Freie Mitarbeiter und Meinungsfreiheit

Seit es beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk, insbesondere beim WDR, der Oma nicht mehr reichte im Hühnerstall Motorrad zu fahren, sondern ihr ein SUV gegönnt wurde geht es dort zu wie wenn ein Fuchs in den Hühnerstall eingedrungen ist. In offener Panik über den Verlust der Deutungshoheit verschlimmbessert dort ein jeder mit dem Versuch die Lage noch irgendwie unter Kontrolle zu bringen immer weiter.

Anstatt es bei der wiederum selbst etwas verunglückten Entschuldigung durch Tom Buhrow (1. man kann nicht sich selbst entschuldigen, sondern nur um eine Solche bitten, 2. Es war billige Anbiederung — seht her wie ich meinen Alten schätze — die Sendung vom Krankenbett seines 92-jährigen Vaters zu machen) zu belassen, gießen diverse Mitarbeiter weiter Öl ins Feuer.

Nach dem Tweet von Danny Hollek, in dem er von Umweltsau auf Nazisau erhöhte, kam der erste Versuch sich vom „Mitarbeiter“ zu distanzieren:


Die Distanzierung von der Form ist hier unsinnig, denn darauf hat der Twitterer keinen sonderlichen Einfluss. Aber egal, bereits am nächsten Tag erfolgte eine Teilrücknahme durch Stefan Brandenburg, dem Leiter Aktuelles im WDR:


Selbstverständlich gibt es Mitarbeiter, im Sinne von Mitarbeitenden, 1. und 2. Klasse, genau das ist das Ziel von freien Mitarbeitern. Ob sie Journalisten sind oder nicht ist unerheblich. Ihnen fehlen alle Rechte, die angestellte Mitarbeiter haben (je nach Vertragsgestaltung betrifft dies Mitbestimmung, bestimmte Verantwortungsübernahmen, Gratifikationen, Alterssicherung etc. und auf jeden Fall Kündigungsformalitäten), umgekehrt haben sie allerdings auch nicht alle Pflichten der Angestellten. Freie Mitarbeiter wird man recht umstandslos wieder los. Allein deshalb wird üblicherweise strikt auf eine formale Trennung von Mitarbeitern und Externen geachtet, weil diese andernfalls auf Festanstellung klagen könnten (Stichwort Scheinselbstständigkeit). Man mag zwar im Team zusammenarbeiten, ist aber nicht gleichgestellt.

Wie zur Bestätigung grätscht Georg Restle von Monitor in den Beschwichtigungsversuch hinein:


Der erste Satz ist zutreffend, die freien Mitarbeiter stehen ganz am Anfang der Nahrungskette und sind als Erstes betroffen. Der Rest von seinem Tweet ist wie so oft Unsinn:

  1. Sprachlich-logischer Unsinn, wäre er Journalist wüsste er um die sprachliche Ausdrucksweise. Um jemanden zu schützen hält man entweder die Hand schützend über ihn oder stellt sich als Schild vor ihn. Sich hinter jemanden schützend stellen, bezeichnet man gemeinhin als Deckung suchen, denn denjenigen, der vorne steht trifft es als Erstes. Deshalb laufen Personenschützer ja auch vor der zu schützenden Person und tummeln sich nicht etwa alle hinter ihr.
  2. Die dritte Aussage scheint eine dreiste Lüge zu sein. Gerade Georg Restle dürfte kaum jemanden in Schutz nehmen der bspw. Positionen der AfD vertreten hat und deshalb von Dritten angegangen wird. Außerdem stellt sich die Frage, warum strafrechtlich relevante Aussagen überhaupt schutzbedürftig sein sollten.
  3. Der letzte Punkt ist der komplexeste: Meinungsfreiheit. Georg Restle ist bekannt dafür, daß er eine ganz eigene Vorstellung von Meinungsfreiheit hat. Bei Linken nennt er es schützenswerte Meinung, bei Rechten verdammenswerten Hass, der nicht unter die Meinungsfreiheit fällt. Aber davon abgesehen, nicht alles was dahergeredet wird, ist durch die Meinungsfreiheit, die zunächst allen Bürgern in ihrem Privatleben (!) gleichermaßen — von Ausnahmen abgesehen — zusteht, gedeckt (Beleidigungen, Schmähungen, unwahre Tatsachenbehauptungen). Andersherum formuliert, nur weil jemand beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk arbeitet hat er keine größere Meinungsfreiheit, tendenziell sogar weniger. Ein Umstand den Georg Restle nicht versteht oder nicht akzeptieren will. Grundsätzlich wird es im beruflichen Umfeld eng mit der Meinungsfreiheit, denn der Arbeitgeber kann Loyalität verlangen, also eine Einschränkung der Meinungsfreiheit. Ein Arbeitnehmer darf sich üblicherweise nicht allzu negativ über seinen Arbeitgeber auslassen, dann drohen arbeits- und ggf. zivilrechtliche Folgen und bei Beamten erfasst die Einschränkung der Meinungsfreiheit sein ganzes Privatleben, denn sie sind grundsätzlich dazu verpflichtet sich mäßigend zu verhalten. Auch sind parteipolitische Aktivitäten in praktisch allen Unternehmen bestenfalls unerwünscht. Das gilt auch für Mitarbeiter von Medienunternehmen und erst recht für Mitarbeiter aller Art im öffentlich-rechtlichen Rundfunk, denn dieser ist gemäß seiner gesetzlichen Aufgabe zur Ausgewogenheit verpflichtet. Propaganda in eigener Sache unter dem Deckmantel der Meinungsfreiheit ist dort unzulässig. Zu allem kommt hinzu, daß Meinungsfreiheit ganz sicher nicht das Recht beinhaltet seine Meinung ungefragt mit Ressourcen zu Lasten des Arbeitgebers kund zu tun.

Wie dem auch sein, der Staatsfunk agiert unbeholfen, fahrig und unprofessionell. Die Ideologen und Propagandisten sind sichtlich aus der Bahn geworfen worden.

2 Kommentare

  1. Bill Miller sagt:

    Bislang der beste Kommentar zu der PR-Katastrophe die sich der WDR geleistet hat und weiter leistet.
    „Weiter leistet“ weil keiner der Verantwortlichen auch nur im entferntesten die Verfehlung eingesteht weil nicht mehr erkennt.
    „Nicht mehr erkennt“ was bedeutet, dass der WDR unheilbar verseucht sein dürfte.

  2. […] zum Runterladen, mp4, 40 MB), nachträglich als Satire gekennzeichnet, gefolgt von einer etwas verunglückten Entschuldigung durch den Intendanten des WDR, Tom Buhrow. Es half alles nichts, die Demonstrationen gehen weiter […]

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