Tag Archiv für Vorratsdatenspeicherung

Provider dürfen Vorratsdatenspeicherung auslagern

Golem schreibt gerade darüber, daß es gemäß der Bundesnetzagentur den Providern erlaubt sein wird, einen externen Dienstleister im Innland mit der Durchführung der Vorratsdatenspeicherung (VDS) zu beauftragen. Weiterlesen

Die Vorratsdatenspeicherung nach der Vorratsdatenspeicherung

Wie ich schon nach dem Urteil des EuGH im April letzten Jahres vermutete taucht die Vorratsdatenspeicherung (VDS) wieder auf, weil die Vorratsadatenspeicherungsbefürworter auf ihrem Ansinnen trotzig beharren. Etwas Anderes war auch nicht wirklich zu erwarten, denn es hat kein grundsätzlicher Personalwechsel stattgefunden. Eine Meinungsänderung bei den gegewärtigen Akteuren scheint mir so gut wie ausgeschlossen zu sein, da ihr Handeln nicht wissenschaftlich-rational gesteuert ist, sondern rein ideologisch: Man will es!

Auch wenn die VDS noch nicht durchgängig eingeführt ist und sowohl das BVerfG als der EuGH sie wenn doch nicht untgersagt, jedoch hohe Hürden für ihre Einführung errichtet haben, sollte man in Gedanken schon mal weiter denken, da die Grundqualifikation von Politikern technisches Analphabetentum ist, auch wenn sie Gesetze zu technischen Gegebenheiten erlassen. Selbst wenn die schon heute als unwirksam nachgewiesene VDS (zur zur Erinnerung, Frankreich hat eine VDS) flächendeckend eingeführt werden würde, wird die VDS mittel- bis langfristig aus technischen Gründen nicht wie erhofft die gewünschten Daten liefern können, mit der Folge, daß sofort danach weitergehende Forderungen erhoben werden müssen, die zwangsläufig tiefe Grundrechtsverletzungen darstellen werden. Das offenbar einigen Politikern eine vollkommen andere Rechtsordnung vorschwebt hatte ich bereits im Zusammenhang mit der Störerhaftung kurz dargelegt. Weiterlesen

Trennung von Nutzdaten und Metadaten bei SMS technisch angeblich nicht möglich

Mit Aufkommen des nächsten Anlaufs für die Vorratsdatenspeicherung behaupten die Mobilfunkanbieter immer noch, daß beim Versand von SMS Metadaten und Nutzdaten aus technischen Gründen nicht getrennt werden könnten, nur leider wird nie begründet — zumindest habe ich noch keine gefunden — um welches technische Problem genau es sich dabei handeln soll.

Bundesdatenschutzbeauftragter und Bundesnetzagentur drängten die führenden Anbieter Vodafone, Telekom und Telefónica schon vor zwei Jahren dazu, ein Filtersystem zu erschaffen, wie aus einem internen Schriftverkehr hervorgeht, welcher der Süddeutschen Zeitung vorliegt. In seinem Tätigkeitsbericht hat der Datenschützer sogar Beanstandungen gegen Vodafone und Telefónica ausgesprochen. Bisher ohne Erfolg, die Trennung der Daten sei bis heute technisch unmöglich, wie Telefónica der SZ bestätigte. Und zwar branchenweit.

Die Trennung der Daten kann ganz schnell technisch möglich gemacht werden: Den Anbietern wird der Versand von SMS untersagt, wenn die Daten nicht getrennt werden. Ich wette, binnen kürzester Zeit ist das technische Problem behoben.

Es mag ein ökonomisches Problem sein, weil man diverse Systeme kostenintensiv umprogrammieren oder umrüsten muss, vielleicht sogar ein Juristisches (Datenschutz, Copyright o.ä.), aber ein rein Technisches ist nur schwer vorstellbar, weil Weiterlesen

Internetseitensperren im Bundestag

Die IT im Bundestag weiß sich nicht mehr anders zu helfen, als mit Zugangssperren für Angehörige des Bundestages (Spiegel):

Als Reaktion auf die jüngste Cyberattacke hat der Bundestag den Zugang zu mehr als 100.000 Websites sperren lassen. So soll verhindert werden, dass sich weitere Parlamentscomputer mit sogenannten Trojanern infizieren.

