Maas’ Versuch sein NetzDG zu verteidigen

Heiko Maas versucht in einem Interview mit dem Spiegel u.a. sein Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) zu verteidigen.

SPIEGEL ONLINE: Ihr Gesetzentwurf zum Thema Facebook hat Ihnen einige Kritik eingebracht. Was entgegnen Sie?

Maas: Wir haben den sozialen Netzwerken Zeit gegeben, ihr Beschwerdemanagement so zu organisieren, dass Hasskriminalität und strafbare Fake News schneller gelöscht werden. Die Unternehmen sind bereits heute verpflichtet, rechtswidrige Inhalte aus dem Netz zu löschen. Da sie dieser Pflicht leider nicht ausreichend nachkommen, sind wir gezwungen, jetzt den Druck zu erhöhen. Es geht schlicht darum, dass wir unser Recht auch durchsetzen wollen. Was strafbar ist, muss nicht nur sehr konsequent von der Justiz verfolgt werden – es hat auch in den Netzwerken nichts zu suchen.

  1. Maas gesteht hier ein, daß das ihm unterstellte Justizwesen nicht in der Lage ist seiner Aufgabe der Strafverfolgung nachzukommen. Ob daran der Maas’sche Gesetzentwurf eines NetzDG wirklich etwas zum Besseren ändern wird bezweifele ich. Entweder die anvisierten Sozialnetzwerke verfallen in Löschorgien, weil alles Andere zu aufwändig ist und riskieren es Kunden zu verprellen. Dies wäre zwar sehr im Sinne von Maas, widerspräche aber der Idee von Meinungsfreiheit, von der der pinkrote Maas nicht viel allzuviel hält. Oder die Sozialnetzwerke ignorieren Maas’ Gesetzentwurf und die deutsches Gesetzgebung einfach weiterhin, da sie sich im Ausland befinden und ihr nicht unterliegen.
  2. Maas verdreht Ursache und Wirkung. Zuerst muss die Strafbarkeit (der Gesetzentwurf spricht übrigens nicht von Strafbarkeit, sondern von der wesentlich weiter reichenden, weil früher ansetzenden Rechtswidrigkeit, da die Beweggründe der Tat nicht in die Beurteilung einfließen, vgl. §1 Pkt. 3 NetzDG) durch ein ordentliches Gericht festgestellt werden und dann muss die Entfernung erfolgen.

    (3) Rechtswidrige Inhalte sind Inhalte im Sinne des Absatzes 1, die den Tatbestand der §§ 86, 86a, 90, 90a, 111, 126, 130, 140, 166, 185 bis 187, 241 oder 269 des Strafgesetzbuchs erfüllen.

    Diesen Prozess kehrt Maas um bzw. durch seinen Gesetzentwurf wird die Beurteilung an einen Sachbearbeiter in einem privaten Sozialnetzwerk verlagert und ordentliche Gerichte bleiben außen vor. Die Offensichtlichkeit der Strafbarkeit ist außerdem nur selten sofort auf die Schnelle erkennbar. Es geht ihm aber auch nicht um Rechtsstaatlichkeit, sondern um die möglichst rasche Entfernung unliebsamer Kommentare. Existiert ein entsprechendes Gesetz erst einmal, lässt es sich recht schnell durch Aufnahme neuer Tatbestände erweitern.

  3. Die Sozialnetzwerke haben sich bisher nicht an die deutsche Gesetzgebung gebunden gefühlt, sie werden es weiterhin nicht. Daran wir auch der neue Gesetzentwurf nichts ändern, sofern nicht im Hintergrund andere Druckmittel zum Einsatz kommen.

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Maas: Und jetzt unseren Gesetzentwurf begrüßt. Wir haben den Betreibern der sozialen Netzwerke klar gesagt, was wir erwarten. Und wir haben zwei Erhebungen gemacht. Das Ergebnis ist, dass bei Twitter praktisch nichts und bei Facebook weniger als 40 Prozent der strafbaren Inhalte gelöscht werden. Google zeigt, dass es auch besser geht: Bei YouTube werden 90 Prozent aller strafbaren Beiträge gelöscht. Politik ist nicht machtlos. Ich akzeptiere es nicht, wenn bei Facebook oder Twitter suggeriert wird, das Internet sei ein rechtsfreier Raum.

Der sogenannte suggerierte rechtsfreie Raum ist nur ein anderer Rechtsraum, nämlich der Angloamerikanische, in dem eine andere Auffassung von Meinungsfreiheit herrscht. Im direkten Vergleich ist die rechtliche Auffassung in Deutschland sehr engstirnig, genau wie aus Sicht von Saudi-Arabien Deutschland als rechtsfreier Raum angesehen werden kann, weil hier Äußerungen gegen den Islam noch nicht strafbar sind.

SPIEGEL ONLINE: Können Sie Strafen überhaupt durchsetzen?

Maas: Ja. Das Verfahren ist einfach. Man kann Beschwerde einlegen, und wenn ein strafbarer Eintrag nicht innerhalb der Frist gelöscht ist, kann ein Bußgeld verhängt werden. Das können im Extremfall bis zu 50 Millionen Euro gegen das Unternehmen sein, wenn zum Beispiel deutlich wird, dass es überhaupt kein Beschwerde-Management hat.

Einfach ist allerhöchstens die Ausstellung eines Bußgeldbescheides, nicht jedoch die Beitreibung der Bußgelder. Ich bin der Meinung, daß Maas in seinem zensurierenden Eifer hierbei seine Möglichkeiten bei Weitem überschätzt.

SPIEGEL ONLINE: Und Sie sind sicher, Bußgelder auch in Dublin oder Seattle eintreiben zu können?

Maas: Wieso nicht? Zur besseren Rechtsdurchsetzung enthält unser Gesetz auch, dass soziale Netzwerke – unabhängig von ihrem Unternehmenssitz – verpflichtet werden, für Zustellungen von Bußgeldbescheiden eine verantwortliche Stelle in Deutschland zu benennen.

Seine Antwort ist ausgesprochen dämlich. Er wird gefragt, ob er Bußgelder in Dublin oder Seattle wird eintreiben können und er bejaht dies mit der Verpflichtung zur Einrichtung einer Kontaktstelle in Deutschland. Wenn es keine Kontaktstelle gibt, was wiederum mach Maas’ Gesetzesvorschlag bußgeldbewährt ist, fließen auch keine Bußgelder. Bisher gibt es keine überzeugenden Gründe, warum ein Sozialnetzwerk eine Kontaktstelle einrichten sollte, aber eine Menge die dagegen sprechen. Es ist doch eine ziemlich alberne Idee anzunehmen, jemand würde extra eine Kontaktstelle im Inland einrichten, damit ihm Bußgeldbescheide zugestellt werden können, die ihn ohne eben diese Kontaktstelle gar nicht erst erreichen.

Wenn dieses Land Pech hat, bleibt ihm Heiko Maas nach der Bundestagswahl weiter erhalten. Es kann einen grausen.

Ein Kommentar

  1. […] das Netzwerkdurchsetzungsgesetz, unter Federführung von Heiko Maas als er noch Justizminister war (Interview von ihm dazu) oder der Krieg der Bundesregierung gegen den Messenger Telegram, wiewohl man noch ganz begeistert […]

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