Abmahnung an Facebook wegen gelöschten Kommentars?

Vor rund drei Wochen wurde die Rechtsanwältin Karoline Seibt wegen des Verbreitens eines Beitrags Dritter, der auf das Versagen der deutschen Behörden im Umgang mit sogenannten islamischen Gefährdern hinwies, bei Facebook zweitweise gesperrt. Daß Facebook nicht nur etwas gegen weibliche Brustwarzen, sondern auch gegen Islamkritik jedweder Art und prokurdische Meinungen, weil in der Türkei geschäftsgefährdend, hat, sollte sich inzwischen herumgesprochen haben. Diese Sperre lief zum 30.06. ab und Fr. Seibt hat dies nun kommentiert:

Meine Facebooksperre ist seit heute beendet.

Das ist kein Grund zum Feiern, da die freie Meinungsäußerung ein Grundrecht ist. Aufgabe des Staates wäre es, dieses Recht seiner Bürger durch Maßnahmen gegen Facebook zu sichern und nicht umgekehrt.

Für eine Rechtsanwältin eine merkwürdige Auffassung von Grundrechten. Woraus mag sie ableiten, daß sie ein (Grund-) Recht habe, auf Facebook Beliebiges zu schreiben? Wäre dem tatsächlich so, hätte jeder das Recht auf jeder Webseite seinen Sermon hinterlassen zu dürfen, andernfalls müsste er mit rechtlichen Schritten eines Staatsanwalts rechnen. Für jeden Webseitenbetreiber geradezu der Albtraum. Kann es sein, daß Fr. Seibt beim Thema „Grundrecht Meinungsfreiheit“ (Art. 5 GG) nicht so richtig aufgepasst hat? Meinungsfreiheit bedeutet in Deutschland zunächst einmal staatliche Selbstbeschränkung dergestalt, daß man zwar (staatlich zugelassene) Meinungen ohne staatlichen Eingriff verbreiten darf, dies impliziert aber keine wie auch immer geartete Pflicht Dritter, diese Meinungen auch zu replizieren. Webseiten und die sozialen Medien sind kein öffentlicher Raum, wie ich bereits darlegte.

Ich empfinde es als eine merkwürdige, allerdings weit verbreitete und zunehmende, Unsitte die Gerätschaften anderer Leute kostenlos zu nutzen bzw. nutzen zu wollen und dann aus dieser erlaubten Mitbenutzung Ansprüche an den Besitzer herzuleiten. Fr. Seibt hat bereits eine berufliche Webseite; es stünde ihr frei eine Weitere zu eröffnen und auf Facebook darauf zu verlinken. Dann können ihre Inhalte (noch) nicht so schnell gesperrt werden. Außerdem hätte das den Vorteil, daß alle Internetbenutzer zwanglos (also ohne Anmeldung bei Facebook) ihre Inhalte rezipieren könnten.

Daß die Löschorgien von Facebook auch durch die Aktivitäten rund um das Netzwerkdurchsetzunsgesetz (NetzDG) von Justizminister Heiko Maas induziert werden ist unbestritten, aber dann ist das Justizministerium und der Bundestag ggf. der Bundesrat der Gegner, nicht Facebook bzw. der jeweilige Webseitenbetreiber.

Facebook hat seine Unabhängigkeit verloren und ist zu einem staatlichen Überwachungskonzern mutiert.

Finanziell ist Facebook inzwischen unabhängiger als jemals zuvor, das ist ja eines der Probleme welches Heiko Maas hat. Facebooks Datensammelei ist sein originäres Geschäftsmodell, von Anfang an. Es ist eine äußerst naïve Vorstellung, anzunehmen Facebook wäre als amerikanischer Konzern jemals wirklich frei von staatlicher Zusammenarbeit gewesen.

Auf das Bundesverfassungsgericht vertraue ich nicht. Dieses ist politisch besetzt und hat sich bereits bezüglich der m.E. illegalen Grenzöffnung als nutzloses Schwert erwiesen.

Prinzipiell hat sie hiermit recht. Man sollte das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) nicht überbewerten, auch wenn es bisher oft die Politik in die Schranken gewiesen hat, denn die Richter werden in parteipolitischen Hinterzimmern nach taktischen Gesichtspunkten ausbaldowert, Qualifikation ist nicht das erste Kriterium. Andererseits ist es für Überraschungen gut, da es inzwischen eine eigne Politik betreibt — euphemistisch als „Rechtsgeschichte schreiben“ bezeichnet — was nicht seine Aufgabe ist.

Eine förmliche Abmahnung an Facebook erfordert auch die Bereitschaft, diese notfalls durch alle Instanzen auszufechten. Dies würde meine Kräfte, die mir nicht unbegrenzt zur Verfügung stehen, dauerhaft an einen Nebenkriegsschauplatz binden.

Eine Abmahnung gegenüber Facebook, weil dieses von seinem Hausrecht Gebrauch macht und ihm unliebsame Kommentare löscht? Ich hoffe mal, diese Idee macht nicht Schule, denn diese Goldgrube für Abmahnanwälte käme einer Apokalypse für Webseitenbetreiber mit Kommentarfunktion gleich, denn es würde Abmahnungen für abgelehnte Kommentare hageln. Ich halte deratige Teilenteignungsfanatsien, denn nichts Anderes ist es, wenn Dritte darüber entscheidenn wer auf meiner Webseite was sagen darf und was nicht, für ebenso gefährlich, wie die Zensurbestrebungen von Heiko Maas et al. Eine solche Regelung würde das Kommentarwesen binnen kürzester Zeit in Deutschland zum Erliegen bringen. Ein Wunder, daß Zensurminister Heiko Maas noch nicht auf diese wunderbare Idee gekommen ist, dies wäre die Lösung für ihn und seine Spießgesellen.

Ein Kommentar

  1. […] Rechtsanwältin Seibt (die allerdings zugegebenermaßen nicht zum SPD-Umfeld gehört), die gerne Abmahnungen für gelöschte Kommentare an Facebook schicken möchte. Übrigens ein Umstand, der bei den Pressehäusern wie DER SPIEGEL bis […]

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