EU-Kommision will Kraftstoffverbrauch überwachen

Geht es nach der EU-Kommission sollen Autohersteller ab 2021 dazu verpflichtet werden, den realen Kraftstoffverbrauch jedes einzelnen in der EU zugelassenen Fahrzeugs zu erfassen und an die EU-Kommission zu melden. Hierzu müssen alle neuzugelassenen Typen, sofern nicht schon bereits vorhanden, mit einer entsprechenden Meßeinheit, dem „On-Board Fuel Consumption Meter“ (OBFCM) ausgerüstet sein. Der Bürger als betrtoffener Datenlieferant kommt darin offenbar nicht mehr vor.

Wird dies Realität, entsteht bei der EU-Kommission eine enorme, EU-weite Datenbank aller Fahrzeuge und deren Kraftstoffverbrauch, ein weiteres Werkzeug um den EU-Bürger überwachen, gängeln und auspressen (CO2-Steuer, Kilometerentgelte, Versicherungbeiträge etc.) zu können.

Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verbietet nun nicht von vornherein das Sammeln und Weitergeben von Daten, sondern regelt, daß der Datengeber über die Erhebung der Daten und deren Verwendung im Voraus informiert werden muss. Damit diese Datenerfassung DSGVO-gemäß funtkionieren kann müsste daher der jeweilige Käufer vorher durch den Verkäufer auf die kontinuierliche Erfassung, das Auslesen durch Dritte (Werkstatt, TÜV u.Ä.) und die Weitergabe an die EU-Kommission hingewiesen werden. Weiterhin muß die Möglichkeit eines Widerspruchs gegen Erfassung und Datenerhebung ausgeschlossen werden. Von Datensouveränität kann hier wohl nicht mehr gesprochen werden, dies könnte allerdings auch Merkels eigenartige Formulierungen rund um das Thema Datensouveränität erklären, sofern man ihr unterstellt, daß sie überhaupt verstanden hat wovon sie redet, was höchst unsicher ist.

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