Wer hätte das gedacht, Zensursulas Traum von Zugangspserren wird zuerst bei den Abgeordneten und ihren Mitarbeitern eingeführt. Mal abgesehen von dem Umstand, daß ich gerne mal einen Blick auch auf diese Liste werfen würde, frage ich mich unwilkürlich wie das weitergehen soll. Wer soll diese Liste warten? Das Internet besteht inzwischen aus Millionen von Servern und Milliarden von Webseiten. Es müssten praktisch permanent neue Einträge hinzukommen und alte gelöscht werden. Dies lässt sich nur bedingt automatisieren und für die manuelle Kontrolle dürfte aber wohl nicht genügend (vertrauenswürdiges) Personal vorhanden sein. Vermutlich läuft es daher darauf hinaus, daß die Liste immer weiter anwächst. Erfahrungsgemäß funktionieren schwarze Listen nur ganz am Anfang, weil ihre Wartung zu zeitintensiv und die Fehlerquote hoch ist. Das Ganze erinnert stark an die Zensurlisten der BPjM, mit ihren fehlerhaften und nicht regelmäßig geprüften Einträgen, wie der BPjM-Leak gezeigt hat. Weiterlesen

Vorratsdatenspeicherung auf Steuerzahlerkosten

Die Deutsche Telekom fordert eine Erstattung der durch die Vorratsdatenspeicherung (VDS) entstehenden Kosten, falls der neuerliche Entwurf von Heiko Maas aus dem Justizministerium gestzeskraft erlangen sollte.

Man braucht sich da nicht allzu viel vorzumachen, die VDS wird immer vom Bürger bezahlt werden, entweder fließen direkt Steuergelder an die Firmen zur Unterhaltung der VDS-Infrakstruktur oder die Kosten werden in die Endkundenpreise eingerechnet und steuerlich als Aufwand geltend gemacht. Für den Steuerzahler läuft es im Endeffekt auf ein Nullsummenspiel heraus. Weiterlesen

Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff distanziert sich vom Entwurf zur Wiedereinführung der VDS

Andrea Voßhoffs Pressemitteilung Weiterlesen

Richtervorbehalt bei der Vorratsdatenspeicherung

Wie inzwischen durch alle größeren Medien ging, hat sich die große Koalition auf die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung (VDS) verständigt (Spiegel-Online). Als besonderes Merkmal für die Güte des Gesetzes wird immer der erforderliche Richtervorbehalt herausgestellt. Ich halte das aber für Augenwischerei, denn meiner Meinung nach wissen die Richter nicht wirklich was sie bei solchen Dingen überhaupt unterschreiben und daß eine Prüfung des Einzelfalles stattfindet wage ich zu bezweifeln. Die bekommen soetwas auf den Tisch, sehen nach ob die richtigen Paragraphen genannt wurden und zeichnen einen Beschluss ab.

Hierzu mal ein reales Beispiel aus der weitgeübten Praxis der Abmahnungen zu Urheberrechtsverletzungen. Nachfolgend der entscheidende Auszug aus einem Beschluss des LG München, unterschrieben im Namen von drei Richtern, zur Abfrage der Bestandsdaten zu eine IP-Adresse beim Provider. Im vorliegenden Fall ging es eine angebliches UrhG-Verletzung durch Anbieten einer einzelnen Datei über die Dauer von 6 Minuten. Weiterlesen

Entwurf zur Neuregelung der Störerhaftung

Der Informationsrechtler Prof. Dr. Thomas Hoeren von der Universität Münster hat in einem lesenswerten Beitrag den Regierungsentwurf zur WLAN-Haftung zerlegt und eine Unverschämtheit genannt.

Die einzige Frage, die bleibt, ist also: Wer schreibt eigentlich solch einen Unsinn? Und wieso geht so etwas ins Kabinett? Und wer stoppt diesen Zug? Langsam wird man müde und verbittert, wenn man sich die Qualität der Gesetzgebung in Deutschland ansieht.

