/JHA [2] (sinnlos, weil nichts konkretes drinsteht) und lokale Gesetze abgleichen.

• The IT Companies to review the majority of valid notifications for removal of illegal hate speech in less than 24 hours and remove or disable access to such content, if necessary.

Die Unternehmen verpflichten sich hiernach die Mehrheit aller gültigen Löschmeldungen zu illegaler Haßrede in weniger als 24 Stunden zu sichten und wenn notwendig zu löschen oder blocken. Da steht nicht, wie lange die Zeitdauer betragen darf, bis festgestellt ist, ob es sich um eine gültige Anforderung handelt. Ist diese schwammige Formulierung Absicht, Schlamperei oder ein Werk eines Unternehmensvertreters, um trotz Vereinbarung beliebig viel Bearbeitungszeit zu haben? Weiterhin sollen die Unternehmen ihre Benutzer aktiv schulen und — Achtung typisch feministische Formulierung — „awareness“ bzgl. der erlaubten Inhalte erzeugen.
Der nächste Punkt der Vereinbarung lässt aufhorchen:

• The IT companies to provide information on the procedures for submitting notices, with a view to improving the speed and effectiveness of communication between the Member State authorities and the IT Companies, in particular on notifications and on disabling access to or removal of illegal hate speech online. The information is to be channelled through the national contact points designated by the IT companies and the Member States respectively. This would also enable Member States, and in particular their law enforcement agencies, to further familiarise themselves with the methods to recognise and notify the companies of illegal hate speech online.

Will sagen, die Unternehmen verpflichten sich nicht nur zum Blocken und Löschen von Inhalten, sondern sie sollen auch standardisiert gegenüber noch zu benennenden nationalstaatlichen Kontaktpunkten Rapports abliefern. Dies soll es (angeblich) den Strafverfolgungsbehörden erleichtern selbst am Meldesystem teilzunehmen.

Die nächsten Punkte der Selbstverpflichtung muss man sich in Ruhe auf der Zunge zergehen lassen, denn die Unternehmen verpflichten sich hierin nicht nur (ein weiteres Mal) ihre Melde- und Löschrichtlinien zu veröffentlichen, sondern auch zum Eingehen und der geografischen (!) Ausweitung von Kooperationen mit zivilgesellschaftlichen Organisationen (welche?), sowie, wenn nötig, zur Unterstützung und Schulung deren Mitarbeiter zu vertrauenswürdigen Berichterstattern („trusted reporters“).

• The IT Companies to encourage the provision of notices and flagging of content that promotes incitement to violence and hateful conduct at scale by experts, particularly via partnerships with CSOs, by providing clear information on individual company Rules and Community Guidelines and rules on the reporting and notification processes. The IT Companies to endeavour to strengthen partnerships with CSOs by widening the geographical spread of such partnerships and, where appropriate, to provide support and training to enable CSO partners to fulfil the role of a „trusted reporter“ or equivalent, with due respect to the need of maintaining their independence and credibility.

• IT Companies rely on support from Member States and the European Commission to ensure access to a representative network of CSO partners and „trusted reporters“ in all Member States to help provide high quality notices. IT Companies to make information about „trusted reporters“ available on their websites.

Anders ausgedrückt, unter Billigung und Mitwirkung der EU-Kommission und der EU-Mitgliedsländer soll ein privates, länder- und flächenübergreifendes Netzwerk aus Blockwarten geschaffen werden, die nahezu beliebig Richtlinien zum Blocken und Löschen von Inhalten aushandeln können, da der Begriff der Haßrede ist in dem genannten Regulatorium [2] derart unspezifisch und weiträumig bzw.überhaupt nicht definiert, daß jede Gegenmeinung zu jedem beliebigen Thema vom Netzwerk jederzeit als Haßrede eingestuft werden kann. Somit kann man sich insbesondere bei Kritik an linken Standpunkten, Religionen und Feminismus auf wahre Löschorgien gefasst machen. Wohlgemerkt, die Unternehmen dürfen als private Einrichtungen sowieso löschen was sie wollen, aber hier geht die Initiative von der EU-Kommission mit einer europaweiten Wirkung aus. Als treibendes Verfassungsorgan versucht hier die EU-Kommission eine Paralleljustiz auf privater Basis zu schaffen, um im Endergebnis eine verfassungswidrige Zensur ausüben zu können.

Dagegen sind die folgenden Punkte der Selbstverpflichtung eher Kleinkram. Die Unternehmen sollen ihre Mitarbeiter regelmäßig schulen und sich auch untereinander über die gute Praxis austauschen (Wie sollte auch sonst Einheitsbrei entstehen). Weiterhin sollen Initiativen mit Gegenpropaganda entwickelt werden („promoting independent counter-narratives“) und Erziehungsprogramme zur Förderung von kritischem Denken („encourage critical thinking“) unterstützt werden. Hier wieder dasselbe Problem wie oben, da keine klaren Definitionen vorliegen, kann alles und jedes als gute Gegenpropaganda gelten. Das Netzwerk allein bestimmt dann über die (ver)öffentlichte Meinung. Außerdem sollen die Unternehmen den zivilgesellschaftlichen Organisationen bei Kampagnen zur Gegenpropaganda proaktiv unter die Arme greifen.

