Bisher ist in §11 des Rundfunkstaatsvertrags (RStV) festgeschrieben, daß der öffentlich-rechtliche Rundfunk zu Objektivität und Unparteilichkeit verpflichtet ist.
§ 11 Auftrag
[…]
(2) Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten haben bei der Erfüllung ihres Auftrags die Grundsätze der Objektivität und Unparteilichkeit der Berichterstattung, die Meinungsvielfalt sowie die Ausgewogenheit ihrer Angebote zu berücksichtigen.
Dies wird im ÖRR anders gesehen, soweit man dort überhaupt von seinen gesetzlich vorgeschriebenen Pflichten Kenntnis hat. Dementsprechend schamlos werden daher einseitig parteipolitisch linke Interessen versucht voranzutreiben. Derzeit ist nun ein neuer RStV in Arbeit, der am 09. Juni von der Rundfunkkommission beschlossen werden soll.
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