Soweit seine abschließend klare Aussage zum Regierungsentwurf zur WLAN-Haftung. Der Entwurf enthält sachliche und scheinbar logische Fehler, die darauf hindeuten können, daß er nicht unbedingt von auf dem Sachgebiet bewanderten Juristen geschrieben sein könnte oder von Leuten die eine eigene Agenda verfolgen. Es wäre auch nicht der erste Fall in dem externe Kanzleien einen Entwurf für das BMWi geliefert haben. Weiterlesen

Bundesdatenschutzbeauftragte resigniert bei Vorratsdatenspeicherung

Die Bundesdatenschutzbeauftragte (BFDI) Andrea Voßhoff hat sich gegenüber der Presse gegen die Einführung einer Vorratsdatenspeicherung (VDS) ausgesprochen (Deutschlandfunk, Spiegel). Bisher war sie in ihrer, durch Komplettausfall in Sachen Datenschutz gekennzeichneten, Amtszeit eher durch Verteidigung der VDS aufgefallen (2013): Weiterlesen

SPD-Innenpolitiker wollen an Vorratsdatenspeicherung festhalten

Wie bereits von mir am Tag des EuGH-Urteils, in dem die Richtlinie 2006/24/EG zur Vorradatenspeicherung rückwirkend für nichtig erklärt wird, vermutet, verschwindet damit die Vorratsdatenspeicherung (VDS) nicht vom Tisch. Die Unionspolitiker hatten noch am Tag des Urteils verlauten lassen, daß man eine VDS dringend bräuchte. Heute ziehen nun die die Innenpolitiker der SPD nach. In einer „Berliner Erklärung“ bekräftigen sie die Notwendigkeit der VDS.

Der EuGH und das Bundesverfassungsgericht haben aufgezeigt, dass die Sicherheitsinteressen des Einzelnen und datenschutzrechtliche Vorgaben in Einklang zu bringen sind. Wichtig ist aber jetzt erst einmal, das Urteil auszuwerten und genau zu analysieren. Danach muss die Koalition in Berlin entscheiden, wie eine rechtstaatliche Lösung aussehen kann. Die Innenminister und -senatoren der A-Länder bekräftigen, dass eine angemessene Mindestspeicherung zur Verfolgung schwerster Kriminalität notwendig ist. Verbindungsdaten müssen unter größtmöglicher Beachtung der Grundrechte und des Datenschutzes zur Verfolgung von Kinderpornographie, schwerster Fälle von Cybercrime und organisierter Kriminalität für eine sehr begrenzte Zeit zur Verfügung stehen.

Seit Jahren derselbe Tenor, obwohl bisher keinerlei Belege dafür erbracht werden konnten, daß die VDS die Aufklärungsquote deutlich steigert, bzw. daß ohne die VDS die Aufklärungsquote sinkt.

Da der EuGH die VDS nicht prinzipiell abgeleht hat, sondern diesen schwerwiegenden Grundrechtseingriff an — zugebenermaßen schwierig zu erfüllende — Bedingungen geknüpft hat, bleibt nun die Möglichkeit nach einer geeigneten Lösung zu suchen. Wie genau eine rechtskonforme VDS aussehen könnte, hat das Gericht offen gelassen. Allerdings ist es auch nicht die Aufgabe eines Gerichtes neue Gesetzesvorschläge zu unterbreiten, sondern es hat nur über Bestehendes zu urteilen. Solange Deutschland von einem Klüngel aus Sicherheitsbeamten regiert wird, wird daher die VDS, neben anderen grundrechtsverletztenden Maßnahmen, immer wieder auf der Tagesordnung erscheinen.

Nicht vergessen werden sollte, daß auch die (ausländischen) Geheimdienste ein gesteigertes Interesse an der VDS haben dürften. Selbst wenn ihnen der direkte Zugriff auf die Vorratsdaten durch rechtliche und technische Maßnahmen nicht möglich sein sollte, gibt es für sie eine andere Möglichkeit. In Verbindung mit dem im Urheberrecht verankerten Anspruch auf Auskunft (§ 101 UrhG, Abs. 1 & 2) haben diese eine ausgesprochen diskrete und legale Möglichkeit zur Abfrage erhalten. Eine Rechtsanwaltskanzlei behauptet einen Urheberrechtsverstoß und verlangt daraufhin Auskunft über den Anschlussinhaber. Was danach bei der Kanzlei mit den Daten geschieht ist dann nicht mehr nachvollziehbar. Es bleibt schließlich im Ermessen der Kanzlei, ob sie rechtlich gegen den Anschlussinhaber vorgehen will oder nicht. Allerdings funktioniert dies genaugenommen nur mit VDS, denn ohne VDS stellt sich die Frage auf welcher Rechtsgrundlage die Provider die Daten speichern dürfen sollten, denn im Zeitalter weitverbeiteter „Flatrates“ ist die Speicherung der Verbindungsdaten für die Rechnungsstellung nicht mehr notwendig.