Tag Archiv für NLM

Internetfilter gegen Terrorpropaganda

Vollkommend überraschend und durch niemanden vorhersehbar wird der britische Pornofilter im Internet jetzt auf Terrorpropaganda erweitert. Jetzt benötigt man nur noch eine möglichst weit gefasste Definition von Terrorpropaganda. Da dies langfristig natürlich nicht ausreichend sein wird um den Bürger umgehend zu schützen, kann man darauf warten, daß es bald eine Erweiterung auf politischen und religiösen Extremismus geben wird. Der Weg zu einem Filter für antisoziale Meinungen, so wie bereits antisoziales Verhalten (Anti-Social Behaviour Order, ASBO; Wikipedia) Einzug in die britische Gesetzespraxis gefunden hat, ist es dann nicht mehr weit. Auch die „Contentindustrie“ wartet nur auf den Augenblick Urheberbrechtsfilter installieren zu dürfen. Weiterlesen

Fischers Filterideen

Vor ein paar Tagen hat der Direktor der Niedersächsischen Landesmedienanstalt (NLM), Andreas Fischer, vorgeschlagen in Deutschland Internetfiler nach britischem Vorbild einzuführen. Jetzt konkretisiert er, mit einer für einen studierten Juristen seltsam anmutenden Begründung, seine Pläne:

„Es soll keine Netzinfrastruktur geschaffen werden, die derart kontrolliert werden kann.“ Fischer betonte nun gegenüber heise online jedoch, dass eine staatsfreie Lösung zu bevorzugen sei: „Es soll kein staatlicher Filter per Gesetz eingeführt werden, sondern die Provider sollen das von sich aus machen.“
[…]
Es sei unbestritten, dass die Filter nicht einwandfrei funktionierten. Umso wichtiger sei es daher, dass die Provider schnell auf Beschwerden reagieren und korrigieren.

  • Die Filterung bedeutet einen tiefen Eingriff in die Kommunikation des jeweiligen Kunden. Sollte sich herausstellen, daß ein Kunde nur unzureichend über die Folgen in den Eingriff seiner Grundrechte informiert worden ist, muss der Provider mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen.
  • Offenbar weiß Herr Fischer als Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes nicht, wie privatwirtschaftliche Unternehmen arbeiten: Sie sind gewinnorientiert. Warum sollte daher ein Provider solche Filter auf freiwilliger Basis anbieten? Zunächst ist der Aufbau und vor allen Dingen die ständige Wartung der Filter, die sich nur sehr bedingt automatisieren lässt, eine Kostenstelle, der keine zu erwartende Mehreinnahme gegenübersteht. Auf diesen Mehrkosten dürfte der Provider sitzen bleiben, denn im harten Wettbewerb kann er diese nicht ohne Weiteres an die Kunden durch Preiserhöhungen weitergeben.
    Fazit: Aus betriebswirtschaftlicher und wettbewerblicher Sicht spricht somit alles gegen die freiwillige Einführung von Filtern.
  • Bereits heute ist die überwiegende Zahl der Hotlines ein Ärgernis für die Kunden und dies nur bei den ureigensten Aufgaben, die die Provider heute leisten, also Internetzugang und Hosting. Jetzt sollen diese Hotlines auch noch zusätzlich die Bearbeitung von Beschwerden von bekanntermaßen mangelhaft arbeitenden Filtersystemen übernehmen? Den daraus resultierenden Ärger und damit verbundene Kosten wird sich kein Unternehmen ohne Zwang antun.
    Fazit: Aus marketingstrategischer Sicht spricht daher ebenfalls alles gegen die freiwillige Einführung von Filtern.
  • Mit der freiwilligen Einführung dieser Filter setzt sich ein Provider unkalkulierbaren Haftungsrisiken aus, denn, wie Hr. Frischer selbst freimütig zugibt, arbeiten die Filter hochgradig fehlerhaft. Es ist also sichergestellt, daß binnen kürzester Zeit Unternehmen ungerechtfertigterweise auf den Sperrlisten landen werden, denen dann unter Umständen erhebliche finanzielle Einbußen drohen, ganz zu schweigen von der Rufschädigung. In der heutigen Zeit kann es für ein Unternehmen binnen Tagen den wirtschaftlichen Tod bedeuten, von der Internetkundschaft abgekoppelt zu werden. Ein Provider müsste für diese Fälle Vorsorge treffen, will er nicht selbst in den wirtschaftlichen Ruin getrieben werden. Ob er sich dagegen versichern kann — und wenn, dann nur zu horrenden Prämien —, dürfte fraglich sein, denn die Eintrittswahrscheinlichkeit falscher Sperrungen liegt bei 100%.
    Fazit: Auch aus haftungstechnischer Sicht spricht alles gegen die freiwillige Einführung von Filtern durch ein Unternehmen.

