Grüne formulieren Antrag zum massiven Ausbau der „Genderforschung“ in der Wissenschaft

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben einen Antrag [1] an die Deutsche Bundesregierung ausgearbeitet der einen weiteren massiven Ausbau der „Genderforschung“ fordert und erhebliche Eingriffe in die Wissenschaftsfreiheit vorbereitet.

Bis heute sind auch Frauen im Wissenschaftssystem eklatant unterrepräsentiert. Trotz leichter Verbesserung gilt weiter: Je höher die Karrierestufe, desto dünner ist die Luft für Frauen. Die Chancen eines männlichen Hochschulabsolventen auf eine Professur sind nach wie vor höher als die einer Hochschulabsolventin.

Niemand im Wissenschaftbetrieb repräsentiert irgendjemanden, weil dort Repräsentation schlicht niemandes Aufgabe ist! Es geht in der Wissenschaft nicht um die anteilige Repräsentation der Einwohner eines Landes, im Gegenteil, der Wissenschaftsbetrieb sollte — jedenfalls in der Theorie — eine Auswahl der Intelligentesten in sich vereinen. Selbst wenn es um Repräsentation ginge, müsste dargelegt werden, auf Grund welcher Legitimation die Frauen im Wissenschaftsbetrieb Repräsentantinnen aller Frauen sein sollten und warum Frauen nur durch Frauen repräsentiert werden können sollten. Für die zweite Aussage gibt es nicht den geringsten Beleg. Bereits jetzt werden Frauen bevorzugt befördert, wenn denn eine vorhanden ist. Wenn sich eine Frau bewirbt, hat sie derzeit eine größere Wahrscheinlichkeit die Stelle zu erhalten, als einer der männlichen Mitbewerber.

Beides, die Unterrepräsentanz von Geschlechterforschung und die Unterrepräsentanz von Wissenschaftlerinnen, verknappt die Vielfalt von Forschungsperspektiven. Forschung büßt so an Qualität, Exzellenz und Innovationsfähigkeit ein. Das darf so nicht weitergehen.

Wieder der Unfug mit der Repräsentanz. Wen oder was soll die Geschlechterforschung repräsentieren? Repräsentieren Physik oder Chemie auch etwas oder jemanden?

Für eine geschlechtergerechte Wissenschaftskultur einzutreten, bedeutet zweitens, Geschlechterforschung zu stärken und ihre Marginalisierung, was die Förderstrukturen anbelangt, zu überwinden. Wenn, dann wurde Geschlechterforschung bundesseitig vor allem dort gefördert, wo es um Studien zur Gleichstellung ging. Geschlechterforschung erschöpft sich aber keineswegs in der Erforschung von Gleichstellung und Chancengerechtigkeit. Dieser Förderansatz greift zu kurz und wird der Bedeutung des Wissensgebiets nicht im Ansatz gerecht.

Das bedeutet im Klartext nichts Anderes, als daß die sogennante Geschlechterforschung in alle Bereiche Einzug halten soll, unabghängig davon, ob sie dort überhaupt sinnvoll ist. Die Forderung ist aus Gendersicht verständlich. Es drängen immer mehr Frauen mit Abschlüssen in „Gender Studies“ auf den Markt. In der Wirtschaft kann niemand etwas etwas mit ihnen anfangen, da sie trotz Hochschulabschluss de facto ungelernt sind. Diese Absolventen müssen nun dennoch irgendwie versorgt werden, will man sie nicht sofort bis zur Rente in Hartz IV schicken. Hierzu kommt nur der Ausbau des öffentlichen Dienstes in Frage und im Wissenschaftsystem fällt es am wenigstens auf, wenn nicht gearbeitet wird, da es keine unmittelbaren Folgen hat.

Geschlechterforschung analysiert Geschlechter- und Machtverhältnisse. Sie ist ein Wissensgebiet, unter dessen Dach sich unterschiedliche theoretische Denkschulen und Herangehensweisen zusammenfinden. Sie nutzt Ansätze und Methoden verschiedener wissenschaftlicher Disziplinen, d.h. sie arbeitet inter- oder transdisziplinär. Diese Zugänge machen sie produktiv und erkenntnisreich, sowohl in der Grundlagenforschung als auch für die Gesellschaft insgesamt und speziell bei der Bewältigung drängender großer Herausforderungen.

Denkschulen sind ein typisches „geisteswissenschaftliches“ Konstrukt, welches mit Wissenschaft nicht viel gemein hat. Denkschule ist ein anderes Wort für Sekte, jemand schart Anhänger um seine Idee, ohne sie jedoch jemals mit wissenschaftlicher Methodik anzugehen. Aus der Genderforschung kommt nichts, da wird auch nichts geforscht. Im Gegenteil, wissenschaftliches Arbeiten durch Belege sammeln und experimentieren wird explizit abgelehnt. Sie produziert auch keine Erkenntnisse.