Das ist nicht ganz ungeschickt gemacht, was hier abläuft. Ohne es auszusprechen, geht es ums Geld, denn Kampagnen und jede Form von Unterstützung kosten Geld, welches hier von den Unternehmen aufgebracht werden soll. Da das Ganze aus der Genderecke kommt, wird hier von europäischer Ebene aus versucht, Kaderstellen in Unternehmen und zivilgesellschaftlichen Organisationen auf Kosten der Unternehmen für die massenhaft per Gender Studies angezüchteten Absolventen, die nicht in normale Arbeitsprozesse integriert werden können, da sie de facto ungelernt sind, zu schaffen. Irgendwo müssen diese Leute ja bleiben und man kann nicht alle im öffentlichen Dienst unterbringen.

Im letzten, etwas schräg formulierten, Punkt ist man sich zwischen Unternehmen und EU-Kommission noch einig, daß diese Vereinbarung auch von anderen relevanten Unternehmen und Sozialnetzwerken übernommen werden soll.

• The European Commission in coordination with Member States to promote the adherence to the commitments set out in this code of conduct also to other relevant platforms and social media companies.

Daß abschließend die getroffenen Maßnahmen hinsichtlich ihrer Wirkung regelmäßig überprüft werden sollen, erscheint nur logisch und sinnvoll, aber gleichzeitig verpflichten sich die Unternehmen abermals zu Gegenpropaganda! Das dürfte juristisch kaum haltbar (bspw. Eingriff in die unternehmerische Freiheit, Meinungsfreiheit) sein und es sollte verwundern, daß Unternehmen diese Verabredung tatsächlich freiwillig eingehen sollten, auch da die Handlungsrichtlinie keine Sanktionsmaßnahmen bei Nichtbeachtung enthält.

The IT Companies and the European Commission agree to assess the public commitments in this code of conduct on a regular basis, including their impact. They also agree to further discuss how to promote transparency and encourage counter and alternative narratives

Verfasser

In den Metadaten wird unter Verfasser „KLINGVALL Louisa (JUST) angegeben. Nun muss Fr. Klingvall nicht zwangsläufig der Verfasser des Dokuments sein, es würde ausreichen daß sie das ursprüngliche Word-Dokument in PDF umgewandelt hat, es jemand an einem auf ihren Namen eingerichteten Rechner erstellt hat oder einfach ihren Namen benutzt hat. Andererseits gibt es im Directorate-General for Justice and Consumers (DG JUST), zuständig für „Justice, consumer and gender equality“ (Selbstbeschreibung: „Europeans‘ most cherished values and principles, such as democracy, freedom, tolerance and the rule of law“), eine Louisa Klingbeil, die in Sachen gender-mainstreaming aktiv ist und auch entsprechende Vorträge hält („Human Rights of Lesbian, Gay, Bisexual, and Transgender (LGBT) People, Equal Treatment and Fight against Discrimination“). Es spricht somit nichts dagegen, daß Fr. Klingvall hier tatsächlich federführend tätig war.

Fazit

Mal ganz pragmatisch gefragt, warum sollte ein Unternehmen einer solchen Vereinbarung zustimmen? Die darin gemachten Zusagen verkomplizieren Arbeitsabläufe und behindern den normalen Geschäftsablauf (bspw. durch Kundenbeschwerden, potentiellen Imageverlust da Zensor). Kurz gesagt, sie kosten Geld, führen aber nicht zu Mehreinnahmen, können daher nicht als Investitionen verstanden werden. Für ein Unternehmen gibt es eigentlich nur zwei Gründe ein solches Dokument zu unterschreiben. Entweder es entstehen an anderer Stelle doch (über-)ausgleichende Einnahmen (mehr Kunden auf der einen oder Steuererleichterungen auf der anderen Seite) oder dem Unternehmen drohen bei Nichtunterzeichnung wesentlich höhere Verluste. Somit erhebt sich die Frage, was genau läuft dort zwischen den Unternehmen und der EU-Kommission?

Das Dokument erinnert mich fatal an die Vorgehensweise von Fr. von der Leyen zu Zeiten der von ihr propagierten Internetsperren. Da Internetsperren, so wie sie sie wollte, nicht verfassungsgemäß umsetzbar waren bzw. sind, wollte sie am Gesetzgeber vorbei geheime Verträge direkt mit den Internetprovidern zur Einführung ihres „Stoppschilds“ beim Aufruf von Webseiten, die auf einem geheimen Index stehen abschließen. Rechtsgrundlage? Unbekannt bis keine. Wer hätte damals der Vertragspartner auf staatlicher Seite sein sollen? Das BKA? Das Justizministerium? Die Bundesregierung?

