Korruption im Axel-Springer-Konzern

Der Bayrische Rundfunk vom Staatsfunk publiziert zur Causa Julian Reichelt einen Kommentar, der in seiner schamlosen Einseitigkeit nicht mehr zu überbieten ist.

Der Fall Julian Reichelt ist zudem ein Lehrstück über #MeToo. Wenngleich es, wie Axel Springer in seiner Pressemitteilung beflissen betonte, im Rahmen der internen Untersuchung „nie den Vorwurf sexueller Belästigung oder sexueller Übergriffe“ gegen Reichelt gab.

Wir halten also fest: Es geht nicht um Belästigung oder gar Vergewaltigung, sondern um einvernehmliche sexuelle Kontakte. Insofern hinkt der Vergleich mit #MeToo, denn dabei ging es zumindest öffentlich um Belästigung und Vergewaltugung und ist somit kein Lehrstück dafür.

Fehlverhalten fängt allerdings nicht erst bei einer Vergewaltigung an. Machtmissbrauch und das Ausnutzen von Abhängigkeiten, das ist es, was Reichelt sich jetzt vorwerfen lassen muss. Es geht um sexuelle Avancen gegenüber ihm unterstellte Mitarbeiterinnen, Volontärinnen und Praktikantinnen. Um Sex gegen Geld und Beförderungen. Das Absurde: Die Vorwürfe kursieren seit Monaten.

Wie Viele andere auch, scheut die Kommentatorin Paula Lochte vom Bayrischen Rundfunk das Kind deutlich beim Namen zu nennen: Korruption! Entweder ist sie interlektuell nicht der Lage oder aus Gründen nicht Willens dies zuzugeben. Es geht um Nichts Geringeres als um Bestechung und Bestechlichkeit innerhalb eines Unternehmens. Es liegt in der Natur der Sache, daß dazu immer mindestens zwei gehören, einer, der sich bestechen lässt und einer, der besticht. Was bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt bekannt ist, ist das Tauschmittel eben nicht Geld sondern Sex. Das allein ist auch keine Neuigkeit in der Welt. Woraus sich die Frage ergibt, warum Julian Reichelt als alleiniger Täter dasteht, der durch Entlassung sanktioniert wird und die betroffenen Frauen als bemitleidenswerte Opfer dargestellt werden? Der Eine ist bestechlich und die Anderen bestechen, sie bieten Sex als Bezahlung für eine bevorzugte Beförderung an. Umgangssprachlich formuliert schlafen die Damen sich nach oben. Man kann es auch Prostitution nennen. Tatsache ist, beide Seiten sind korrupt. Warum wird nur Julian Reichelt entlassen und die Damen nicht? Welches Interesse hat das Unternehmen diese korrupten Damen als Angestellte zu behalten, deren Qualifikation ziemlich sicher nicht im Journalistischen zu finden ist? Handelt es sich um ein abgekartetes Spiel, bei dem die Damen aus anderer Quelle eine weitaus großzügere Belohnung als eine läppische Beförderung im Konzern zu erwarten haben?

Das Merkwürdige an der Angelegenheit ist nämlich, daß üblicherweise die Bestechenden („Bestecher“ wäre hier wohl arg missverständlich) kein Interesse am Bekanntwerden der Bestechung haben, da dies einer Selbstanklage gleich kommt, außer eben es wird ein anderes Ziel verfolgt und das Ganze war eine multiple Venusfalle.

Ein Chefredakteur, der seinen Posten missbraucht, um junge Kolleginnen ins Bett zu kriegen; das schreit nach Gleichstellungsbeauftragten, die ihren Job ernst nehmen.

Wer oder was genau soll in diesem Fall gleichgestellt werden? Fehlt es an jungen Burschen, die die Redakteurinnen regelmäßig beglücken dürfen?

Ich weiß nicht was wirklich dahinter steckt, aber für die Kommentatorin ist in ihrer Einseitigkeit klar, Julian Reichelt ist der Alleinschuldige, das Böse Patiarchat schlechthin, weil er ein Mann ist und die sich freiwillig prostituierenden Frauen sind beklagenwswerte Opfer weil sie Frauen sind. Alles in allem bleibt der Eindruck zurück, daß es hierbei eher um politische Ränkespiele, angezettelt von der Konkurrenz, geht, da der Axel-Springer-Konzern auf den US-Markt drängt.

10 Kommentare

  1. Markus Michael WOLF sagt:

    Zum Stichwort „Korruption“ will ich einen Fall aus Köln nennen.
    Ich habe dem Feuerwächter die PDF-Dateien „Eppenich I“ und „Eppenich II“ zugesandt.
    Es handelt sich um alte Artikel aus der Kölner Zeitung „Express“ und der „Aachener Zeitung“.
    Es geht um folgendes:

    Michael Eppenich(CDU), der frühere Leiter des Kölner Grünflächenamtes ging ungefähr im Jahre 2008 an die Öffentlichkeit.
    Eppenich behauptete, im Grünflächenamt sei es über Jahre hinweg zu Unregelmäßigkeiten bei der Maschinen- und Fahrzeugbeschaffung gekommen.
    Im Artikel: „Chaos“ im Kölner Grünflächenamt“ heisst es u.a.:

    „Das RPA (Rechnungsprüfungsamt, M.M.W.) hatte Vorgänge aus den Jahren 2005 bis 2007 und rund 300 Rechnungen geprüft. In dieser Zeit gab das Grünflächenamt über 700.000 Euro für Mietkosten und Reparaturen aus. Schriftliche Belege gibt es aber nur für Aufträge in Höhe von knapp 340.000 Euro. Mehr als 150 Rechnungen lägen keine schriftlichen Vereinbarungen zugrunde, hieß es….
    „… Für die meisten Fälle sei ein Mitarbeiter aus dem Bereich „Grünunterhaltung“ verantwortlich, erklärte Eppenich. Dieser habe vor allem Mietzeiten für Fahrzeuge und Maschinen eigenmächtig verlängert. Die Rechnungen habe der Mitarbeiter zum Teil an seinen Betriebshof schicken lassen und nicht wie vorgesehen an die Rechnungsstelle des Grünflächenamtes….“

    Und im Artikel: „Riesenschlamperei: Mitarbeiter vom Grünflächenamt strafversetzt“ aus der Kölner Zeitung „Express“ aus dem Jahre 2008 heisst es u.a.

    „Ich habe als Amtsleiter erst von der Schlamperei erfahren, als eine Firma ihre Mahnungen nicht mehr telefonisch bei dem Mitarbeiter hinterließ, sondern mir Briefe schickte“, kommentiert Amtsleiter Michael Eppenich (CDU) den EXPRESS-Bericht vom Montag.“

    Ferner heisst es:

    „Axel Kaske (SPD), Chef des Rechnungsprüfungsausschusses, ist entsetzt: Das eine solche Schlamperei über einen so langen Zeitraum nicht auffällt, ist nicht zu glauben.“

    Und nun die

    K l a r s t e l l u n g

    Eppenich hat den „Restbetrag“ von ca. 360.000 – dreihundertsechzigtausend – Euro „veruntreut“, in die eigene Tasche gesteckt und den „schlampigen Sachbearbeiter“ erfunden.
    Das ergab sich daraus, dass ich Eppenich damals fragte, wie der „Riesenschlamper“ heisse, wo er hin „strafversetzt“ worden sein sollte und wie das angebliche „Disziplinarverfahren“ ausgegangen sein soll, ich forderte Eppenich auf, die angeblichen „Briefe“ vorzulegen, die er erhalten haben wollte. –

    Natürlich konnte Eppenich hierzu nichts aussagen, weil er den „schlampigen Mitarbeiter“ erfunden hatte.
    Eppenich´s Märchen kann so gar nicht stattgefunden haben.
    Ein Sachbearbeiter übt eine subalterne(untergeordnete) Tätigkeit aus, er hat mindestens 3 – drei – oder noch mehr Vorgesetzte über sich, welche die Pflicht zur „Dienstaufsicht“ haben, das sind Gruppenleiter(in), Abteilungsleiter(in), stellvertretende(r) Amtsleiter(in), Amtsleiter. In manchen Behörden gibt es auch die/den „Bereichsleiter(in)“ und/oder „Abschnittsleiter(in)“.
    Eppenich´s Märchen kann nur „wahr“ sein, wenn sämtliche Vorgesetzten dieses Phantom-„Schlampers“ von 2005 – 2007 während der Arbeitszeit GESCHLAFEN haben oder KRANK waren.
    Und es ist auch nicht so, dass die Stadt Köln jede Rechnung, jede Geldforderung ungeprüft bezahlt. Der Phantom-Sachbearbeiter bezahlt die Rechnungen nicht selber bzw. er weist die Stadtkasse Köln nicht an, einen bestimmten Geldbetrag zu zahlen, dafür sind andere Leute mit einer höheren Gehaltsgruppe zuständig.