Ob bei der Erforschung von Zukunft der Rente, zur gesundheitlichen Versorgung von Männern und Frauen oder bei Fragen globaler Gerechtigkeit bis Technikfolgenabschätzung – Forschung ohne Berücksichtigung von Gender-Aspekten, also der Bedeutung von Geschlecht im Zusammenwirken mit anderen Faktoren, ist lückenhaft, weil Geschlecht als Kategorie überall wirksam ist.

Gender soll gemäß der Lehrmeinung das soziale Geschlecht sein, unabhängig vom biologischen Geschlecht, das je nach Denkschule frei wählbar ist oder dessen Existenz wiederum von vielen Genderisten (vgl. bspw. Quatschwissenschaftler Voss) bestritten wird. Streng gemäß der Gender-Lehrmeinung bräuchte es daher die hier genannten Forschungsziele überhaupt nicht.

Trotz ihres großen Erkenntnis- und Innovationspotenzials gibt es keine gesicherten Förderstrukturen. Bei Drittmittelförderung hat die Gender- und Geschlechterforschung aufgrund ihrer Transdisziplinarität und Heterogenität oft das Nachsehen. Zudem wird erheblicher Druck auf Geschlechterforschung ausgeübt: Die „Neue Rechte“ hat die Geschlechterforschung als Feindbild ausgemacht, diffamiert sie als ideologisch und unwissenschaftlich, fordert ihre Abschaffung. Diese massiven Angriffe gefährden die Wissenschaftsfreiheit insgesamt und erfordern Gegenstrategien der Scientific Community sowie von Wissenschafts- und Frauenpolitik.

Es ist vollkommen klar, daß es keine Drittmittel dafür gibt, da niemals ein verwertbares Ergebnis herauskommen wird. Genderforschung ist reine Ideologie, dafür bezahlt kein Wirtschaftsunternehmen, welches sein Geld durch den Verkauf von Produkten verdienen muss.

II. Der Bundestag fordert die Bundesregierung auf, Geschlechterforschung zu stärken, indem sie

  1. den Wissenschaftsrat mit einer Begutachtung der Situation der Geschlechterforschung in Deutschland beauftragt und die Schlussfolgerungen durch den Wissenschaftsrat auch in den zuständigen Parlamentsausschüssen erörtert.
  2. einen partizipativen Agenda-Prozess einleitet mit dem Ziel, ein BMBF-Forschungsprogramm für das Wissensgebiet Geschlechterforschung aufzulegen. Bei diesem Prozess sollen Expertinnen und Experten der Fachszene aktiv eingebunden werden und teilhaben.
  3. einen Förderschwerpunkt Frauen- und Geschlechterforschung einrichtet, mit dem Maßnahmen gefördert werden, die der Verankerung der Geschlechterforschung an den Hochschulen dienen. Dadurch soll das strukturelle Forschungsförderdefizit abgemildert werden.
  4. ein Nachwuchsprogramm für Genderforscherinnen und Genderforscher auflegt.
  5. alle thematischen Forschungsförderprogramme der Hightech-Strategie systematisch für Genderforschung öffnet und Genderforschungsaspekte sehr viel systematischer bei der Entwicklung und Ausschreibung von Forschungsförderlinien berücksichtigt.
  6. Gender-Aspekte stärker und systematisch in der Ressortforschung des Bundes berücksichtigt und die Gender-Kompetenz der Akteure in der Ressortforschung erhöht.
  7. evaluiert und dem Bundestag darüber berichtet, wie Gender Mainstreaming im Forschungsbereich umgesetzt wird. Gender Mainstreaming verpflichtet dazu, Geschlechtergerechtigkeit als durchgängiges Leitprinzip aller politischen Entscheidungs- und Gestaltungsprozesse zu verwirklichen. Bei der Evaluation soll insbesondere auch die Wirksamkeit der Arbeitshilfe zu § 2 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) „Gender Mainstreaming in Forschungsvorhaben“ geprüft werden. Dieses Instrument muss so überarbeitet werden, dass es tatsächlich zur angestrebten querschnittsmäßigen Verankerung von Geschlechterforschungsperspektiven in der Ressortforschung kommt.
  8. die DFG dazu anhält, Maßnahmen gegen die geringe Teilhabe von Genderforschung an den Förderungen einzuleiten. Eine Möglichkeit ist die Einrichtung einer neuen, thematisch offenen Förderlinie für interdisziplinäre Projekte, analog zu den Schwerpunktprogrammen.
  9. im „Bundesbericht Forschung und Innovation“ künftig transparent über die Förderaktivitäten zur Geschlechterforschung berichtet.

Die Folgen einzelner Punkte haben es in sich, insbesondere die Punkte 3, 5 und 8. Die Umsetzung dieser Forderungen wird den Krebs „gender mainstreaming“ noch schneller metastasieren lassen und dafür sorgen, daß alle bisher nicht betroffenen Bereiche nun auch noch befallen werden.

