Der hpd und die Meinungsvielfalt

„Marsch für das Leben“

Am vergangenen Samstag fand in Berlin mal wieder der „Marsch für das Leben“ der selbsternannten Lebensschützer statt. Wie üblich wurde er, immerhin eine angemeldete Demonstration, von linksradikalen Gegendemonstranten begleitet und blockiert.

Dazu veröffentlichte nun Florian Chefai beim hpd einen Kommentar unter dem Titel „Marsch für das Leben — Kein guter Tag für christliche Fundamentalisten“. Eine Passage daraus lässt aufhorchen:

Ein Teil startete Blockadeversuche, um den „Marsch für das Leben“ zum Stillstand zu bringen. Zeitweise konnten die Versuche von Einsatzkräften verhindert werden. Doch letztlich waren ausreichend Personen auf der Straße „Unter den Linden“, um den reaktionären Marsch dauerhaft zu blockieren. Viele Passanten stellten sich spontan hinter die Blockade, um ihre Solidarität zu bekunden.

Von einem Studenten der Soziologie erwartet man es schon nicht mehr anders, aber dennoch sollte der Autor dringend seine Einstellung zum Rechtsstaat im Allgemeinen und den Grundrechten, insbesondere von Art. 5 GG (Meinungsfreiheit) und Art. 8 GG (Versammlungsfreiheit), überprüfen. Offensichtlich hat er einen ausgeprägten Hang zum Linksextremismus, denn er zeigt hier die typisch linke Attitüde Meinungsäußerungen nur dann zulassen zu wollen, wenn sie der linken Ideologie und der „political correctness“ entsprechen. Was diesen Kriterien nicht gehorcht wird bestensfalls niedergebrüllt.

Art. 8 GG
(1) Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.
(2) Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden.

Dort steht klipp und klar, daß zunächst allen die Wahrnehmung dieses Grundrechts zusteht, egal welcher Meinung sie sind. Es kann einfach nicht angehen, daß Gegendemonstranten nach eigenem Gutdünken entscheiden, welche Meinung zulässig ist und welche nicht. Dies wäre Selbstjustiz und ist eines der probatesten Mittel, jedes halbwegs funktionierende Gemeinwesen in ein Terrorregime zu verwandeln, in dem nur das Recht des Stärkeren gilt. Noch hat in Deutschland jederman das Recht für sein Anliegen öffentlich einzutreten, ob es anderen gefällt oder nicht. Dementsprechend ist es auch eine staatliche Aufgabe allen Bürgern die ungestörte Ausübung des Grundrechts nach Art. 8 zu ermöglichen. Um dies zu gewährleisten wurde, um bspw. gegen Blockierer eine Handhabe zu haben, das Versammlungsgesetz (VersammlG) geschaffen, deren Paragraphen 21 und 22 hier von besonderer Bedeutung sind:

§ 21 VersammlG
Wer in der Absicht, nicht verbotene Versammlungen oder Aufzüge zu verhindern oder zu sprengen oder sonst ihre Durchführung zu vereiteln, Gewalttätigkeiten vornimmt oder androht oder grobe Störungen verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

§ 22 VersammlG
Wer bei einer öffentlichen Versammlung oder einem Aufzug dem Leiter oder einem Ordner in der rechtmäßigen Ausübung seiner Ordnungsbefugnisse mit Gewalt oder Drohung mit Gewalt Widerstand leistet oder ihn während der rechtmäßigen Ausübung seiner Ordnungsbefugnisse tätlich angreift, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

Die Einsatzkräfte haben somit vollkommen rechtmäßig und auch richtig gehandelt, in dem sie die Blockade aufgelöst haben, was sie oft genug eben nicht tun. In dem sich der Autor mehr als nur wohlwollend auf die Seite der Blockierer schlägt, plädiert er nicht nur für das Faustrecht, sondern unterstützt auch Straftäter, noch dazu welche mit einem hohen Agressionspotential. Es fehlt bei seiner Aussage nicht viel zu einer Aufforderung einer Straftat.

Doch nicht nur juristisch befindet sich der Autor im Unrecht, sondern auch moralisch, denn die Blockierer zeigen mit ihrem Handeln, daß sie den Rechtsstaat mit Meinungs- und Versammlungsfreiheit ablehnen und entlarven ihre eigenen Forderungen nach Pluralität und „Diversity“ als hohle Phrasen. Sie sind somit um keinen Deut besser, als die Nazis die sie behaupten zu bekämpfen, denn welche Farbe der Totalitarismus letztlich haben wird ist egal, er bleibt totalitär und zutiefst undemokratisch.

Auch taktisch halte ich die Blockadeaktionen für kontraproduktiv. Ohne die Blockierer hätten die Lebensschützer ihren Weg in rund zwei Stunden abgeschritten gehabt, ohne das jemand von ihnen groß Notiz genommen hätte. So aber hat es den halben Tag gedauert und erst ein Presseecho erzeugt.

Die Blockierer und ihre Unterstützer arbeiten daher den Lebensmärschlern juristisch, moralisch und taktisch zu. Klassisches Eigentor!

Was bleibt ist die Erkenntnis, daß man den Titel des Kommentars, „Kein guter Tag für christliche Fundamentalisten“ getrost um „und ein noch schlechterer für die Demokratie“ ergänzen kann.

Nun könnte man es dabei belassen und dies allein der persönlichen Auffassung des Autors anlasten, doch es gibt noch einen weiteren Fall beim hpd.

Genderismuskritik

Im April dieses Jahres hatte der hpd einen Artikel von Prof. Ulrich Kutschera, in dem dieser den um sich greifenden Genderismus hart kritisierte und richtigerweise mit dem Kreatinonismus verglich, nach kurzer Zeit wieder zurückgezogen. Man behauptet zwar Interesse an kontroversen Meinungen zu haben, aber offenbar nur so lange wie sie der „political correctness“ linker Ideologen nicht widersprechen.

Fazit

Der Humanistische Pressedienst (hpd, @hpdticker) war vor einigen Jahren als vielversprechendes und beachtenswertes humanistisches Projekt gestartet, der dazu beitragen wollte, die Diskussion zu gesellschaftlich relevanten Themen auf wissenschaftlicher Basis zu führen. Nun scheint es inzwischen aber, daß auch im hpd allmählich (links-) extremistische Strömungen die Oberhand gewinnen, für die Meinungsfreiheit und Rechtsstaatlichkeit nur dann gelten, wenn eine ihnen genehme Meinung geäußert wird.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert