Unabhängigkeit der Gerichte

Im Rahmen des EU-Haushalts hat die EU auch beschlossen, daß EU-Mittel für Mitglieder dann gekürzt werden können, wenn sie gegen die Rechtsstaatlichkeit verstoßen. De facto handelt es sich dabei um ein „Lex Polonia et Hungaria“, denn genau auf diese beiden EU-Mitgliedsländer zielt die von der deutschen Regierung betriebene Gesetzesänderung. Die Sanktionen können auch verhängt werden, wenn eine „Gefährdung der Unabhängigkeit der Justiz“ gegeben ist, allerdings soll die Regelung bereits präventiv greifen, nämlich dann, wenn bereits ein Risiko auf Verletzung der Rechtsstaatlichkeit besteht. Mit Letzterem kann man eigentlich jede Kürzung begründen, denn ein Risiko einer Fehlentwicklung besteht immer. Sobald also ein Land auch nur droht von der Linie abzuweichen, hat man sofort ein Druckmittel zur Hand, wie jetzt im Falle von Ungarn und Polen, die der sozialistischen Linie der EU nicht bereit sind zu folgen. Man wird sehen wie das weitergeht, denn als Reaktion auf Mittelkürzung dürfte eine Einstellung der Zahlungen an die EU und Blockade deren Entscheidungen sein. Jedenfalls werden derartige Sanktionen den Zusammenhalt der EU nicht befördern.

Aber ob die Bundesregierung beim Vorpreschen in dieser Sache gegen die mißliebige Politik in Ungarn und Polen bedacht hat, daß diese Regelung zu einem Boomerang werden kann? Wahrscheinlich nicht, denn die Bundesregierung gehört schließlich zu den Guten. in Deutschland sind Staatsanwaltschaften weisungsgebunden, Staatsanwalts- und Richterposten werden nach politischen Gesichtspunkten (man denke dsbzgl. an die Vorgänge im rot-rot-grün besetzen Berlin) bestallt. Brachial politisch und völlig abhängig von der Politik erfolgt die Besetzung des Bundesverfassungsgerichts (BVerG) in Deutschland, deren Richter nämlich in völlig undurchsichtigen Kungelrunden in den Hinterzimmern der Parteien nach rein politischen Bedürfnissen ausgewählt werden (s. Müller, s. Baer). Der Trend geht selbst hier eindeutig weg von der Besetzung von Ämtern im Sinne der Bestenauslese nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung (Art. 33 (2) GG) hin zu einer linken Gesinnungsjustiz.

Außenminister Heiko Maas ist übrigens, wie sollte es anders sein, von seinem Werk hoch begeistert, wie er in der Rundmail aus dem Auswärtigen Amt mitteilen lässt:

Zu der Einigung auf die Einführung einer Rechtsstaats-Konditionalität mit dem Europäischen Parlament sagte Außenminister Heiko Maas heute (05.11.): 

„Die heutige Einigung mit dem Europäischen Parlament auf die Einführung einer Rechtsstaats-Konditionalität ist ein Durchbruch. Es waren schwierige Verhandlungen, aber der jetzt erzielte Kompromiss bringt uns auf dem Weg zu dem Gesamtpaket des Mehrjährigen Finanzrahmens ein ganz wesentliches Stück voran. 

Wir stärken damit die Rechtsstaatlichkeit in der EU entscheidend, denn dieser Mechanismus schützt den EU-Haushalt vor Missbrauch durch die Mitgliedsstaaten. Zum ersten Mal werden EU-Haushaltsmittel mit der Einhaltung rechtsstaatlicher Standards verknüpft. 

Rechtsstaatlichkeit gehört zum Wertefundament des europäischen Projekts. Mit der heutigen Einigung sind wir auf einem sehr guten Weg, unseren europäischen Werten auch nach innen noch mehr Geltung zu verschaffen – ein Hauptziel der deutschen EU-Ratspräsidentschaft.
Damit setzen wir auch den Auftrag des Europäischen Rats vom Juli um. Auf dem Weg zur Einigung über ein Gesamtpaket des Mehrjährigen Finanzrahmens und des Corona-Wiederaufbaufonds müssen wir jetzt dennoch umso zügiger voranschreiten. Denn die Covid-19-Pandemie hat viele Länder schwer getroffen. Alle, die in Europa Verantwortung tragen, stehen jetzt in der Pflicht, dass die beschlossenen Hilfen schnell bei den schwer betroffenen Bürgerinnen und Bürgern und den Unternehmen ankommen.“

5 Kommentare

  1. PepeCyB sagt:

    Um dieses Gesetz durchzusetzen, müsste es erstmal verbindliche Definitionen für die Merkmale der Rechtsstaatlichkeit geben. Die gibt es aber nicht.

    Alle Vorwürfe sind nur Geschwurbel ohne Gehalt.

    Solange es diese Definitionen nicht gibt, ist auch eine Sanktionierung nicht möglich… würde das trotzdem gemacht, verstieße dies gegen ein grundlegendes Rechtsstaatsprinzip. Die Sache mit dem „Glashaus“. 😉

  2. […] wenn diese ausschließlich Ergebnisse für sie liefert. Gerade eben wurde in der noch EU die Einführung einer Rechtsstaats-Konditionalität beschlossen, nach der Zahlungen der EU an EU-Mitgliedsländer eingestellt werden wo das Risiko […]

  3. Bill Miller sagt:

    @PepeCyB:
    Dass Rechtsstaatlichkeit nicht definiert wird ist ja gerade der Witz dabei. Mit solchen Gummiparagraphen wird scheinlegal Herrschaft ausgeübt.

    1. Rechtsstaatlichkeit besagt zunächst nur, daß Entscheidungen nach Recht und Gesetz getroffen werden (nulla poena sine lege) und nicht nach Lust und Laune. Somit sagt das Vorhandensein von Rechtsstaatlichkeit nicht sehr viel über das konkret vorhandene Staatswesen aus. Rechtsstaatlichkeit ist eine notwendige, aber keine hinreichende Bedingung für eine freiheitliche Demokratie. Im vorliegenden Fall ist es nun so, daß nun ein Gesetz existiert, dessen Anwendung eine qualifizierte Mehrheit erfordert, die Bedingung von Rechtsstaatlichkeit ist für Gesetz selbst also erfüllt.
    2. Gerade bei Sozialisten ist das Fehlen von exakten Definitionen zwecks Erhalt des Willkürmoments um ein Gesetz je nach politischem Bedarf „flexibel“ einsetzen zu können Grundlage der Gesetzgebung.

    Wenn also eine Mehrheit beschließt etwas sei nicht rechtsstaatlich oder berge eine solches Risiko, dann ist das zunächst so und sie Zahlungen werden eingestellt. Unschön, aber Realität, ebenso wie die Tatsache, daß sich die EU in eine vollkommen falsche Richtung bewegt.

  4. Hans-Dieter Brune sagt:

    Zitat: “ in Deutschland sind Staatsanwaltschaften weisungsgebunden, Staatsanwalts- und Richterposten werden nach politischen Gesichtspunkten (man denke dsbzgl. an die Vorgänge im rot-rot-grün besetzen Berlin) bestallt.“
    Deswegen sitzt Deutschland im Glashaus. Gerade die deutsche Justiz ist abhängig von der Sonnenkönigin (I’etat c’est noi). Man gucke sich die Urteile zu Straftaten ihrer Gäste und der Biodeutschen an. Außerdem hat sie ungestraft Grundgesetz und mehrere EU-Verträge gebrochen.

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