Stellungnahme des Senats zum Homöopathie-Studiengang

Wie bereits hier angedeutet, ist mit dem Rückzug der Genehmigung durch die Steinbeis-Hochschule in Berlin (SHB) für den Homöopathie-Studiengang bei der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (SenBJW) der Fall Traunstein nicht erledigt. Zu dieser Zeit waren noch Anträge auf Akteneinsicht anhängig, denen inzwischen — allerdings erst nach Androhung von Dienstaufsichtsbeschwerden — stattgegeben wurde. Das Ergebnis der Akteneinsicht findet sich im Blog Beweisaufnahme Homöopathie. Parallel dazu gab es ein Schreiben mit einem Fragenkatalog u.a. an die wissenschaftspolitischen Sprecher der Parteien im Abgeordnetenhaus von Berlin.

  • Anja Schillhaneck (Bündnis90/Die Grünen)
  • Dr. Hans-Christian Hausmann (CDU)
  • Dr. Wolfgang Albers (Die Linke)
  • Cornelai Albers (Ausschussreferentin des Wissenschaftsausschusses)
  • Martin Delius (Piraten)
  • Lars Oberg (SPD)
  • Robert Schaddach (SPD)
  • Prof. Günter Stock (BBAW), zur Kenntnisnahme

Den übersandten Fragenkatalog aufgreifend hat der Abgeordnete Martin Delius von der Piratenpartei das Thema aufgeriffen und eine schriftliche Anfrage gestellt. Erstaunlich daß man mal wieder etwas Positives von den Piraten hört, nachdem die Genderterroristen die Partei gesprengt haben. Dazu liegen jetzt in den offiziellen Drucksachen 17/13756 – 17/13759 die Antworten der SenBJW vertreten durch Staatssekretär Dr. Knut Nevermann vor.

Im Folgenden ein paar Betrachtungen zu einigen der offiziellen Antworten der SenBJW.

Drucksache 17/13756

1. Ist es aus der Sicht des Senats wissenschaftspolitisch vertretbar oder wünschenswert, mit der Ausstellung von Bachelor- und Masterabschlüssen für Homöopathie die Abschlüsse sämtlicher Akademiker zu entwerten, die sich den Mühen eines Studiums in Fächern unterzogen haben, in denen die Regeln der Wissenschaftlichkeit gelten und gelehrt werden?
a) Wenn ja, warum?
b) Wenn nein, warum nicht?
Zu 1.: Nein. Ein Studiengang, welcher nach den geltenden hochschulrechtlichen Vorgaben genehmigt wurde und der Qualitätssicherung unterliegt, entwertet keine anderen Abschlüsse, welche für andere Studiengänge vergeben werden. Die Qualitätssicherung von Studiengängen erfolgt insbesondere über die Akkreditierung durch eine vom Deutschen Akkreditierungsrat akkreditierte Akkreditierungsagentur. Im Rahmen dieses Akkreditierungsverfahrens werden die Qualifikationsziele des Studiengangkonzepts, die konzeptionelle Einordnung des Studiengangs in das Studiensystem, das Studiengangkonzept, die Studierbarkeit des Studiengangs, das Prüfungssystem, die studiengangbezogenen Kooperationen, die Ausstattung des Studiengangs und die hochschulische Qualitätssicherung im Hinblick auf diesen Studiengang überprüft. Um diese Qualitätssicherung zu gewährleisten, werden die privaten Hochschulen im Land Berlin verpflichtet, im ersten Jahr der Aufnahme des Studienbetriebs das Akkreditierungsverfahren durchzuführen. In Einzelfällen geschieht dies auch vor Aufnahme des Studienbetriebs. Die Steinbeis-Hochschule Berlin war dabei, ihren geplanten Bachelorstudiengang Homöopathie diesem Verfahren zu unterziehen.

Die Antwort ist zwar inhaltlich richtig, beantwortet die Frage aber nur bedingt, wohl um nicht Stellung beziehen zu müssen oder weil man auf politischer Ebene tatsächlich von der Sinnhaftigkeit des Vorgangs überzeugt ist. Kurz gesagt, es wird festgestellt, daß die Qualität gegeben sein muss, weil eine Zulassung erfolgte. Für den Homöopathie-Studiengang der SHB gibt es bisher kein bekanntes Urteil einer Akkreditierungsagentur. Es liegt daher durchaus im Bereich des Möglichen, daß deren Bescheid für die SHB negativ ausgefallen wäre und deshalb das Projekt von der SHB aufgegeben wurde. Nach dem gegenwärtigen Kenntnisstand scheint die Genehmigung des Studienganges im Wesentlichen regelgerecht abgelaufen zu sein, aber dies spricht nicht unbedingt für die Qualität des Studienganges, sondern eher gegen die Regeln seiner Zulassung. Zumal dies nicht der einzige merkwürdige Studiengang ist, der in Berlin zugelassen wurde. So hat die Humboldt-Universität einen Studiengang für „Gender-Studies“ eingerichten können, obwohl es sich hierbei um alles andere als eien Wissenschaft handelt, dort nicht wissenschaftlich gearbeitet wird und nicht mal vollständige Unterlagen über die genauen Inhalte verfügbar sind. Die Fehler liegen im System, für die ist aber die SenBJW nicht verantwortlich zu machen.

