Eilantrag zur Wahlteilnahme von Vollbetreuten

Nach dem Beschluss des Deutschen Bundestages zum „inklusiven Wahlrecht“ bei dem auch vollbetreute geistig Behinderte ein Anrecht auf Teilnahme an Wahlen haben, waren nun die linken Parteien, allen voran die SPD, mit einem Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) erfolgreich, daß diese bereits an den bevorstehenden Europawahlen teilnehmen können dürfen. Ursprünglich war die Umsetzung des Beschlusses aus organisatorischen Gründen wegen der Kürze der Frist erst für danach vorgesehen.

Bei mir erweckt diese Hau-Ruck-Operation den Eindruck, des letzten Aufgebots der SPD. Auf Grund des radipe schwindenden Zuspruchs, ist man auf jede Stimme angewiesen. Ähnlich wie bei einem Krieg den man zu verlieren droht und nun als letzte Hoffnung auf Wendung des Blatts noch Kinder an die Front geschickt werden. Einen ersten Anlauf dazu hatte die SPD bereits 2015 ebenfalls relativ kurz vor den Wahlen und drohendem Stimmenverlust unternommen.

In der Praxis läuft es darauf hinaus, daß die Betreuer, von denen die SPD annimmt, daß diese mehrheitlich SPD-Wähler sind, mindestens zwei (ihre eigene und die des oder der Betreuten, denn ein Betreuer kann mehrere Betreute haben) Stimmen haben werden, denn Demente oder Komatöse auf Grund schwerer Schädel-Hirn-Traumata sind schlicht nicht in der Lage einen Stimmzettel auszufüllen. Ist das jetzt wirklich demokratischer und wenn ja weshalb?

Bei allem was die SPD vornimmt schafft sie es, den Eindruck zu vermitteln, daß es ihr nicht um den Dienst am Menschen geht, sondern allein darum an der Macht zu bleiben um ihre eigene linke Ideologie weiter durchsetzen zu können. Dafür ist ihr jeder Vorwand recht. Als Zyniker fällt mir dazu nur noch ein, daß die SPD genau weiß warum sie die Stimmen gerade dieser Wählergruppe haben will, denn andere Stimmen bekommt sie nicht mehr.

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