    Nachdem ich Eppenich auf die Schliche gekommen war, erstattete ich Strafanzeige gegen ihn wegen „Untreue“ (Veruntreuung, Unterschlagung)Betrug, Vortäuschung falscher Tatsachen und weitere Straftaten.
    Nach noch nicht einmal zwei Jahren, bereits nach zwanzig Monaten, schrieb mir die Oberstaatsanwältin GÜNTHER mit Bescheid vom 02.06.2015, Aktenzeichen 83 Js 498/13 u.a.:

    „… die Überprüfung hat ergeben, dass das Geschehen bei dem Grünflächenamt der Stadt Köln, auf das sich Ihre Eingaben beziehen, seinerzeit auf seine strafrechtliche Relevanz untersucht worden ist. Nach Abschluss der Ermittlungen sind die Verfahrensakten weggelegt und wegen des Ablaufs der insoweit geltenden Aufbewahrungsfristen zwischenzeitlich vernichtet worden; die Vorwürfe, die das Verfahren zum Gegenstand hatte, sind verjährt…“

    Mein Kommentar dazu:

    Und dazu braucht die Oberstaatsanwältin GÜNTHER fast zwei Jahre, um mir das mitzuteilen?
    Oberstaatsanwältin Günther verkennt offenbar bewusst den Sachverhalt, denn bei Betrug, insbessondere in der Größenordnung von ca. plus/minus 360.000 – dreihundertsechzigtausend – Euro, beträgt die Verjährungsfrist sage und schreibe 10 – zehn – Jahre, beginnend am 31. Dezember des Jahres, in welchem die Straftat begangen wurde. Wenn Eppenich in den Jahren 2005 – 2007 Straftaten begangen hat, beginnt die zehnjährige Verjährungsfrist am 31.12.2007 und endet am 31.12.2017. Und nach meiner Kenntnis wird die Verjährung unterbrochen und beginnt von neuem, wenn ich sagen wir am 31. August 2013 Strafanzeige erstattet habe.
    Aber selbst wenn die Verjährungsfrist nicht uterbrochen würde, in jedem Fall handelt es sich um eine faustdicke Lüge – Verzeihung: faustdicken „Justizirrtum“ wollte ich natürlich sagen, zu behaupten, im Jahre 2015 bzw. im Jahre 2013 seien Eppenich´s „Unregelmäßigkeiten“ „verjährt“.
    Ein altes Sprichwort sagt: „Wo EIN Wille ist, ist auch EIN Weg“. In diesem Fall muss es heissen, „wo KEIN Wille ist, ist auch KEIN Weg“.

    Ich habe damals in Köln auf den Eppenich-Skandal aufmerksam gemacht, ich habe damit erreicht, dass die beiden betrügerischen und volksverdummenden Internetartikel „Riesenschlamperei: Mitarbeiter vom Grünflächenamt strafversetzt“ aus „Express“ und „Chaos“ im Kölner Grünflächenamt“ aus „Aachener Zeitung“ wohl zwischenzeitlich gelöscht bzw. unleserlich gemacht wurden, ich habe diese beiden Artikel nicht mehr im Internet gefunden bzw. waren unleserlich.
    ABER:
    Die STADT KÖLN, vertreten durch Oberbürgermeisterin HENRIETTE REKER (parteilos) hat bis heute noch NICHT das Märchen Eppenich´s vom „Riesenschlamper“ widerlegt, nach wie vor ist in den Köpfen der meisten KölnerInnen (Kölschen), dass die 360.000 Euro durch „Schlamperei“, durch überteuerte Einkäufe eines unbekannten kleinen Sachbearbeiters verschwendet wurden und Eppenich steht nach wie vor als „Saubermann“ da.
    Im Jahre 2016 ging Eppenich vorzeitig in den Ruhestand.
    Eppenich wurde hinter den Kulissen „abgewickelt“.
    Ich stelle mir das wie folgt vor:
    Wahrscheinlich wurde er mit gekürzten „Ruhebezügen“ in Rente geschickt, ich glaube kaum, dass die STADT KÖLN Herrn Eppenich auf Rückzahlung der veruntreuten 360.000 Euro in Regress genommen hat.
    Definitiv bekomme ich das heraus, wenn in einem öffentlichen Prozess die Oberbürgermeisterin Reker als ZEUGIN vernommen wird, da muss sie wohl wahrheitsgemäß aussagen. Wenn es zu einem solchen Prozess natürlich nicht kommt, bleibt der Dreck unter dem Teppich.
    Und selbst wenn Eppenich´s Gaunereien mittlerweile „verjährt“ sein sollten, dann hat das nicht nur Nachteile, sondern auch den Vorteil, dass Eppenich kein Zeugnisverweigerungsrecht mehr hat, denn er ist außer Strafverfolgung. Dann müsste Eppenich im Falle eines Prozesses wahrheitsgemäß aussagen, wie der „schlampige Sachbearbeiter“ hieß, wo er hin „strafversetzt“ wurde, wie das angebliche „Disziplinarverfahren“ ausgegangen sein soll und Eppenich muss die „Briefe“ vorlegen, die er bekommen haben will. –
    Das Dumme ist nur:
    Es wird NICHT zu einem Prozess kommen.
    Somit kann sich Eppenich freuen, dass er ein Bombengeschäft gemacht hat. Er hat schlappe 360.000 Euro nebenbei „verdient“, die Staatsanwaltschaft, die sich als „objektivste Behörde der Welt“ bezeichnet, hat keine Anklage gegen ihn erhoben, die STADT KÖLN hat Eppenich wohl nicht regresspflichtig gemacht, wenn doch, dann hat Eppenich in jedem Fall mehr abgesahnt als zurückgezahlt und was das Schlimmste ist: Eppenich hat sein Gesicht nicht verloren, seine Märchen wurden nicht amtlich korrigiert.

    Das ist der „Kölsche Klüngel“ nach dem Motto: „Mer kenne uns, mer helfe uns“ (wir kennen uns, wir helfen uns)
    Was nützt es, dass es einen „Antikorruptionsbeauftragten“ gibt, wenn der oder die Antikorruptionsbeauftragte selber korrupt ist?
    Angenommen, jemand hat einen bestimmten Geldbetrag in die eigene Tasche gesteckt dann kann man doch zum/zur „Antikorruptionsbeauftragten“ sagen: „Wir machen fifty-fifty, teilen uns die Beute“.

    Falls der Feuerwächter recherchieren will:

    Kontaktieren Sie die

    Staatsanwaltschaft Köln
    Az. 83 Js 498/13 – Bescheid vom 02.06.2015
    Oberstaatsanwältin GÜNTHER ist zuständige Sachbearbeiterin
    Tel: 0221-477-45 50
    Tel: 0221-477-45 93
    Tel: 0221-477-42 71 (Pressestelle)

    Ich versichere hiermit in Kenntnis der Rechtsfolgen einer falschen eidesstattlichen Versicherung an Eides statt, dass die von mir gemachten Angaben nach bestem Wissen und Gewissen erfolgt sind.
    Ich übernehme die volle straf- und zivilrechtliche Verantwortung, falls Eppenich oder sonstwer gegen den Feuerwächter gerichtlich vorgeht.
    Ich werde in einer E-Mail dem Feuerwächter meine postalische Adresse mitteilen, in aller Öffentlichkeit mache ich das sicherheitshalber nicht.

    Der Feuerwächter kann sich auch an Oberbürgermeisterin Henriette Reker, Historisches Rathaus, 50667 Köln wenden.
    Vielleicht gibt die Dame Auskunft, wer weiss?

  2. Markus Michael WOLF sagt:

    Ich muss meinen Kommentar vom 13.11.2021, um 16:15 Uhr noch etwas konkretisieren und präzisieren.

    Die Kölner Oberstaatsanwältin(OStAin) G ü n t h e r hat unter Aktenzeichen(Az.) 83 Js 498/13 behauptet, die Sache sei „verjährt“.
    Tatsache ist, dass Eppenich im Jahre 2008 einen „schweren Betrug“ gem. § 263 gem. § 263 Abs. 3, Nr. 2 und Nr. 4 beging.
    Um Wiederholungen zu vermeiden, bitte ich Sie, den Wortlaut des § 263 StGB (Betrug) im Internet zu lesen.
    Ich zitiere auszugsweise aus § 263 StGB:

    „…In besonders schweren Fällen ist die Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter…

    Nr. 2: “ …einen Vermögensverlust großen Ausmaßes herbeiführt…

    Nr. 4: „… seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger mißbraucht …“

    Kommentar bzw. Frage:
    Eppenich hat gerade mal 360.000 – dreihundertsechzigtausend – Euro veruntreut (unterschlagen, in die eigene Tasche gesteckt)
    Ist das ein Vermögensverlust „großen Ausmaßes“?
    Oder erst ab einer Million aufwärts?

