Etwas fehlt noch …

Allmählich vervollständigt sich das Bild über das Ausmaß der geheimdienstlichen Vorratsdatenspeicherungen. Der e-Mailverkehr wird direkt an den Überseekabeln abgegriffen, die infiltrierten Händinetze liefern neben den Gesprächsinhalten auch gleich biometrische Akkustikproben und die Pässe enthalten biometrische Fotos und digitale Fingerabdrücke. Damit keiner von uns verloren geht, schaut die NSA auch gleich routinemäßig mal nach, wer, wann und mit wem auf Fotos auftaucht („Tundra Freeze“) und das bundeseigene Dienstleistungsunternehmen BKA übermittelt unsere Fingerabrücke in die USA.

Dennoch klafft trotz des umfangreichen Schutzes vor Terroristen immer noch ein riesiges Loch in diesem Schutzschild, denn aus unerfindlichen Gründen hat es der Gesetzgeber unverzeihlicherweise bisher überall versäumt, Regelungen einzuführen, die den Bürger zu einer freiwilligen Überlassung einer DNS-Probe verpflichten. Bei neuen biologischen Funktionseinheiten könnte dies mit der Ausstellung der Geburtsurkunde verknüpft werden, in dem eine Vorführung beim zuständigen Standesamt zwecks Abgabe einer Blutprobe an einen Amtsarzt zur Auflage gemacht wird, andernfalls wird die Geburt amtlich nicht anerkannt.

Bis es aber soweit ist und solange der Gesetzgeber seine Fürsorgepflicht sowohl gegenüber dem individuellen Staatsbürger, als auch gegenüber dem Gemeinwohl sträflich vernachlässigt, muß der freie Markt hier korrigierend eingreifen, in dem er den Bürger im Rahmen einer Aufklärungskampagne zur Stärkung des Bewußtseins für eine gesunde Lebensführung ausreichend informiert, damit dieser nicht nur ein extensives „Self Tracking“ (Self-Tracking für Manager, Quantified Self) durchführt, sondern auch seine DNS bei Dienstleistern freiwillig, natürlich nur unter strengster Einhaltung des Datenschutzes, einreicht. Selbstverständlich ist es dem mündigen Bürger freigestellt ob er die Dienstleistung lokaler Anbieter wie DNA Plus, DNA Direkt oder IhreGene in Anspruch nehmen oder sich als Weltbürger lieber auf internationalem Parkett bewegen möchte. Wem die einheimischen Offerten zu karg erscheinen, wird bei den Eidgenossen fündig. Das Geld ist sowieso schon dort, zum Sterben fährt man erster später hin, also kann man zwischendrin auch ruhigen Gewissens seine DNS in die Schweiz zu iGENEA schicken. Dafür erhält man dann eine Herkunftsanalyse und darf anschließend seine Daten mit der „grössten DNA-Genealogie-Datenbank der Welt“ verknpüfen. Aber auch wer internationalen Unternehmen, also US-amerikanischen, den Vorzug geben möchte wird nicht enttäuscht. Hier buhlen 23andMe, deCODEme (ist zwar 2009 in Insolvenz gegangen, aber es findet sich bestimmt ein Philanthrop, der den Datenbestand rettet) oder Navigenics um des freien Bürgers DNS. Allen gemein ist jedoch ein kleiner Wermutstropfen, denn sie verlangen Geld für ihre Analyse. Noch!

Ich weiß nicht welche StartUps die Geheimdienste empfehlen würden, aber ich bin sicher, jeder Teilnehmer macht sie ein klein wenig glücklicher, schließlich lieben sie doch alle, alle Menschen.

UAA, es reicht!

2 Kommentare

  1. Savonarola sagt:

    Danke, aber das mit der DNS-Probe machen wir derzeit im Rahmen der Stammzellentests gegen Leukämie. Man muss den Erkrankten sicher helfen, könnte aber hier auch Hilfsmittel erforschen. Wer nun alles auf die Stammzellenspenden hier nur weniger Institutionen !!! Zugriff hat wäre interessant.

  2. Soweit mir bekannt, wird bei der Knochenmarkspenderdatei (z. B. DKMS) nur eine Gewebetypisierung (HLA) vorgenommen, aber keine DNS-Analyse durchgeführt. Im Prinzip haben Sie aber recht, mit der Blutprobe liefert man bei der Aufnahme in die Datenbank mit seiner Blutprobe DNS-analysefähiges Material ab, allerdings darf der Kostenfaktor nicht unterschätzt werden. Bei den Spenderdateien werden mit Sicherheit nur die notwendigen Tests durchgeführt. Ich persönlich bin momentan auch nicht davon überzeugt, daß Material an Dritte weitergegeben wird.
    Die DKMS hat auch einen Stützpunkt in den USA, somit besteht zumindest eine Wahrscheinlichkeit des Zugriffs der dortiegn Geheimdienste auf die Daten, also Name, Wohnort, Geschlecht und Gewebedaten.

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