Merkels scheinheilige Äußerungen zu Trumps Twittersperre

Jetzt meldet sich auch Angela Merkel zu der Twittersperre für Donald Trump zu Wort.

»Das Grundrecht auf Meinungsfreiheit ist von elementarer Bedeutung«, sagte ihr Sprecher Steffen Seibert in Berlin. Eingriffe könne es nur entlang der Gesetze geben, nicht aber nach Beschluss von Betreibern von Social-Media-Plattformen. »Unter dem Aspekt sieht die Bundeskanzlerin es als problematisch an, dass jetzt die Konten des US-Präsidenten dauerhaft gesperrt wurden.«

Das klingt kritisch, ist jedoch sehr scheinheilig. Es gibt einen entscheidenden Unterschied zwischen den Rechtsräumen Deutschland (der EU) und den USA. Nach dem zweiten Verfassungszusatz der USA ist es dem Gesetzgeber ausdrücklich verboten u.a. Gesetze, die in die Meinungsfreiheit eingreifen zu erlassen. Wohingegen in Deutschland zwar ein Grundrecht auf Meinungsfreiheit (Art. 5 GG) besteht, welches aber jederzeit durch Gesetze eingeschränkt werden kann:

Artikel 5

(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.

Man wollte es bei der Formulierung des Grundgesetzes eben nicht allzu weit treiben mit der Meinungsfreiheit.

Die Sperre von Donald Trump durch Twitter erfolgte durch ein Privatunternehmen! Man kann es so sehen, daß Twitter der Meinung ist, Donald Trump sei nicht länger tragbar. Ein staatlicher Eingriff liegt nicht vor. Die Twittersperre ist natürlich wiederum selbst scheinheilig, denn man stellt sich rechtzeitig öffentlich auf die Seite des neuen Präsidenten, vorher wollte Twitter nicht komplett in Fundamentalopposition zur Regierung gehen.

Sobald sie sehen, daß es selbst die oberste Politkaste treffen kann, ohne das dies von ihnen kontrollierbar wäre, sieht man das plötzlich als kritisch an. Die Regierung Merkel hat keine Probleme damit gehabt das unsägliche Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) zu verabschieden, sie hat auch nicht gegen die neuerlich angekündigten Eingriffe in die Meinungsfreiheit ihrer Bundesjustizministerin Christine Lambrecht oder gegen die der EU interveniert.

Breton verwies dabei auf die jüngsten Reformvorschläge der EU-Kommission, um Onlineplattformen stärker in die Pflicht zu nehmen: Der im Dezember vorgestellte Gesetzentwurf zu digitalen Diensten soll den Betreibern vorschreiben, konsequent gegen Hass- und Falschnachrichten sowie strafbare Inhalte vorzugehen und dabei eng mit den nationalen Behörden zusammenzuarbeiten. Bei Verstößen drohen den Unternehmen hohe Strafen.

Ich persönlich halte die gesetzgeberischen Möglichkeiten nach dem Grundgesetz für verhängnisvoll, sind sie doch weniger dem freiheitlichen Gedanken verbunden, als vielmehr der sozialistischen Idee ggf. Meinungen kontrollieren zu wollen, da dadurch die Meinungsbreite und -richtung durch Einsatz staatlicher Organe mit weitreichenden Befugnissen entsprechend den Regierungsvorstellungen eingegrenzt und eingestellt werden kann. Unternehmen wie Twitter und WhatsApp kommen und gehen und sind austauschbar (ob die Mehrheit die Wahlmöglichkeit in Anspruch nimmt ist eine andere Frage).

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