Bildungsministerin Wanka will einheitliche (Über-)Prüfungsregeln

In einem Interview (RP, Spiegel) hat die neue Ministerin für Bildung und Forschung, Johanna Wanka (CDU), geäußert, dem Wissenschaftsrat vorzuschlagen, einheitliche Überprüfungsregeln für Dissertationen im Falle eines Plagiatverdachtes zu schaffen, es geht nicht um einheitliche Prüfungsregeln bei Anfertigung einer Dissertation. Was sich zunächst sinnvoll anhört, dürfte wohl bestenfalls eine Form von politischem Aktionismus sein, denn es kann nicht falsch sein gegen Plagiate zu sein. Es sollte aber nicht vergessen werden, daß Frau Wanka zur CDU gehört und eine engagierte Genderförderin ist. Beides sind keine guten Voraussetzungen um das Problem sachgerecht zu lösen.

Es muss die Frage aufgeworfen werden, welche Mängel die vorhandenen Regeln überhaupt aufweisen. Soweit mir bekannt wurden aufgedeckte Plagiatsfälle verfolgt und durch Entzug des Dr.-Titels geahndet. Oder ist genau das de Mangel?

Es ist eine immanente Eigenschaft der Politik — besonders jedoch im Bereich des Inneren — neue Regeln zu fordern ohne zu prüfen inwieweit die bereits vorhandenen angewendet werden. Im Laufe des Plagiatsverfahren gegen Annette Schavan kam vor allem aus Reihen der CDU sehr schnell Kritik auf, die sich auf drei Punkte konzentrierte:

Zeitlicher Abstand
Es wurde auf den großen zeitlichen Abstand von mehr als 30 Jahren zwischen Anfertigung der Dissertation (1980) und Aufdeckung als Plagiat (2012) verwiesen. Dementsprechend wurde eine Verjährungsfrist gefordert.
Beurteilungsmaßstab
Es wurde vorgeworfen, dass eine über 30 Jahre alte Dissertation nicht mit heutigen Maßstäben beurteilt werden dürfe. Dieser Vorwurf war eine reine Nebelkerze oder zeugt von Unverständnis des Verfahrens. Einerseits galten damals dieselben Zitierregeln wie heute, andererseits erfolgt in einem solchen Falle die Neubewertung einer Arbeit nach den damals gültigen Richtlinien.
Externe Gutachter
Ein wesentlicher Kritikpunkt war, daß die Universität die Neubewertung mit eigenen Leuten durchgeführt hat und keine externen Gutachter damit beauftragt hat. Sie hätte dies ohne Weiteres tun können, musste dies jedoch nicht. In dieser Beziehung kann die Universität unabhängig agieren. Auch Annette Schavan hatte in eigener Sache bereits auf den Einsatz (ihr gewogener bzw. von ihr abhängiger) externer Gutachter hingearbeitet.

Vertritt also Fr. Wanka die Politik der CDU, steht zu erwarten, daß nicht nur Verjährungsfristen für Plagiatoren eingeführt werden, sondern auch die Möglichkeit einer (politischen) Einflussnahme auf die Auswahl der Gutachter geschaffen wird.

Erschwerend kommt hinzu, daß Fr. Wanka eine Anhängerin des Gendermainstreaming ist. Genderisten arbeiten gemäß ihrer wirren Ideologie grundsätzlich an der Absenkung von Standards, insbesondere in der Wissenschaft, da die wissenschaftliche Praxis so von Männern gestaltet wurde, um Frauen unterdrücken zu können. Auch aus dieser Richtung ist von Fr. Wanka eher keine Hebung der Standards zu erwarten.

Die Mängel im Promotions(un)wesen liegen meines Erachtens klar nicht bei der Überprüfung von Plagiatsverdachtsfällen, sondern bereits bei der Erstellung von Promotionen und der Betreuung der Promovenden, genau diesen Bereich will Fr. Wanka wohl aber nicht angehen. Außerdem sollte der „Dr.“ — wie die Religionszugehörigkeit auch — aus allen Personaldokumenten verschwinden. Bei einem Handwerksmeister oder -gesellen erscheint sein Befähigungsnachweis dort auch nicht. Auch hätte dies den positiven Nebeneffekt, daß Arbeitgeber Bewerber nicht mehr mit der Begründung „überqualifiziert“ aussortieren könnten, sofern der Bewerber seine vorhandene Promotion nicht angegeben hat. Es wird gerne vergessen, daß in schlechten Zeiten eine Promotion nicht unbedingt ein Vorteil für den Inhaber derselben sein muss.

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