    Und dass Eppenich seine Stellung als „Amtsträger“, als Chef des Grünflächenamtes „missbraucht“, w e r will das „ernsthaft“ bestreiten?

    Und jetzt kommen wir zum Begriff der „Verjährung“, die in § 78 Strafgesetzbuch (StGB) normiert ist.

    Nach § 78, Abs. 3 Nr. 3 beträgt die Verjährung „… zehn Jahre bei Taten, die im Höchstmaß mit Freiheitsstrafen von mehr als fünf bis zu zehn Jahren bedroht sind …“

    Da Eppenich wie dargelegt einen „schweren Betrug“ gem. Abs. 3 Nr. 2 und Nr. 4 begangen hat, beträgt die Verjährungsfrist demnach 10 – zehn – Jahre, beginnend ab dem 31. Dezember des Jahres, in dem der schwere Betrug begangen wurde.
    Eppenich hat den Betrug, als er das Märchen vom „Riesenschlamper“ erzählte, im Jahre 2008 (zwanzig-null-acht) begangen, also beginnt die Verjährungsfrist am 31. Dezember 2008 und endete am 31. Dezember 2018.
    Und ich habe nachweislich am 16.10.2013 gegen Eppenich Strafanzeige erstattet wegen aller in Betracht kommenden rechtlichen Gesichtspunkte.

    Und jetzt erhebe ich einen schweren Vorwurf gegen die Kölner Oberstaatsanwältin Günther:

    Günther hat wider besseres Wissen von Anklageerhebung abgesehen, hat wider besseres Wissen behauptet, Eppenich´s Betrug und „Untreue“ seien „verjährt“, obwohl hiervon nicht im entferntesten die Rede sein kann.
    Oberstaatsanwältin Günther hat damit den Tatbestand „Strafvereitelung im Amt“ (§ 258a StGB) begangen.
    Erfahrungsgemäß behaupten sog. „AmtsträgerInnen“, in diesem Fall die Oberstaatsanwältin GÜNTHER, man habe „nach bestem Wissen und Gewissen“ gehandelt.
    Das bestreite ich und fordere zum Beweis, dass die Oberstaatsanwältin Günther „wider besseres Wissen“ gehandelt hat ein Psychiatrisch-Psychologisches Sachverständigengutachten über Frau Günther. Dieses Psychiatrisch-Psychologische Sachverständigengutachten beweist, dass Frau Günther im Vollbesitz der geistigen Kräfte ist und intelligent genug war, zu erkennen, dass Eppenich einen „schweren Betrug“ begangen hat, für den er bis zu zehn Jahre Gefängnis bekommen kann und dass die Verjährung in diesem Fall zehn Jahre beträgt.
    Mit der Psychiatrisch-Psychologischen Begutachtung verhält es sich wie folgt: Wenn jemand „ernsthaft“ behauptet, zwei mal zwei sei sechs und der Planet Erde sei eine flache Scheibe, dann müsste durch ein psychiatrisch-psychologisches Sachverständigengutachten feststellbar sein, ob dieser Jemand tatsächlich so dumm ist oder sich nur dumm stellt. Und bei Oberstaatsanwältin Günther ist es auch leicht feststellbar, ob sie „bewusst den Sachverhalt verkannt hat“, auf Deutsch: „sich dumm gestellt“ hat oder tatsächlich so „unwissend“ ist, vornehm ausgedrückt.

    Ich werde im folgenden den Einstellungsbescheid der OStAin Günther vom 02.06.2015, Az. 83 Js 498/13 „rezitieren“.
    (Wer mir nicht glaubt, kann sich bei der StA Köln erkundigen)

    „Ihre Strafanzeige vom 16.10.2013 gegen den Leiter des Bürgeramtes Kalk, Michael Eppenich, wegen des Verdachts der Untreue, sowie Ihre weiteren Eingaben, zuletzt vom 28.05.2013
    Sehr geehrter Herr Wolf,
    die Überprüfung hat ergeben, dass das Geschehen bei dem Grünflächenamt der Stadt Köln, auf das sich Ihre Eingaben beziehen, seinerzeit auf seine strafrechtliche Relevanz untersucht worden ist. Nach Abschluss der Ermittlungen sind die Verfahrensakten weggelegt und wegen des Ablaufs der insoweit geltenden Aufbewahrungsfristen zwischenzeitlich vernichtet worden; die Vorwürfe, die das Verfahren zum Gegenstand hatte, sind verjährt.
    Ihr Sachvortrag ist – soweit die Anschuldigungen nicht ohnehin bereits in dem vorgenannten, nicht mehr zur Verfügung stehenden Vorgang überprüft worden und noch keine Verfolgungsverjährung eingetreten sein sollte – zur Begründung eines die Aufnahme strafrechtlicher Ermittlungen rechtfertigenden Anfangsverdachtes im Sinne von § 152 Strafprozessordnung nicht geeignet. Voraussetzung hierfür wäre, das konkrete Tatsachen das Vorliegen einer verfolgbaren Straftat als wahrscheinlich erscheinen lassen, woran es vorliegend fehlt. Allein die von Ihnen unter Bezugnahme auf die Presseberichterstattung pauschal erhobenen Beschuldigungen genügen hierfür nicht. Es handelt sich vielmehr um bloße Mutmaßungen. Ich vermag Ihrem Strafverfolgungsbegehren daher keine Folge zu geben.
    Hochachtungsvoll
    Günther
    Oberstaatsanwältin“

    Ende der „Rezitation“ aus dem Einstellungsbescheid.

    Und nun mein Kommentar bzw. „Richtigstellung“:

    Erstens hat OStAin Günther keine Rechtsbehelfsbelehrung beigefügt, wonach ich bei der Generalstaatsanwaltschaft Köln Widerspruch einlegen kann. Dadurch verlängert sich die Widerspruchsfrist nach ständiger Rechtsprechung der „Bundesgerichte“ auf ein ganzes Jahr.
    Sehr wahrscheinlich hat OStAin Günther die Rechtsbehelfsbelehrung unterlassen, weil sie hoffte, ich würde Ruhe geben.
    Es ist eine bodenlose Frechheit, geradezu eine Provokation Günthers, zu behaupten:

    “ … Allein die von Ihnen unter Bezugnahme auf die Presseberichterstattung pauschal erhobenen Beschuldigungen genügen hierfür nicht. Es handelt sich vielmehr um bloße Mutmaßungen…“

    Wir halten an F a k t e n fest:

    Eppenich hat anno 2008 als Chef des Grünflächenamtes behauptet, es seien „Mehrkosten“ in Höhe von gut 360.000 – dreihundertsechzigtausend – Euro entstanden, weil ein Sachbearbeiter jahrelang zu teuer eingekauft habe, dieser Sachbearbeiter die Mieten eigenmächtig verlängert habe, so dass die Mieten den Kaufpreis überschritten hätten. Dieser Mitarbeiter sei „strafversetzt“ worden, gegen ihn laufe ein „Disziplinarverfahren“.
    Eppenich weigerte sich aber, den Namen dieses Sachbearbeiters bekannt zu geben, weigerte sich auch, anzugeben, an welche Dienststelle dieser Mitarbeiter „strafversetzt“ worden sei und welchen Ausgang das „Disziplinarverfahren“ gehabt haben soll aus dem nachvollziehbaren Grunde, weil es diesen „schlampigen Sachbearbeiter“ NIE gegeben hat.
    Dieser Sachbearbeiter hätte unbedingt als Z e u g e benannt werden müssen. Dieser Sachbearbeiter, der in den Jahren 2005 bis 2007 beim Grünflächenamt für den beschriebenen Tätigkeitsbereich zuständig war, sagt als Zeuge aus, dass er seine Arbeit „gewissenhaft“, jedenfalls keineswegs so erledigt hat, wie von Eppenich behauptet. Eppenich hat eine „Verleumdung“ bzw. „üble Nachrede“ zum Nachteil des Sachbearbeiters verübt, der damals im Grünflächenamt gearbeitet hat.

    Frage an Sie, verehrte Leserinnen und Leser:

    Glauben Sie auch, dass meine Vorwürfe „pauschal“ und „bloße Mutmaßungen“ sind?