Die internen Diskussionen in Genderkreisen gehen übrigens noch einen wesentlichen Schritt weiter, was dem Antrag hier so (noch) nicht entnommen werden kann. Langfristig sollen Projekte nur dann gefördert werden können, wenn bereits bei Forschungsantragsformulierung die Genderpersektive und ihre Umsetzung geschildert wird. Bei Veröffentlichungen soll durch Druck auf die Verlage Analoges angestrebt werden. Zur Veröffentlichung eingereichte Manuskripte sollen von Verlagen nur dann angenommen werden, wenn in jedem Falle die Genderperspektive hinreichend erläutert wurde. Neben dem Eingriff in die Wissenchaftsfreiheit schüfe auch das natürlich wieder entsprechende Kaderstellen an den unterschiedlichsten Orten.

III. Der Bundestag fordert die Bundesregierung auf, mehr Chancengerechtigkeit in der Wissenschaft zu befördern, indem sie

  1. […] Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen brauchen auch zukünftig ambitionierte qualitative und quantitative Ziele. Sie müssen zu messbaren und realistischen Steigerungsquoten des Frauenanteils verpflichtet sein, die gewährleisten, dass innerhalb eines angemessenen Zeitraums ein Anteil von mindestens 40 Prozent jedes Geschlechts auf allen Ebenen und in allen Fachbereichen erreicht wird. Im Falle einer mangelnden Umsetzung sollte dies nicht nur dokumentiert, sondern auch finanziell sanktioniert werden. Im Falle einer besonders guten Gleichstellungsperformance kann diese auch belohnt werden.
  2. […] Das Kaskadenmodell sieht vor, dass die Anteile von Wissenschaftlerinnen in den jeweiligen Karrierestufen den Anteil der darunter lieägenden Qualifikationsstufe erreicht. Um das verbindlicher zu machen, soll beispielsweise bei einer Fortsetzung des Pakts für Forschung und Innovatioänen ab 2021 ein Teil der Finanzierung der Forschungsorganisationen daran gekoppelt werden, inwieweit die 2017 für 2021 angepeilten Zielquoten eräreicht wurden.
  3. einen eigenen Förderschwerpunkt Maßnahmenerforschung zur Gleichstelälung von Frauen im Wissenschaftsbetrieb einrichtet. […]
  4. […]
  5. […]
  6. auslotet, ob ein dem Professorinnenprogramm analoges Programm für Nachwuchswissenschaftlerinnen aufgelegt werden soll. Denn der größte Drop-out von Frauen aus dem Wissenschaftssystem findet in der Post-Doc-Phase statt. Dieses Programm könnte unterschiedliche Stellenprofile und damit auch Impulse für moderne Personalstrukturen an den Hochschulen fördern.
  7. […]
  8. prüft, ob bei personenbezogenen Förderprogrammen ein Frauenanteil von mindestens 40 Prozent verankert werden sollte.
  9. […]
  10. in Zusammenarbeit mit den Ländern darauf hinwirkt, dass MINT-Studienägänge strukturell reformiert werden, so dass die entsprechenden Studienägänge in Inhalt, Struktur und Didaktik attraktiver für Frauen werden (vgl. http://www.gwk-bonn.de/fileadmin/Papers/GWK-Heft-21-Frauen-in-MINT-Faechern.pdf)

Berlin, den 7. März 2017
Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

Geht es nach den Grünen stehen finanzielle Sanktionen der Einrichtungen und der Umbau von naturwissenschaftlichen Studiengängen im Sinne des „gender mainstreaming“ an. Es ist momentan nur ein Antrag, aber man kann es als Regierungsprogramm auffassen, denn sollten die Grünen in die Regierungsverantwortung kommen, wird das umgesetzt werden. Durch die Verwendung des Begriffs „Geschlechterforschung“ wird Sprachverwirrung gestiftet. Es geht dabei nicht um die Erforschung der Unterschiede bei den Geschlechtern, sondern um die flächendeckende Einführung von „gender manstreaming“. Sinn und Zweck des Antrages ist allein der Ausbau der Finanzierung dieses rein staatsfeministischen Projekts. Daher auch die grundgesetzwidrige Forderung — der Zugang nach öffentlichen Ämtern bestimmt sich ausschließlich nach Eignung, Befähigung und Leistung (vgl. Art. 33 (2) GG) — nach Frauenquoten.

Literatur

  1. Wissenschaftsfreiheit fördern, Geschlechterforschung stärken, Gleichstellung in der Wissenschaft herstellen. Antrag der Abgeordneten Kai Gehring, Ulle Schauws, Özcan Mutlu, Beate Walter-Rosenheimer… und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucksache 18/[…].

Nachtrag 12.03.2017:

Der Antrag ist inzwischen auch offiziell als Drucksache des Deutschen Bundestages verfügbar:

Ein Kommentar

  1. uwe hauptschueler sagt:

    „Insgesamt 188 Stellen listet die Datensammlung für Deutschland auf, was 0,4 bis 0,5 Prozent aller Professuren entspreche, wie Gender-Forscherinnen selten zu erwähnen vergessen.“
    Q.:

    http://www.spektrum.de/news/wie-wissenschaftlich-ist-die-gender-forschung/1511235

    188 Stellen für Astrologie oder Homöopathie, wären 188 Stellen zuviel. Dass Genderforschung mehr ist als Astrologie oder Homöopathie sollte erst einmal belegt werden.

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