Neuer Rundfunkstaatsvertrag: Neutralität umstritten!

Bisher ist in §11 des Rundfunkstaatsvertrags (RStV) festgeschrieben, daß der öffentlich-rechtliche Rundfunk zu Objektivität und Unparteilichkeit verpflichtet ist.

§ 11 Auftrag

[…]

(2) Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten haben bei der Erfüllung ihres Auftrags die Grundsätze der Objektivität und Unparteilichkeit der Berichterstattung, die Meinungsvielfalt sowie die Ausgewogenheit ihrer Angebote zu berücksichtigen.

Dies wird im ÖRR anders gesehen, soweit man dort überhaupt von seinen gesetzlich vorgeschriebenen Pflichten Kenntnis hat. Dementsprechend schamlos werden daher einseitig parteipolitisch linke Interessen versucht voranzutreiben. Derzeit ist nun ein neuer RStV in Arbeit, der am 09. Juni von der Rundfunkkommission beschlossen werden soll.

Nun berichtet die FAZ über den aktuellen Stand zum kommenden RStV:

Auch der Vorschlag eines Pflichtenkanons ist umstritten. Die Sender auf „hohe journalistische Standards“ verpflichtet werden, die „insbesondere den Grundsätzen der Wahrheit, Sachlichkeit und der Achtung von Persönlichkeitsrechten, den einem öffentlich-rechtlichen Angebotsprofil entsprechenden Grundsätzen der Objektivität und Unparteilichkeit sowie der ausgewogenen Darstellung einer möglichst breiten Themen- und Meinungsvielfalt“ gehorchen.

Das bedeutet nichts Anderes, als daß nun versucht wird die rechtswidrige Praxis von Wählerbeeinflussung und -manipulation der letzten Jahre zu legalisieren. Man will dafür einen Freifahrschein und natürlich alles auf Kosten der Bürger, der dies bar jeder Freiwilligkeit durch Zwangsgebühren finanzieren muss. Beschlossen ist das offenbar noch nicht, aber allein die Tatsache der Infragestellung der Neutralität der ÖRR-Programminhalte ist überaus bemerkenswert und zeigt deutlich wie linksextremistisch unterwandert das ganze System bereits ist.

Ein Kommentar

  1. […] offensichtlich und ist daher sofort entlarvt worden. Somit wurde sowohl unter dem Gesichtspunkt des Rundfunkstaatsvertrags, die, die Zwangsgebühren begründende, Neutraliätsapflicht verletzt, als auch unter […]

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