    Ich erhebe nochmal in aller Ö f f e n t l i c h k e i t den Vorwurf, dass Oberstaatsanwältin Günther wider besseres Wissen, aus niederen Beweggründen heraus handelnd den Tatbestand „Strafvereitelung im Amt“ (§ 258a StGB) begangen hat.
    Oberstaatsanwältin Günther hat wider besseres Wissen behauptet, die Vorwürfe seien „verjährt“, meine Vorwürfe seien „pauschal“ und es handele sich bei meinen Vorwürfen um „bloße Mutmaßungen“.

    Und nun fordere ich die Leitende Oberstaatsanwältin bzw. den Leitenden Oberstaatsanwalt Köln auf, der „Fürsorgepflicht“ für Frau Günther Genüge zu tun und gegen mich, Markus Michael WOLF, Strafanzeige/Strafantrag wegen „Beleidigung“, „übler Nachrede“, „Verleumdung“ zu erstatten.
    Es ist in Deutschland Tradition, dass man, wenn ein gewöhnlicher Sterblicher gegen eine Staatsanwältin oder Staatsanwalt bzw. Richterin oder Richter den Vorwurf der Rechtsbeugung, Strafvereitelung im Amt, Verfolgung Unschuldiger erhebt, wird in der Regel nicht gegen die beschuldigte Richterin oder Staatsanwältin vorgegangen, sondern gegen die Person, welche den Vorwurf erhebt.
    Das nennt man „demokratischen Rechtsstaat“.

    Googeln/Surven Sie im Internet unter „Michael Eppenich, Köln“.
    Sie stellen fest, dass Eppenich, der größte Gauner und Betrüger der Stadtgeschichte Kölns, in mindestens drei Organisationen/Vereinigungen im „Vorstand“ sitzt, und zwar

    1.
    Im Vorstand des Karnevalsvereins „Blaue Funken“ e.V.,
    Blaue-Funken-Weg 2, 50677 Köln,
    E-Mail: geschaeftsstelle@blaue-funken.de

    2.
    Im Vorstand der „Köln Vorsorge Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (VVaG), Unter Käster 1, 50677 Köln
    E-Mail: info@koelnvorsorge.de

    3.
    Im Vorstand des „Fördervereins Rheinpark Köln e.V., vertreten durch Geschäftsführer G. BÖCKMANN, Pützlachstr. 89, 51061 Köln,
    E-Mail: fv-rheinpark@rheinpark-koeln.de

    Wenn ich das sehe, fällt mir das Sprichwort ein „Fett schwimmt immer oben“.

    Frage: Sind diese Vereinigungen so dumm, nicht zu wissen, welchen Dreck Eppenich am Stecken hat oder sind diese Leute vom gleichen Schlage wie Eppenich?
    Wer grantiert, dass Eppenich sich nicht auch an diesen Firmen/Vereinen bereichert?

    Ich gebe Ihnen die Kontaktdaten Epenich´s, falls Sie ihn selber interviewen wollen. Eppenich selber hat seine Adresse/Telefonnummer im Internet veröffentlicht, ich verstoße nicht gegen den Datenschutz, wenn seine Kontaktdaten zur Verfügung stelle:

    Michael Eppenich (CDU)
    Alarichstr. 10
    50679 Köln – Deutz
    Tel: 0221 – 88 37 25
    E-Mail: bsg-sparte-radsport@gmx.de

    Anmerkung:
    Die Mailadresse ist vielleicht nicht Eppenich´s persönliche Mailadresse, aber Eppenich hat die Website des Radsportverbandes als „seine“ Website angegeben, Sie können Eppenich unter dieser Mailadresse anmailen.

    Ich fordere Sie alle auf, gegen Eppenich nicht handgreiflich oder beleidigend zu werden.
    Fragen Sie ihn in aller Freundlichkeit, wie der „schlampige Sachbearbeiter“ heisst, wohin er „strafversetzt“ wurde, welchen Ausgang das „Disziplinarverfahren“ nahm?
    Ich fürchte nur, Sie erhalten keine Antwort!

  3. Markus Michael WOLF sagt:

    Unter Bezugnahme auf meine Kommentare vom 13.11.2021, 16:15 Uhr und 14.11.2021, 12:37 Uhr gestatte ich mir, nochmal „nachzuhaken“:

    Frau Oberstaatsanwältin (OStAin) Günther schreibt mit Bescheid vom 02.06.2015, AZ. 83 Js 498/13 u.a.:

    „die Überprüfung hat ergeben, dass das Geschehen bei dem Grünflächenamt der Stadt Köln, auf das sich Ihre Eingaben beziehen, seinerzeit auf seine strafrechtliche Relevanz untersucht worden ist. Nach Abschluss der Ermittlungen sind die Verfahrensakten weggelegt und wegen des Ablaufs der insoweit geltenden Aufbewahrungsfristen zwischenzeitlich vernichtet worden, die Vorwürfe, die das Verfahren zum Gegenstand hatte, sind verjährt.“

    Jetzt mache ich eine Zäsur:

    Wenn die Akten „vernichtet“ worden sein sollen, dann kann Frau OStAin Günther doch gar nicht wissen, ob das „Geschehen beim Grünflächenamt“ auf strafrechtliche Relevanz untersucht wurde???
    Ein alter Rechtsgrundsatz besagt „quod non est in actis, non est in mundo“, auf Deutsch: „Was nicht in den Akten steht, ist nicht in der Welt“.
    Wenn also nach dem Sachvortrag der OStAin Günther keine Akten mehr vorhanden sind, woher will OStAin Günther dann wissen, dass das Geschehen auf „strafrechtliche Relevanz“ untersucht wurde???
    Das ist eine reine „Vermutung“, das ist reine „Spekulation“ Günther´s.

    Befremdlich ist, dass Frau Günther nicht mal ein Aktenzeichen dieses damaligen Vorganges nennt, wohl deshalb, weil es damals, im Jahre 2008, gar kein Ermittlungsverfahren gegeben hat?!
    Ausserdem sind die Angaben Günther´s betreffend Verjährung viel zu pauschal, sie sagt nicht, nach Paragraf, Absatz, Nr. Gesetz sowieso betrug die Verjährungsdauer fünf Jahre, sondern sie sagt unsubstantiiert, unkonkret, pauschal, geradezu „nebulös“ die Sache sei verjährt.
    Frau Günther hätte doch sagen können und müssen, „nach § Sowieso Absatz sowieso Nr. sowieso betrug die Aufbewahrungsfrist so und so viele Jahre und diese Frist ist verstrichen, daher sind die Akten vernichtet worden“, dann wäre es schon etwas „glaubwürdiger“, aber so nicht.

    Machen wir eine kleine „Rückblende“:
    Im Jahre 2008 – welcher Monat es war weiss ich nicht mehr – will die Staatsanwaltschaft Köln das „Geschehen im Grünflächenamt“ untersucht haben?
    Gehen wir davon aus, dass das Ermittlungsverfahren, soweit eines eingeleitet wurde, bis ins Jahr 2009 gedauert hat. Gehen wir ferner davon aus, dass die Aufbewahrungsfrist mindestens fünf Jahre betrug, dann müssen zum Zeitpunkt meiner Strafanzeige (15.10.2013) die Akten noch vorhanden gewesen sein.

    Ganz abgesehen davon, wenn ich Eppenich beschuldige, er hätte diesen „schlampigen Sachbearbeiter“ frei erfunden und Eppenich wird als Beschuldigter vernommen, dann müsste doch Eppenich angeben, der Sachbearbeiter heisst Fritz Müller, geboren am 05.04.1968 in Köln, dieser Fritz Müller wurde zum Liegenschaftsamt in der Nirgendwostr. 99 in Köln-Ehrenfeld „strafversetzt“, das „Disziplinarverfahren“ endete mit einer Degradierung oder Geldstrafe.
    Ausserdem:
    Wenn die Staatsanwaltschaft damals, im Jahre 2008 angeblich ein Ermittlungsverfahren eingeleitet haben will und dieses Ermittlungsverfahren wurde eingestellt, dann muss doch der Einstellungsbescheid dem Grünflächenamt zugeleitet worden bzw. der Einstellungsbescheid muss doch in die Personalakte des nach wie anonymen „Riesenschlampers“ gekommen sein, so dass Oberstaatsanwältin Günther wenigstens ein A k t e n z e i c h e n nennen könnte?