Es gibt also keinen logischen Grund warum ein Unternehmen solche Filtersysteme freiwilig einführen sollte. Allenfalls für kleine Nischenprovider mit einer kleinen, homogenen Zielgruppe, bspw. von Sekten für ihre Mitglieder genossenschaftlich betriebene Provider (gibt es solche in Deutschland überhaupt?), könnte die freiwillige Einführung in Betracht kommen, nicht aber für die breite Masse. Daß Hr. Fischer die flächendeckende Einführung von Filtern bei den Providern anstrebt ist von seiner Warte aus gesehen folgerichtig, werden doch die bereits vorhandenen Filtersysteme zur lokalen Installation auf dem PC von der Bevölkerung weitestgehend ignoriert. (Wobei ich der Überzeugung bin dies erfolgt mehr aus Unwissenheit, Desinteresse und Faulheit, denn aus aktiver Überzeugung.)

Was aber an der Begründung durch den Juristen Fischer am meisten überrascht ist seine Einstellung zu unserem Rechtssystem. Entweder der Jugenschutz ist eine staatliche Aufgabe, dann fällt es auch in den Aufgabenbereich des Staates für die einheitliche Durchsetzung auf seinem Hoheitsgebiet zu sorgen oder es ist nicht die Aufgabe des Staates, dann hat er sich allerdings auch rauszuhalten. Es kann aber keinesfalls angehen, daß hoheitliche Aufgaben unter der Prämisse einer freiwilligen Einführung mit unabsehbaren Rechtsfolgen privatisiert werden, noch dazu mit der Folge vollkommen uneinheitlicher Regelungen, da die Filter von Unternehmen zu Unternehmen Unterschiede aufweisen werden.

Internetfilter, die nächste Runde

Gerade erst wurde von Berliner Beamten unfreiwillig die Fehlerhaftigkeit und Gefährlichkeit von Internetfiltern aufgezeigt, kommt der Nächste und fordert Netzsperren, natürlich nur für Pornografie.

Zum „Safer Internet Day“ forderte der Direktor der Landesmedienanstalt von Niedersachsen (NLM), Andreas Fischer, Internetfilter nach dem Vorbild Großbritanniens:

Die sogenannten Pornofilter sind ein Instrument, um Eltern zu helfen, ihre Kinder vor nicht altersgerechten Inhalten aus dem Netz zu schützen“, sagte Fischer der Nachrichtenagentur dpa anlässlich des Safer Internet Day an diesem Dienstag. „Die großen deutschen Internetprovider sollten den britischen Weg ohne Vorurteile prüfen.

Gerade die Filter in Großbritannien haben ihre vorgebliche Aufgabe Pornografie zu filtern besonders schlecht ausgeführt und es steht nicht zu erwarten, daß sie dies in Deutschland auch nur einen Deut besser tun würden. Selbst wenn sie ihre Aufgabe fehlerfrei erfüllen würden, geht es letztlich darum eine umfangreiche Zensurinfrakstruktur aufzubauen, mit der auch andere Inhalte gefiltert werden können und auch werden. Steht eine solche Infrakstruktur ersteinmal zur Verfügung, kommen zu den Pornoseiten auch sehr schnell Seiten mit anderen Inhalten auf den Index. Anwärter gibt es genug. Glücksspiel sowieso — aber nur solches, welches nicht direkt dem Staat Einnahmen verschafft — , die Religionsgemeinschaften werden Religionskritisches gesperrt haben wollen, die „Contenindustrie“ Links auf unliebsame Seiten und selbstverständlich kann man dem Volk auch nicht alle politischen Inhalte zumuten. Auch sollten Seiten die eine ungesunde Lebensführung in irgendeiner Form (Tabak, Alkohol, Schokolade, etc.) zum Inhalt haben strikt kontrolliert werden. Ein weiterer ganz heißer Kandidat für vielfältige Sperrungsforderungen kommt aus der Ecke der Genderisten, bei denen es inzwischen ernsthafte Bestrebungen — man beachte hierzu das „Europäische Rahmenstatut zur nationalen Förderung der Toleranz¹ — gibt, Kritik am Feminismus als Haßrede zu verbieten.

Internetfilter jeglicher Art haben im allgemeinen Teil des Internets, also u.a. bei Providern, nichts zu suchen. Wer meint sie zu benötigen, soll sie sich dann in seinem Heimnetz installieren. Diese Lösung ist aber politisch eben nicht gewollt. Einerseits ist eine lokale Installation von Filterprogrammen nicht zentral steuerbar und kann jederzeit vom Inhaber abgeschaltet werden, andererseits wird schneller allgemein bekannt, welche Seiten auf dem Index (bspw. nicht-öffentliche Listen der BPjM) stehen.