Nach einer heutigen Entscheidung des Verwaltungsgerichts Schwerin wird es (vorerst?) für Edward Snowden keinen Ehrendoktor (Dr. h. c., Dr. honoris causa) der Universität Rostock geben, da es nach Auffassung des Gerichts an der vom Gesetz in Mecklenburg-Vorpommern (MV) verlangten besonderen wissenschftlichen Leistung fehle. Das bloße übergeben von Daten an die Öffentlichkeit sei dafür nicht ausreichend (Netzpolitik, Spiegel, Zeit). Weiterlesen