    Und nochmal zu der Behauptung Günther´s:

    “ … Allein die von Ihnen unter Bezugnahme auf die Presseberichterstattung pauschal erhobenen Beschuldigungen genügen hierfür nicht. Es handelt sich vielmehr um bloße Mutmaßungen…“

    zurückzukommen:

    Soll das heissen, wenn Eppenich in der Presse von einem „schlampigen Mitarbeiter“ spricht, der eigenmächtig, ohne Rücksprache mit Vorgesetzten die Anmietung von Geräten verlängert usw., dann darf das erstunken und erlogen sein?

    Ich komme da nicht mehr mit.

    Es war doch so, zumindest nach den beiden mittlerweile gelöschten bzw. unleserlich gemachten Internetzeitungsartikeln, dass das Grünflächenamt, vertreten durch den damaligen Leiter Eppenich, sich an das Rechnungsprüfungsamt gewandt habe.
    Das Grünflächenamt habe über 700.000 Euro für Mietkosten und Reparaturen ausgegeben, wobei es aber nur schriftliche Belege für Aufträge in Höhe von knapp 340.000 Euro gegeben haben soll.
    Frage:
    Wer hat die Stadtkasse angewiesen, 360.000 Euro zu zahlen, obwohl mehr als 150 Rechnungen keine schriftlichen Vereinbarungen zugrunde lagen?
    Der „schlampige“ Phantom-Sachbearbeiter hat garantiert nicht die Zahlung veranlasst, dazu ist er nicht befugt, zahlungsberechtigt sind Leute, die wissen, dass nur Rechnungen bezahlt werden dürfen, denen Aufträge zugrunde liegen.
    Ausserdem:
    Es muss doch feststellbar sein, auf welche Konten welcher Firmen diese angeblichen über 700.000 Euro gezahlt(überwiesen) worden sind?
    Herr Eppenich,
    kann es so gewesen sein, dass von den 700.000 Euro, welche das Grünflächenamt ausgegeben haben soll, knapp 340.000 Euro an die Firmen gezahlt wurden und der Restbetrag von 360.000 Euro in Ihre Tasche geflossen ist?

    Damit die „Ermittlungen“ der angeblich „objektivsten Behörde der Welt“ besonders seriös aussehen, wurde mir damals die Einsicht in die Akte 83 Js 498/13 v e r w e i g e r t damit ich nicht sehe, dass die Staatsanwaltschaft, vertreten durch Oberstaatsanwältin Günther, überhaupt nichts gemacht hat.
    Dass die Rechtsbehelfsbelehrung dem Bescheid nicht beigefügt war, rundet das traurige Bild ab.

    Und noch etwas zum Thema „Verjährung“:

    Bitte lesen Sie den § 78 c StGB (Unterbrechung der Verjährung)
    Da heisst es in Absatz 1 Nr. 1:

    „Die Verjährung wird unterbrochen durch
    1. die erste Vernehmung des Beschuldigten, die Bekanntgabe, dass gegen
    ihn das Ermittlungsverfahren eingeleitet ist oder die Anordnung
    dieser Vernehmung oder Bekanntgabe …“

    Auf Deutsch heisst das, als ich am 16.10.2013 gegen Eppenich Strafanzeige erstattete wegen Betruges, Untreue, Vorspiegelung falscher Tatsachen etc.pp, dann musste die Staatsanwaltschaft Eppenich hierzu vernommen haben oder zumindest ihm eröffnet haben, dass ein Ermittlungsverfahren anhängig sei.
    Damit ist aber auch die Verjährung unterbrochen und beginnt von vorne.

    Langer Rede kurzer Sinn:

    Ich weiss nicht, wie Sie das sehen, meine sehr verehrten Damen und Herren LeserInnen meiner Kommentare, ich aber bin der vielleicht „verschwörungstheoretischen“ Auffassung, dass die Staatsanwaltschaft gar kein Interesse an ergebnisorientierten Ermittlungen hatte und dass die Staatsanwaltschaft Köln eigentlich hätte A n k l a g e gegen Eppenich erheben müssen.
    Und Sie ?

    Aber wenigstens eines kann ich verlangen:

    ich verlange Auskunft, wann damals das Ermittlungsverfahren eingestellt wurde, die Bekanntgabe des Aktenzeichens und wie lange die gesetzliche Aufbewahrungsdauer betrug und in welchem Paragrafen und Gesetz das festgeschrieben ist.

  4. Markus Michael WOLF sagt:

    Ich nehme Bezug auf die vorangegangenen Kommentare, in denen über Kölns größten Gauner und Betrüger Michael Eppenich (CDU) sowie die korrupte Oberstaatsanwältin(OStAin) Günther die Rede ist.

    Ich beschuldige die OStAin Günther, wider besseres Wissen Eppenich „gedeckt“ zu haben und damit den Tatbestand „Strafvereitelung im Amt“
    (§ 258a StGB) begangen zu haben.
    Wenn jemand eine zu „strengster Objektivität“ verpflichtete Oberstaatsanwältin beschuldigt, „korrupt“ und kriminell zu sein, das Amtsdelikt „Strafvereitelung im Amt“ (§ 258a StGB) begangen zu haben, dann wird in der Regel anstatt gegen die Oberstaatsanwältin gegen ihren Kritiker vorgegangen wegen „Beleidigung“, „übler Nachrede“, „Verleumdung“.
    Nur zu!
    Das will ich ja gerade, dass ein öffentlicher Prozess stattfindet.
    Ich werde in diesem öffentlichen Prozess die Oberstaatsanwältin Günther als „Zeugin in eigener Sache“ vernehmen.
    Sollte Günther das Zeugnis (die Zeugenaussage) verweigern unter Berufung darauf, sich durch wahrheitsgemäße Zeuginnenaussage strafbar zu machen, dann ist es als erwiesen anzusehen oder wir haben wenigstens den „Anscheinsbeweis“, dass OStAin Günther im Zusammenhang mit Eppenich Dreck am Stecken hat.
    Sollte Frau Günther aber nicht das Zeugnis verweigern, dann stelle ich ihr folgende Fragen:

    1.
    Als Eppenich im Jahre 2008 mit den Artikeln „Riesenschlamperei: Mitarbeiter vom Grünflächenamt strafversetzt“ aus der Kölner Zeitung „Express“ und „Chaos“ im Kölner Grünflächenamt“ aus der „Aachener Zeitung“ an die Öffentlichkeit trat und behauptete, durch die schlampige Arbeit eines Sachbearbeiters seien Mehrkosten in mehreren Hunderttausend Euro entstanden, haben Sie Eppenich´s Story geglaubt?
    2.
    Wie heißt der nach wie unbekannte Phantom-Mitarbeiter ?
    3.
    Wann und wo ist der Mitarbeiter geboren?
    4.
    Von wann bis wann war dieser Phantom-„Riesenschlamper“ am Grünflächenamt beschäftigt?
    5.
    Welche Rentenversicherungsnummer, welche Krankenversicherungsnummer hatte dieses „Phantom“ und bei welcher Krankenkasse war er versichert?

    Anm:
    Diese Fragen werden aus folgendem Grunde gestellt: Es wäre möglich, dass die STADT KÖLN im nachhinein einen falschen Mitarbeiter präsentiert. Vor Gericht würde ich den von der Stadt Köln präsentierten „Mitarbeiter“ nach seinem Geburtsort/Geburtsdatum/Rentenversicherungsnummer/Krankenversicherungsnummer/Krankenkassenzugehörigkeit etc. befragen und dann bei der Rentenversicherung, der Krankenversicherung einen Datenabgleich machen, ob von 2005 bis 2007 dieser Mensch beim Grünflächenamt beschäftigt war.

