Vorratsdatenspeicherung auf Steuerzahlerkosten

Die Deutsche Telekom fordert eine Erstattung der durch die Vorratsdatenspeicherung (VDS) entstehenden Kosten, falls der neuerliche Entwurf von Heiko Maas aus dem Justizministerium gestzeskraft erlangen sollte.

Man braucht sich da nicht allzu viel vorzumachen, die VDS wird immer vom Bürger bezahlt werden, entweder fließen direkt Steuergelder an die Firmen zur Unterhaltung der VDS-Infrakstruktur oder die Kosten werden in die Endkundenpreise eingerechnet und steuerlich als Aufwand geltend gemacht. Für den Steuerzahler läuft es im Endeffekt auf ein Nullsummenspiel heraus.

Auch auf die Gefahr hin, daß das ein oder andere Unternehmen versucht sein könnte aus der Kostenerstattung der VDS noch ein Zubrot zu generieren, erscheint mir das Modell der Kostenerstattung aus demokratischer Sicht das Bessere zu sein, denn es wäre auf den Euro genau nachvollziehbar, vielviel Geld den Steuerzahler die VDS kostet, zumal andere Bereiche (Polizeien, Bundeswehr, Geheimdienste, etc.) auch direkt über Steuergelder finanziert werden. Diese Steueraufwändungen können dann direkt als Grundlage für Kosten-Nutzen-Vergleiche herangezogen werden. Sollten die Kosten hingegen von den Unternehmen in eigener Regie getragen werden, würden diese nur in den internen betriebswirtschaftlichen Berechnungen jedes einzelnen Unternehmens auftauchen, was die Schaffung eines Gesamtüberblicks verunmöglichen würde. Aus Transparenzgründen wäre hier daher das Prinzip „Wer bestellt, bezahlt“ durchaus abgebracht. Ich gehe allerdings davon aus, daß genau diese Transparenz vermieden werden soll, denn nichts wäre peinlicher, als die für alle nachvollziehbare Feststellung, daß hier Jahr um Jahr Millionen recht nutzlos versenkt werden, die an anderer Stelle fehlen.

Es gibt meiner Meinung nach noch einen weiteren Apsekt der für das Kostenersattungsmodell spricht. Sollten direkt Steuergelder eingesetzt werden, müsste es von staatlicher Seite deutlich konkretere Vorgaben zur technischen Umsetzung der VDS (Speicherverfahren, Zugriffsrechte, Verschlüsselungsverfahren, Lagerung etc.) geben, schließlich müssen Staatsausgaben belegbar sein, als wenn einfach per Gesetz die Durchführung einer VDS, also 10 Wochen Verbindungsdaten, vier Wochen Standortdaten bei Mobilfunkgeräten (zur Farçe mit dem Richtervorbehalt hatte ich schon neulich etwas geschrieben), von den Unternehmen verlangt werden würde. Diese Konkretisierung hätte zur Folge, daß sich die Ministerien präzise über die technischen Gegebenheiten informieren müssten, was nur von Vorteil sein kann.

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