Hier läuft es etwas offener und geschickter, aber das Prinzip ist dasselbe. Inhalte- und Plattformanbieter werden zum Abschluss einer Selbstverpflichtungserklärung zum Löschen oder Blocken von Inhalten im Internet binnen 24 Std. genötigt. Für den Anwender ist der Prozess vollkommen intransparent. Da der Abschluss der Selbstverpflichtungserklärung auf politischen Druck und außerhalb des Rechtswegs erfolgt, muss man hier von Zensur sprechen, denn in einem Rechtssaat obliegt letztlich die Feststellung einer Rechtswidrigkeit immer noch der ordentlichen Gerichtsbarkeit.

Das in dem EU-Dokument erwähnte System einer die Verfassung aushebelnden Paralleljustiz aus zivilgesellschaftlichen Organisationen und vertrauenswürdigen Meldern (vulgo Blockwarte) hat in Deutschland bereits Justizminister Heiko Maas, mit seiner ebenso dubiosen Task-Force zwischen Justizministerium und der von einer Ex-Stasiagentin geführten Amadeu Antonio Stiftung zum Löschen von Kommentaren auf Facebook durch die Bertelsmanntocher Arvato begonnen zu etablieren. Auch die Maassche Task-Force existiert nicht als offizielles Organ, sondern nur als „zwanglose Gesprächsrunde“ zwischen Ministerium, Facebook und der Stiftung.

Literatur

  1. Code of conduct on countering illegal hate speech online. hate_speech_code_of_conduct_en.pdf
    Metadaten:
    Verfasser: Louisa Klingvall (JUST)
    Dokumentdatum: 30.05.2016 19:53:40 MESZ (Zeitstempel 1464630820)
    Größe: 3 Seiten DIN A4, 105,4 kB
    Prüfsumme: sha512
    2f21172948eeb345001871d054db072befd504078ab4162c52
    f1d56b15e054b0753ef35e1872eff3b15333e64099d96b98a5
    61946474733f22026e48728e59be
  2. ACTS ADOPTED UNDER TITLE VI OF THE EU TREATY COUNCIL FRAMEWORK DECISION 2008/913/JHA of 28 November 2008 on combating certain forms and expressions of racism and xenophobia by means of criminal law.
    en: Official Journal of the European Union, L 328/55-328/58, 6.12.2008
    de: Amtsblatt der Europäischen Union, L 328/55-328/58, 6.12.2008

3 Kommentare

  1. Tilo Baumann sagt:

    >The IT Companies also share the European Commission’s and EU Member
    >States’ commitment to tackle illegal hate speech online.
    >
    >Es ist ja schön und gut, daß die Unternehmen die Auffassung der EU
    >teilen, daß etwas gegen illegale Haßrede unternommen werden muss, aber
    >welche Bedeutung kommt dem zu? Illegalität ist eine Eigenschaft, die durch >den Gesetzgeber an Hand von Gesetzen und Verordnungen definiert wird. Es >ist daher vollkommen gleichgültig, ob Unternehmen die Auffassung teilen >oder nicht, an Gesetze haben sie sich zu halten.

    Es wird nicht nur Gesetzestreue verlangt, sondern darüber hinaus ‚to tackle illegal hate speech online‘.

  2. Tilo Baumann sagt:

    „(5) Racism and xenophobia constitute a threat against groups of persons which are the target of such behaviour.
    […]
    (9)‘Hatred’ should be understood as referring to hatred based on race, colour, religion, descent or national or ethnic origin.

    Jeweils rekursive Verweise,

    Zu (9): Ich verstehe ‚hatred‘ als selbsterklärend. Die Menge der ‚hatred‘ wird eingeschränkt dadurch, daß nur solche gemeint sind, die sich gegen bestimmte Personengruppen richten.
    Bei den aufgezählten Gruppen finde ich verwunderlich, daß z.B. Frauen oder Alte nicht genannt sind. Vermutlich meint die EU auch diese.

  3. Tilo Baumann sagt:

    Ich kommentiere mich selber:


    Zu (9): Ich verstehe ‘hatred’ als selbsterklärend.

    Richtig:
    Der Verfasser des Code of Conduct hält ‚hatred‘ für selbsterklärend oder anderswo erklärt, aber er will dieses ‚hatred‘ dadurch einschränken, daß …


    Die Menge der ‘hatred’ wird eingeschränkt dadurch, daß nur solche gemeint sind, die sich gegen bestimmte Personengruppen richten.
    Bei den aufgezählten Gruppen finde ich verwunderlich, daß z.B. Frauen oder Alte nicht genannt sind. Vermutlich meint die EU auch diese.

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