    Und nun wird das Interview mit der Oberstaatsanwältin/Zeugin Günther fortgesetzt:

    6.
    Wohin wurde das „Phantom“ strafversetzt?
    7.
    Welches Ergebnis hatte das von Eppenich behauptete „Disziplinarverfahren“ gegen das „Phantom“?
    8.
    Wer waren die Vorgesetzten dieses Phantoms?
    (z.B. Luise Schulz, Gruppenleiterin; Hans Meier, Abteilungsleiter; Ruth Wirth, stellvertretende Amtsleiterin?)
    9.
    Warum haben die Vorgesetzten dieses Phantoms ihren „Untergebenen“ nicht pflichtgemäß beaufsichtigt?
    10.
    Haben die Vorgesetzten des Phantoms von 2005 bis 2007 während der Arbeitszeit geschlafen oder waren ständig krank?
    11.
    Auf welche Konten welcher Firmen sind die über 700.000 Euro, welche das Grünflächenamt von 2005 bis 2007 ausgegeben haben will, geflossen?
    12.
    Wer war berechtigt, die Stadtkasse anzuweisen, einen bestimmten Geldbetrag an eine bestimmte Firma für eine bestimmte Lieferung und Leistung zu überweisen?
    13.
    Warum hat dieser Jemand sich nicht vergewissert, dass jeder Rechnung ein schriftlicher Auftrag zugrundelag?
    14.
    Woher will die Zeugin/Oberstaatsanwältin Günther wissen, dass das Geschehen im Kölner Grünflächenamt von 2005 bis 2007 auf „strafrechtliche Relevanz“ untersucht worden sein soll, wenn doch die Akten angeblich „vernichtet“ worden sein sollen?
    15.
    Welches AKTENZEICHEN hatte dieses „Ermittlungsverfahren“?
    (Ich schreibe „Ermittlungsverfahren“ in Anführungszeichen, weil ich bezweifle, dass überhaupt ein Ermittlungsverfahren durchgeführt wurde)
    16.
    Welches Ergebnis hatte dieses angebliche „Ermittlungsverfahren“?
    (Verfahrenseinstellung oder Anklageerhebung?)
    17.
    Wie lange beträgt die gesetzliche Verjährungsfrist und wo genau steht das festgeschrieben, z.B. § 78 Abs 3 Nr. 5 StGB?
    18.
    Warum wurde dem Anzeigeerstatter Markus Michael Wolf keine Akteneinsicht gewährt?
    (Etwa deshalb, damit Wolf nicht sieht, dass die Staatsanwaltschaft GAR NICHTS gemacht hat?

    Ich bin überzeugt davon, dass die Justiz es nicht soweit kommen lässt, dass die korrupte Oberstaatsanwältin und Strafvereitlerin Günther einem solchen peinlichen Interview ausgesetzt wird.

  5. Markus Michael WOLF sagt:

    An den

    Leitenden Oberstaatsanwalt Köln
    JOACHIM ROTH oder Vertreterin) im Amt (o.V.i.A.)
    Am Justizzentrum 13
    50939 Köln

    Betrifft:

    1.
    Michael Eppenich (CDU) ist der größte Gauner und Betrüger der Stadtgeschichte Kölns
    2.
    Ihre Schwarzrobenschwester, die Kölner Oberstaatsanwältin GÜNTHER, ist korrupt und kriminell, hat zugunsten des unter 1 genannten Gauners und Betrügers Eppenich den Tatbestand „Strafvereitelung im Amt“ (§ 258a StGB) begangen.
    3.
    hier: Aufforderung an Sie, gegen mich straf- und zivilrechtlich vorzugehen

    Sehr geehrter Herr Leitender Oberstaatsanwalt Roth,

    ich fordere Sie in aller Öffentlichkeit auf, gegen mich, Markus Michael WOLF, Strafanzeige/Strafantrag zu erstatten wegen „Beleidigung“, „übler Nachrede“ und „Verleumdung“, weil ich Ihre Schwarzrobengenossin GÜNTHER öffentlich beschuldigt habe, korrupt und kriminell zu sein, zugunsten des Gauners und Betrügers Eppenich den Tatbestand „Strafvereitelung im Amt“ begangen zu haben.

    Zeitgleich fordere ich Sie auf, gegen mich eine einstweilige Verfügung zu beantragen, wonach ich bei Vermeidung eines Zwangsgeldes von bis zu 250.000 Euro und für den fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann einer Ersatzhaft von bis zu sechs Monaten zu unterlassen habe, wörtlich oder sinngemäß zu behaupten, die Oberstaatsanwältin Günther sei korrupt, kriminell, habe zugunsten des Gauners und Betrügers Eppenich Strafvereitelung im Amte begangen.

    G r ü n d e :

    Es ist in Deutschland unheilige Tradition, dass man nicht gegen korrupte und kriminelle Justizschergen vorgeht, sondern gegen ihre KritikerInnen.
    Nur zu!
    Dann komme ich Ihnen entgegen, Herr Ltd. OStA Roth.

    Wir beide wissen, dass Sie bei aller Niederträchtigkeit und Gemeinheit, welche der Deutschen Justiz wesenseigen ist, zumindest nicht so
    d u m m sind, gegen mich Strafanzeige/einstweilige Verfügung rechtshängig zu machen, weil Sie genau wissen, dass ich Ihnen in einem öffentlichen Prozess ein juristisches und politisches „Stalingrad“ zufügen werde.
    In einem solchen Prozess würde ich Ihre Schwarzrobengenossin Günther als „Zeugin in eigener Sache“ einem mehr als peinlichen Verhör aussetzen. Siehe hierzu meinen Kommentar vom 17.11.2021 um 16:26 Uhr.
    Diese Fragen würde ich Frau Günther stellen.
    Zusätzlich natürlich würde ich die „Zeugin“/Oberstaatsanwältin Günther fragen, ob sie von Eppenich Schmiergeld oder andere Vorteile erhielt, z.B. sexuelle Dienstleistungen.

    Und aus diesem Grunde werden Sie sich nicht den Mund und die Finger verbrennen.

    Mit vorzüglicher Hochachtung

    Markus Michael WOLF

    (A l l e i n straf- und zivilrechtlich Verantwortlicher.
    Lassen Sie bloß den Feuerwächter in Ruhe, sonst geraten wir beide aneinander und Sie werden in jedem Fall den Kürzeren ziehen)

  6. Markus Michael WOLF sagt:

    An NRW-Justizminister
    PETER BIESENBACH,
    Martin-Luther-Platz 40
    40212 Düsseldorf

    An den
    Kölner Leitenden Oberstaatsanwalt
    JOACHIM ROTH,
    Am Justizzentrum 13
    50939 Köln

    Sehr geehrter Herr Justizminister Biesenbach,
    Sehr geehrter Herr Leitender Oberstaatsanwalt Roth,

    niemand bestreitet, dass die Oberstaatsanwältin GÜNTHER und der Oberstaatsanwalt BLAUT Michael Eppenich, den größten Gauner und Betrüger der Stadtgeschichte Kölns, gedeckt, von Anklageerhebung abgesehen und damit den Tatbestand „Strafvereitelung im Amt“ gem. § 258a StGB begangen haben.

    Ich verlange, dass mit Günther/Blaut ebenso verfahren wird wie im Jahre 2000, also vor gerade mal 21 Jahren, mit dem Kölner Staatsanwalt ROLF HOLTFORT, dem „Nazijäger“.

    Wir erinnern uns:
    Staatsanwalt Holtfort jagte Naziverbrecher wie KLAUS BARBIE, den „Schlächter von Lyon“ sowie KURT LISCHKA, Gestapochef von Köln und andere Naziverbrecher.
    1985 wurde Holtfort zur Bagatellkriminalität quasi „strafversetzt“, damit die alten Naziverbrecher ihren Lebensabend ungestört genießen konnten anstatt von Holtfort dorthin gebracht zu werden, wohin sie gehören: Hinter Schloss und Riegel.

    Im Jahre 2000 wurden gegen Holtfort Vorwürfe laut, er habe gegen Geldzahlung Ermittlungsverfahren eingestellt, ohne das Geld an die Staatskasse abzuliefern.
    Ich weiss nicht, ob an den Vorwürfen was dran ist oder nicht, aber ich weiss folgendes:
    Damals wurde eine angeblich „unabhängige JuristInnenkommission“ gebildet, welche a l l e Ermittlungsakten Holtfort´s seit 1985 auf weitere solcher „Privatgeschäfte“ untersuchen sollte.

    Dasselbe verlange ich bei den korrupten und kriminellen Oberstaatsanwälten/-innen Günther und Blaut:

    Setzen Sie eine ebenso „unabhängige JuristInnenkommission“ ein, welche
    a l l e Ermittlungsakten Günther´s und Blaut´s, seit diese leibhaftigen Garanten des Rechtsstaates in den Justizdienst eingetreten sind, auf weitere solcher „Gefälligkeiten“, auf weitere solche kleinen gepflegten „Strafvereitelungen“ überprüft.

    Sie haben die PDF-Dateien „Holtfort I“ bis „Holtfort IV“ erhalten.
    Es handelt sich um Artikel aus den damaligen Kölner Zeitungen „Roter Morgen“ und „20 Minuten“, in denen ausgiebig über Holtfort berichtet wurde.

  7. Markus Michael WOLF sagt:

    Von Markus Michael WOLF ein Offener Brief an

    Herrn
    Michael Eppenich (CDU)
    Alarichstr. 10
    50679 Köln-Deutz
    Tel: 0221- 88 37 25

    Sehr geehrter Herr Eppenich,

    hiermit fordere ich Sie auf, gegen mich eine Einstweilige Verfügung auf Unterlassung zu erwirken.

    Ich bezeichne Sie nochmal in aller Öffentlichkeit als

    V e r b r e c h e r

    und als größten Gauner und Betrüger der Stadtgeschichte Kölns, welcher ganz Köln um 360.000 – dreihundertsechzigtausend – Euro „beschissen“ und uns alle „verarscht“, belogen hat mit der Story vom „Riesenschlamper“, den es nicht gab.

    Mandatieren Sie die Rechtsanwälte Prof. Dr. Rolf Bietmann, das sind CDU-Parteigenossen Ihrerseits oder die CDU-Rechtsanwältin und CDU-Bundestagswahlkandidatin Dr. SANDRA VON MÖLLER

    Wenn es zum Prozess kommt, werde ich Ihnen eine schwere Niederlage zufügen und genau deshalb werden Sie keine einstweilige Verfügung beantragen.

    Mit christlichem Gruß
    Markus Michael WOLF

  8. Markus Michael WOLF sagt:

    Der Feuerwächter gestatte mir noch einen Kommentar zur Eppenich-Affäre:
    Ich habe die Oberstaatsanwältin GÜNTHER beschuldigt, zugunsten des Gauners und Betrügers Eppenich den Tatbestand „Strafvereitelung im Amt“ gem. § 258a StGB begangen zu haben.
    Alles, was ich über Günther sagte, gilt auch für deren Schwarzrobengenossen, den Oberstaatsanwalt BASTIAN BLAUT, damals bei der Generalstaatsanwaltschaft, Reichensperger Platz 1, 50670 Köln tätig.
    Blaut stieß ins gleiche Horn wie seine Kollegin Günther.
    Im Bescheid zu Aktenzeichen 53 Zs 310/15 vom 13.07.2015 schrieb mir Blaut:

    „Sehr geehrter Herr Wolf,
    auf Ihre Beschwerde habe ich den Sachverhalt anhand der Vorgänge des Leitenden Oberstaatsanwalts in Köln eingehend geprüft, jedoch auch unter Berücksichtigung Ihres Beschwerdevorbringens keinen Anlass gesehen, die Aufnahme der Ermittlungen anzuordnen. Die Einstellung des Verfahrens entspricht aus den Ihnen mitgeteilten Gründen der Sach- und Rechtslage.
    Ihre Beschwerde weise ich daher als unbegründet zurück.
    Mit freundlichen Grüßen
    Im Auftrag
    Blaut
    Oberstaatsanwalt“
    (Ende des Bescheides der Generalstaatsanwaltschaft Köln, vertreten durch Oberstaatsanwalt(OStA) BASTIAN BLAUT vom 13.07.2015, Az. 53 Zs 310/15)

    Blaut hat die Rechtsbehelfsbelehrung „vergessen“, wonach ich gegen seine Entscheidung binnen Monatsfrist gerichtliche Entscheidung beantragen kann, d.h. es bestand die Möglichkeit, den Strafsenat des Oberlandesgerichts (OLG) dazu zu bewegen, die Staatsanwaltschaft zur Anklageerhebung zu „zwingen“, ein sog. „Klageerzwingungsverfahren“.

    Aber das ist nicht das Schlimmste, „schlimm“ ist, dass OStA Blaut ebenso wie seine Schwarzrobengenossin Günther den Gauner und Betrüger Eppenich gedeckt und damit „Strafvereitelung im Amt“ begangen hat.

    Ebenso wie bei der Akte 83 Js 498/13 StA Köln wurde mir die Einsicht in die Akte 53 Zs 310/15 GStA Köln VERWEIGERT, damit ich nicht sehe, dass Oberstaatsanwalt Blaut NICHTS getan hat.

    Blaut schreibt u.a.:

    „… auch unter Berücksichtigung Ihres Beschwerdevorbringens keinen Anlass gesehen, die Aufnahme der Ermittlungen anzuordnen…“

    Mein „Beschwerdevorbringen“ war, dass ich gefordert habe, dass Eppenich den Namen des angeblichen „Riesenschlampers“ angibt, ferner angibt, wohin dieser Phantom-„Riesenschlamper“ „strafversetzt“ worden sein soll, ferner forderte ich, Eppenich solle den Ausgang des „Disziplinarverfahrens“ mitteilen, Eppenich solle die „Briefe“ vorlegen, die er angeblich von einer nicht näher bezeichneten „Firma“ erhalten haben wolle, aufgrund derer Eppenich als Amtsleiter erst von der angeblichen „Schlamperei“ erfahren haben wolle.
    Mein „Beschwerdevorbringen“ war ferner, dieser Phantom-„Riesenschlamper“ solle als ZEUGE vernommen werden. Dieser Zeuge „hätte“ dann ausgesagt, dass er seine Arbeit vorschriftsmäßig erledigt hat und keineswegs so, wie von Eppenich wahrheitswidrig behauptet.
    Ferner war mein „Beschwerdevorbringen“, die Vorgesetzten des Phantom-„Schlampers“ als ZEUGEN zu vernehmen, dann „hätten“ diese höchstwahrscheinlich ausgesagt, dass es den von Eppenich erdichteten, vielmehr erstunkenen und erlogenen „Riesenschlamper“ gar nicht geben konnte, weil eine solche „Schlamperei“ über drei Jahre hinweg zwangsläufig auffallen muss.
    Und dann war mein „Beschwerdevorbringen“, die Person zeugenschaftlich zu vernehmen, welche in den Jahren 2005 bis 2007 „kassenbefugt“ war, also befugt war, die Stadtkasse Köln anzuweisen, an bestimmte Firmen Geldbeträge zu zahlen/überweisen für bestimmte Lieferungen und Leistungen.
    Diese Person „hätte“ zeugenschaftlich ausgesagt, dass sie niemals auch nur eine einzige Rechnung bezahlen bzw. zur Zahlung anweisen würde, wenn der Rechnung kein schriftlicher Auftrag zugrundelag, geschweige denn „über 150 Rechnungen“ OHNE schriftlichen Auftrag zur Zahlung anweisen würde. Ausserdem würde die „kassenbefugte“ Person anhand von Dokumenten/Urkunden nachweisen, dass sie nur Rechnungen zur Zahlung angewiesen hat, denen ein schriftlicher Auftrag zugrundelag.
    Schlussendlich war mein „Beschwerdevorbringen“, dass ich forderte, alle Bankauszüge/Kontenauszüge einzusehen, um festzustellen, auf welche Konten die „über 700.000“ Euro überwiesen wurden, welche das Grünflächenamt angeblich von 2005 bis 2007 für Reparaturen/Mieten ausgegeben haben will, lt. Angaben Eppenich´s.

    Und dann behauptet der „strengst objektive“ Oberstaatsanwalt Blaut, er habe

    „auch unter Berücksichtigung meines Beschwerdevorbringens keinen Anlass
    gesehen, die Aufnahme der Ermittlungen anzuordnen …“

    Beinahe, um ein Haar hätte Blaut mich „überzeugt“

    Ich lasse die Katze aus dem Sack:

    Oberstaatsanwalt Blaut hat ebenso wie seine Schwarzrobengenossin Günther den Tatbestand „Strafvereitelung im Amt“ begangen.
    Das wird bewiesen durch EINSICHTNAHME in die Akte 53 Zs 310/15 Generalstaatsanwaltschaft Köln, sofern diese Akte nicht ebenso „vernichtet“ wurde wie die – angebliche Akte, in der das „Geschehen im Grünflächenamt anno 2008 auf strafrechtiche Relevanz untersucht“ worden sein sollte.
    Ich nehme nochmals Bezug auf meinen Kommentar vom 22.11.2021, 14:02 Uhr.
    Da habe ich auf den Fall des früheren Staatsanwaltes und „Nazijägers“ ROLF HOLTFORT verwiesen.
    Anhand des Falles Holtfort beweise ich, dass die Oberstaatsanwältin GÜNTHER eine LÜGNERIN vom Feinsten ist.
    Günther wolte mir einreden, dass im Jahre 2013, dem Jahr, in welchem ich gegen Eppenich Strafanzeige erstattete, Akten aus dem Jahr 2008, also fünf Jahre davor, wegen angeblicher „Verjährung“ „vernichtet“ worden sein sollte.
    Aber im Fall Holtfort wurden alle Ermittlungsakten Holtfort´s von 1985 bis 2000 auf weitere solcher „Privatgeschäfte“ geprüft.
    Das heisst, im Jahre 2000 waren noch Akten aus dem Jahr 1985, also von vor 15 – fünfzehn – Jahren vorhanden?!
    Das geht ja wohl nicht ganz mit rechten Dingen zu?!
    Natürlich kommt jetzt wieder die Oberstaatsanwältin Günther und moniert, dass auf die „Presseberichterstattung“ kein Verlass sei.
    Hoffentlich ist die „Strafakte Holtfort“, die im Jahr 2000, vor 21 Jahren angelegt wurde, nicht auch noch „vernichtet“, dann bin ich mit meinem Latein am Ende.
    Wenn diese „Strafakte Holtfort“ aber ausnahmsweise nicht „vernichtet“ wurde, dann kann man daraus ersehen, dass im Jahre 2000 noch Akten aus dem Jahr 1985, also von vor 15 Jahren vorhanden waren.
    Dann ist nach meiner Überzeugung die Oberstaatsanwältin Günther eine LÜGNERIN, wenn sie mir einreden wollte, dass im Jahre 2013 keine Akten aus dem Jahr 2008 mehr vorhanden sein sollten.
    (Ich gebe zu, dieser „Aktenkrieg“ ist reichlich kompliziert)

    Mittlerweile soll OStA Bastian Blaut Medienberichten zufolge Leiter der Mordabteilung der Staatsanwaltschaft Köln sein.

