Eifel-Net: Offenes WLAN gefährdet den Bestand der BRD

Das Wirtschaftsministerium hat eine Reihe von Stellungsnahmen zu dem Änderungsentwurf des Telemediengesetzes (2. TMGÄndG) bzgl. offener WLANs und Störerhaftung im Internet veröffentlicht. So richtig zufrieden ist anscheinend niemand damit und alle die mit Rechteinhabern zu tun haben ist ja bereits die bestehende Regelung mit der Störerhaftung schon viel zu liberal. Aber es gibt Stellungsnahmen, da fragt man sich ernsthaft ob es sich dabei um Satire handeln könnte.

So wie bei der Stellungsname des Providers Eifel-Net GmbH, bei der man sich des Eindruckes nicht erwehren kann, daß sie dem Entwurf eher ablehnend gegenüber steht:

Die geplante Änderung ist unzureichend und gefährdet den Bestand der Bundesrepublik Deutschland.

Eine Nummer größer hatten sie anscheinend nicht. Eifel-Net hält den Entwurf für nicht ausreichend, da die Betreiber wie Cafés oder Restaurants nicht wüssten mit welchen Geräten die Nutzer ans Netz (das ist übrigens der Sinn eines jeden Zuganges, daß man nie weiß mit welchem Gerät der Zugang erfolgt!) gehen und ob sie daß Passwort weitergegeben haben und es daher nicht feststellbar wäre ob und wann ein Nutzer den Hotspot genutzt hat.

Es ist gem. Entwurf ausreichend, daß eine WPA2-Verschlüsselung z.B. in einem Internet-Café eingerichtet wird und der Nutzer !! einmal !! vor Erstnutzung erklärt, daß der Nutzer keine Rechtsverletzung begeht.

Mal abgesehen von der Tatsache, daß ich derartige Erklärungen generell für Unsinn halte, denn jeder Bürger ist von vornherein verpflichtet keine Rechtsbrüche zu begehen, dazu bedarf es keiner zusätzlichen Erklärung, aber wenn jemand die BRD per WLAN in den Untergang würde treiben wollen, würde ihn die Erklärung davon auch nicht abhalten. Warum überhaupt sollte er das nun gerade über WLAN und von innerhalb Deutschlands aus tun? Mit einem Zugang über WLAN läßt sich nicht mehr oder weniger machen, als mit jedem anderen weltweit verfügbaren Internetzugang, auch im Hinblick auf die permanent einprasselnden Angriffe aus dem Netz auf meine Rechner aus der China, Russland, der Ukraine u.a. Worin soll die besondere Gefahr eines Funknetzzuganges gegenüber einem kabelgebundeem Zugang liegen? Technisch lässt sich das nicht begründen, schon gar nicht wenn man meint dies mit namentlicher Erfassung der Nutzer und nicht durch technische Maßnahmen verhindern zu können.

Und nun die Schlußfolgerung des Unternehmens:

Dies gefährdet die Sicherheit und somit den Bestand der Bundesrepublik Deutschland, da eine undokumentierte Nutzung durch sicherheitsgefährdende und staatsfeindliche Kräfte als auch durch Rechtsverletzer möglich und somit auch sehr wahrscheinlich ist.

Wir werden alle sterben! Anscheinend befürchtet man außerhalb der Reichsgrenzen von der Scheibe zu fallen, denn da die Störerhaftung ein rein Deutsches Problem ist müsste dort bereits die Welt untergegangen sein. Daß selbst in der zensurgeneigten Türkei offene WLANs, mit oder ohne Passwort, weit verbreitet sind und diese noch nicht untergegangen ist, ist für die Eifel-Net GmbH sicherlich kein Argument. Mit der Argumentation der Eifel-Net GmbH müsste man eigentlich das Internet umgehend sofort verbieten und alle Verbindungen ins Ausland kappen, denn keine ihrer Sicherheitsbedenken ist ein Spezifikum von offenen WLAN-Netzen. Einige Urheberrechtseverletzer werden durch die geforderte namentliche Erfassung der Nutzer vielleicht abgehalten werden, aber mehr aus Unkenntnis der Technik, wie man sich im Netz anonym bewegen kann, doch staatsfeindliche Kräfte werden sich davon nicht im Mindesten beeindrucken lassen.

Amüsant finde ich an der Stellungnahme auch die Art ihrer Erzeugung. Man schickt seine Stellungsnahme per e-Mail, im Anschriftenfeld audrücklich mit „nur per eMail <tmg@bmwi.bund.de>“ gekennzeichnet, als PDF an das Ministerium. Man sieht sofort, daß das Schreiben am Computer abgefasst — offenbar mit einer Textverarbeitung, die zwar Blocksatz, aber keine Seitenzahlen beherrscht —, auf einem Farbdrucker (!) ausgedruckt und anschließend wieder — schief und in schlechter Auflösung — eingescannt wurde, um schlußendlich als PDF für den Mailanhang abgespeichert zu werden. Gut, das Schreiben hat seinen Bestimmungsort erreicht und es ist nicht der einzige Fall suboptimalen Arbeitsablaufs, aber wenn dies bei einem Unternehmen, welches sich Provider nennt geschieht, kommen mir ernsthafte Zweifel an deren Kompetenz. Allerdings bietet man seine „Expertise“ auch Kommunen an, nun ja, dies könnte man als gegenseitige Befruchtung auffassen.

Ist diese Stellungsname wirklich ernst gemeint oder hat hier jemand seinem Zynismus freien Lauf gelassen, ist das nur die Angst um das eigene Geschäftsmodell oder steckt etwas ganz anderes dahinter?

Nbb.: Wie mag die Eifel-Net GmbH eigentlich zu den in der Eifel stationierten Atomwaffen der US-amerikanischen Besatzungstruppen stehen?

2 Kommentare

  1. goofy17111979 sagt:

    Hammer text muss so lachen 😉

  2. […] Handelt es sich bei dem Fehlen von öffentlichem WLAN tatsächlich um ein vordringliches Problem, welches es zu lösen gilt? Einerseits kann mit dem Betrag von 120 M€ das Ziel nicht erreicht werden, andererseits ist er groß genug, um an anderer Stelle zu fehlen. Es gibt ja sogar Provider, die waren (sind?) allen Ernstes der Meinung freies WLAN gefährde den Bestand der BRD. […]

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert