Käse von Käßmann: Kein Recht auf ein Weihnachtsfest!

Margot Käßmann wollte ja schon Terroristen mit Beten und Liebe begegnen, auch in deutschen Großeltern sieht sie blanken Nazismus und nun hat sie in einem Interview festgestellt, daß es kein Recht auf ein Weihnachtsfest, mit Familie oder Freunden gäbe. Das ist gleich aus zwei Gründen eine äußerst befremdliche Feststellung. Zum Einen ist es aus konfessioneller Sicht befremdlich, daß sie mit so leichter Hand auf das Weihnachtsfest zu verzichten bereit ist und statt dessen „Kontaktfasten“ vorschlägt, zum Zweiten muss man sich fragen welches Staatsbild Fr. Käßmann im Kopf hat um eine derart absurde These in den Raum zu stellen. Woher kommt diese Idee? Selbst in den übelsten Diktaturen werden Familientreffen allgemein nicht in Frage gestellt.

Ersteres ist eine rein interne Angelegenheit der evangelischen Kirche. Wenn die Gläubigen sich mit dieser „progressiven“, spricht linken, und religionsfernen Kirche identifizieren ist das zwar merkwürdig, aber für die Allgemeinheit nur insofern von Belang, als das diese Kirche sich inzwischen wieder anmaßt Politik gestalten zu wollen.

Der zweite Punkt stimmt aber bedenklich, hier im Originalzitat aus dem Deutschlandfunk interview:

Tobias Armbrüster: Frau Käßmann, haben die Menschen in Deutschland ein Recht auf ein Weihnachtsfest im Kreis der Großfamilie oder im großen Freundeskreis?

Margot Käßmann: So ein Recht auf so ein Weihnachtsfest gibt es nicht, und ich denke, dass wir sagen müssen, dass Weihnachten dieses Jahr anders sein wird. Das ist ganz klar unter Corona-Bedingungen und damit müssen wir uns abfinden.

Wie die meisten Linken scheint auch Margot Käßmann mit dem Grundgesetz auf Kriegsfuß zu stehen, hier zur Ausnahme mal zum eigenen Nachteil, denn es gibt gleich zwei Grundrechte, die sie offenbar ignoriert, auf die man sich in Deutschland zu einem Weihnachtstreffen mit Familie und Freunden berufen kann.

Zunächst wäre da im Falle eines religiösen Festes, um das es sich bei Weihnachten den christlichen Kirche(n) nach bisher, zumindest die letzten Jahrhunderte durch, handelt, das Grundrecht der Weltanschauungsfreiheit nach Art. 4 GG:

Artikel 4

(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.
(2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.
(3) Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz

Das weihnachtliche Zusammentreffen fällt durchaus unter Religionsausübung welche ungestört zu gewährleisten ist. Für eine Untersagung müsste das Gegenteil erst für jeden Einzelfall gesondert bewiesen werden.

Als zweites Grundrecht ist hier die Versammlungsfreiheit gemäß Art. 8 GG zu nennen:

Artikel 8

(1) Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.
(2) Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden.

Nichts Anderes als eine private, friedliche Versammlung mit Freunden und Familie ist auch das Weihnachtsfest. In privaten Räumen bedarf es weder einer Anmeldung geschweige denn einer Genehmigung, es bedarf nicht mal einer Begründung warum man sich trifft! Im Gegenteil, es ist ein Grundrecht welches jedem Bürger zusteht und jedes staatliches Organ, die es einschränken will steht unter Begründungspflicht.

Ein Kommentar

  1. […] wurden. Hinzu kommt noch, daß bei manch einem einflussreichen sogenannten Intellektuellen totalitäres Denken erstaunlich viel Zustimmung findet, die es aus berufsgründen besser wissen […]

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