Der verurteilte Filmfälscher Michael Born äußert sich in einem Interview zu Fake News im Fernsehen:
Der Richter stellte mit Bedauern fest, dass nur der freie Journalist für Fakes bestraft werden könne. Sender und festangestellte Redakteure aber nicht, denn zwischen Sender und Zuschauer findet keine Vermögensverfügung statt, und die ist Voraussetzung für den Betrugsparagrafen. Allerdings findet die Irrtumserregung zwischen Sender und Zuschauer sehr wohl statt. Dies aber alleine lässt keine Anklage zu. Im Klartext ein Freibrief für die Sender. Sie sind praktisch nur noch ihrer Quote verpflichtet, aber nicht mehr der Wahrheit.
Interessante Pespektive, letztlich geht es um die Frage wann Meinungsfreiheit zum Betrug wird. Das Urteil stammt aus den Neunzigern. Ob diese Entscheidung, im Hinblick auf das von Heiko Maas gerade vorgeschlagene Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG), heute wieder so getroffen werden würde?
Daß die privaten Sender quasi frei sind in der Entscheidung über Wahrheit und Lüge, weil es keine Vermögensverfügung zwischen Zuschauer und Sender gibt ist rein logisch nachvollziebar. Genau diese Situation trifft heute auch auf die Sozialnetzwerke zu. Weder Zuschauer, noch Nutzer bezahlen für die Nutzung. Anders sieht die Sachlage beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk aus. Schließlich finanziert der Bürger diese per Zwangsabgabe über die GEZ, womit eine Vermögensverfügung zwischen Zuschauer und Sender stattfindet, wenn auch nicht freiwillig. Interessant wäre es auch die Auffassung eines Gerichts zu Büchern und (Tages-) Zeitungen dazu zu erfahren, schließlich erwirbt der Leser diese ja, insofern hätte er mit Bezahlung dann einen Anspruch auf die Wahrheit.