    Lesen Sie doch mal den Artikel:

    „Im Kölner Landgericht: Oberstaatsanwalt vergleicht Verteidiger mit kläffendem Hund“

    aus „The world news“(twnews) vom 23.03.2021!

    Im „Kölner Stadtanzeiger“ (KSTA) steht am 23.03.2021 ein sinngehaltlich gleicher Artikel wie in twnews.

    Oberstaatsanwalt Blaut hat den Rechtsanwalt Dr. MEHMET DAIMAGÜLER mit einem kläffenden Hund verglichen.

  9. Markus Michael WOLF sagt:

    In der Sache gegen Kölns größten, aber keineswegs klügsten Gauners und Betrügers MICHAEL EPPENICH (CDU) gibt es Neuigkeiten.
    Die Staatsanwaltschaft Köln schickt mir ein Schreiben mit folgendem Wortlaut:

    „Strafanzeige gegen Oberstaatsanwältin Günther sowie Oberstaatsanwalt Blaut wegen Rechtsbeugung u.a.
    Aktenzeichen 168 Js 287/21
    Sehr geehrter Herr Wolf,
    die Einleitung von Ermittlungen ist abzulehnen, weil sich der zugrunde liegende Vorwurf als haltlos erwiesen hat, wie Ihnen durch die Generalstaatsanwaltschaft Köln mit Bescheid vom 13.07.2015 (53 Zs 310/15) bereits mitgeteilt worden ist.
    Hochachtungsvoll
    Klösgen
    Oberstaatsanwältin“

    Oberstaatsanwältin Klösgen hat die Durchwahl: 0221-477-4934

    Hierzu kann ich auch nur die altbackenen

    T a t s a c h e n

    wiederkäuen: Im Jahre 2008 wurde KEIN staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren geführt, das sieht man schon daran, dass Oberstaatsanwältin Günther kein Aktenzeichen nannte, auch nicht darlegte, wie lang die gesetzliche Aufbewahrungsfrist für die Akten gewesen sein soll; es wurde auch im Jahre 2013 NICHT ermittelt, WER der „schlampige“ Sachbearbeiter gewesen sein soll, wohin er „strafversetzt“(?) worden sein soll; welchen Ausgang das angebliche „Disziplinarverfahren“ gehabt haben soll; die Staatsanwaltschaft hatte sich auch nicht die „Briefe“ zeigen lassen, die Eppenich von einer Firma bekommen haben will, durch welche er als Amtsleiter auf die angebliche „Schlamperei“ aufmerksam geworden sein wollte.
    Hätte man in diese Richtung ermittelt, wäre ganz schnell herausgekommen, dass es diesen „Riesenschlamper“ NICHT gegeben hat, er auch NICHT „strafversetzt“ wurde; gegen ihn KEIN „Disziplinarverfahren“ lief, Eppenich auch keine „Briefe“ bekommen hat.
    Und wenn damit Eppenich´s Lügengebilde nicht zur Genüge zerstört worden wäre, dann hätte die Staatsanwaltschaft auch noch die Person ermitteln können und müssen, welche in den Jahren 2005 bis 2007 berechtigt war, die Stadtkasse Köln zur Zahlung anzuweisen.
    Diese Person hätte bezeugt und anhand der Rechnungen und Schriftlichen Aufträge nachgewiesen, dass von 2005 bis 2007 nicht eine einzige Rechnung, geschweige denn „…mehr als 150 Rechnungen“ zur Zahlung angewiesen wurden, der keine schriftliche Vereinbarung zugrunde lag.
    Eppenich hatte im Artikel: „Chaos“ im Kölner Grünflächenamt“ aus der „Aachener Zeitung“, der mittlerweile unleserlich gemacht wurde, wider besseres Wissen behauptet, „…es seien mehr als 150 Rechnungen bezahlt worden, denen keine schriftlichen Vereinbarungen zugrunde gelegen hätten.“

    Wenn kein Interesse besteht, Eppenich und seine Justiz-Helfershelfer Günther und Blaut anzuklagen bleibt mir nichts anderes übrig, als dieses Desinteresse und diese Untätigkeit zähneknirschend hinzunehmen.
    Ich hoffe wenigstens, dass jeder „gutwillige“ Mensch überzeugt ist, dass Eppenich einen schweren Betrug, eine Riesenvolksverdummung, eine Verarschung der Kölner Öffentlichkeit mit dem Phantom-„Riesenschlamper“ begangen hat und dass jeder halbwegs intelligente Mensch überzeugt ist, dass Eppenich sich mehrere Hunderttausend Euro in die eigene Tasche gesteckt hat, dass dieses Geld nicht dadurch verloren ging, weil von 2005 bis 2007 ein untergeordneter Mitarbeiter eigenmächtig die Mietzeiten für Geräte verlängerte, so dass die Mieten teurer gewesen sein sollen als die Neupreise der Geräte.
    Und ich sage nochmal abschließend, wenn meine Vorwürfe haltlos wären, dann hätte Eppenich schon längst per einstweiliger Verfügung sowohl mich als auch den Feuerwächter verurteilen lassen, diese Äusserungen, insbesondere „Gauner“ und „Betrüger“ zu unterlassen.

  10. Markus Michael WOLF sagt:

    In Sachen Betrüger Eppenich sowie den korrupten Oberstaatsanwälten/-innen BLAUT/GÜNTHER gibt es Neuigkeiten:

    I.
    Ich erhielt am 04.01.2022, gegen 11.35 Uhr einen mehr als merkwürdigen Anruf von Frau Kriminalhauptkommissarin(KHKin)GRAFF, Kripo Köln, Walter-Pauli-Ring-26, 51103 Köln-Kalk, Tel: 0221-229-9415
    Frau KHKin Graff teilte mir mit, sie „möchte“ keine Mails mehr von mir und auch andere Leute wie Kölns Oberbürgermeisterin Henriette Reker nicht, und Frau Graff „möchte“ auch nicht mit mir sprechen und legte auf.
    Jetzt werde ich in aller Öffentlichkeit sagen, warum ich ein schlechter Kavalier sein muss, warum ich der netten Polizeidame Graff ihr „Möchtegern“ nicht erfüllen kann.
    Erstens:
    Es ist keine Frage des „Möchtens“ oder nicht möchtens der Frau Kriminalhauptkommissarin, ob ich Mails versende oder nicht.
    Zwotens:
    Ich versende Mails, in denen ich auf den Mißstand aufmerksam mache, dass Michael Eppenich(CDU) als früherer Chef des Grünflächenamtes ganz Köln um plus/minus 360.000 – dreihundertsechzigtausend – Euro „beschissen“ hat, dass die Kölner OberstaatsanwältInnen BLAUT und GÜNTHER die Tatbestände Rechtsbeugung, Strafvereitelung begangen haben und dass der frühere Express-Lügner und Schmierfink ROBERT BAUMANNS als Belohnung für seine Komplizenschaft zu Eppenich Pressechef der Stadt Köln wurde.
    Ich versende keine Reklame- bzw. Werbemails!
    Wenn irgendjemand sich durch meine Mails „belästigt“ fühlt, soll er/sie mich auf Unterlassung verklagen.
    Drittens:
    Es ist mehr als „unüblich“, dass eine Kriminalhauptkommissarin einen Untertan, Verzeihung: „Mündigen Bürger“ telefonisch in Kenntnis setzt, dass Mails dieser Art „unerwünscht“ sein sollen.

    Wie gesagt, Frau Kriminalhauptkommissarin GRAFF
    hat die Durchwahl 0221-229-9415

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