2. Hat aus der Sicht des Senats die Berliner Wissenschaftspolitik eine Verantwortung in Sinne des Verbraucherschutzes gegenüber Studierenden, die viel Geld und Energie für ein Studium aufwenden, das weder zu einer wissenschaftlichen Tätigkeit noch zu einem Heilberuf qualifiziert und mit dem sie sich in akademischen Kreisen eher lächerlich machen?
Zu 2.: Die Unterstellung, dass der geplante Studiengang Homöopathie die genannten Folgen hat, wird unter Verweis auf die Antwort zu 1. zurückgewiesen.

Offensichtlich hat man sich bei der Beantwortung der Fragen nicht ausreichend informiert, denn einerseits ist das Thema Homöopathie aus wissenschaftlicher Sicht abgehakt und deshalb im Forschungsbetrieb auch kein Thema und erzeugt tatsächlich bei Vielen bestenfalls nur noch ein müdes, gelangweiltes Lächeln. Andererseits dürfen studierte Homöopathen tatsächlich keinen Heilberuf ausüben. Für eine ärztliche Tätigkeit müssten sie ein Medizinstudium absolviert haben und für die Ausübung des Heilpraktikers müssen sie noch eine Prüfung beim Gesundheitsamt ablegen. Letztere setzt mindestens einen Hauptschulabschluss und ein Mindestalter von 25 Jahren voraus. Abiturienten, die nach Abschluss der Schule ein Homöopathiestudium aufnähmen und in Regelzeit beendet hätten, hätten somit tatsächlich keinen vollwertigen Abschluss, der zu einer Berufsausübung befähigt, da sie weder eine wissenschaftliche Qualifikation — im Sinne der Wissenschaft, nicht im Sinne des Genehmigungsverfahrens wie unter 1 — erworben hätten, noch das für die Heilpraktikerprüfung notwendige Mindestalter erreicht hätten.
Darüberhinaus wird mit der Zurückweisung der vermeintlichen Unterstellung (dazu unten mehr) vom Thema abgelenkt, denn die Frage lautete nach einer Verantwortung im Sinne des Verbraucherschutzes gegenüber den Absolventen. Die Antwort hierzu wurde nicht gegeben, obwohl die Frage wer verantwortlich ist, wenn Unsinn akkreditiert wird, durchaus von eine gewisse Relevanz hat.

4. Ist auf Grund des Nicht-Einschreitens des Landes Berlin im Fall Traunstrein mit weiteren Esoterik-Studiengängen oder gar mit der Vergabe von Professorentiteln für solche Fachdisziplinen zu rechnen?
a) Wenn ja, wo?
Zu 4.: Das Land Berlin unterstützt keine Esoterikstudiengänge, auch nicht in Traunstein, s. Antwort zu 1.

Auf Grund der postulierten Wirkungsweise der Homöopathie durch geistartige Kräfte (besonders abschrenkende Beispiele: Quellenhomöopathie, gemütszentrierte Homöopathie) für deren Existenz es keinerlei Indizien gibt und ihrem Widerspruch zu allen gängigen Wissenschaftstheorien ist die Homöopathie zweifelsohne der Esoterik zuzurechnen.

Drucksache 17/13757

1. Ist es aus der Sicht des Senats wissenschafts-politisch vertretbar oder wünschenswert, Disziplinen Zugang zu akademischen Titeln und Würden zu verschaffen, die sich ausschließlich an akademisch nicht anerkannten Lehren aus dem 19. Jahrhundert (Hahnemanns Organon von 1810/1833) und an ihrem Binnenkonsens messen und damit die anerkannten Regeln der Wissenschaftlichkeit nicht teilen?
a) Wenn ja, warum?
b) Wenn nein, warum nicht?
Zu 1.: Die genannten Lehren sind hier nicht bekannt; die Genehmigung und Qualitätssicherung von Studiengängen privater Hochschulen in Deutschland erfolgt nach den in der Antwort zu 1. auf die Schriftliche Anfrage 17/13756 genannten Kriterien.

Auch hier entzieht man sich der inhaltlichen Antwort, durch Verweis auf die Nichtzuständigkeit bei der inhaltlichen Prüfung der Studiengänge. Unter diesem Aspekt ist es sogar sinnvoll das Organon nicht kennen zu wollen. Es ist immer wieder überraschend festzustellen, was in leitenden Positionen so alles nicht bekannt ist.

4. Wäre es aus der Sicht des Senats wissenschaftspolitisch vertretbar oder wünschenswert, dass das Land Berlin Vorreiter bei der Einrichtung von Homöopathie-Studiengängen Präzedenzfällen schafft, während sich in anderen Bundesländern die akademischen Selbstverwaltungen oder die wissenschaftspolitischen Institutionen darum bemühen, die Akademisierung von Komplementärmedizin zu beschränken?
a) Wenn ja, warum?
b) Wenn nein, warum nicht?
Zu 4.: Eine Vorreiterrolle des Landes Berlin im Bereich Homöopathie-Studiengänge ist nicht erkennbar.

Was für ein schweres Los, nicht nur unwissend, sondern auch noch blind. Ein kompletter universitärer Studiengnag in Homöopathie zum B.Sc. und M.Sc. wäre der erste in Deutschland gewesen. Da ist es sehr wohl gerechtfertigt von Vorreiterrolle zu sprechen.

5. Trifft es zu, dass der Senat keine Handhabe zum Einschreiten bei inhaltlich wie formal zweifelhaften Einrichtung von Studiengängen an Hochschulen hat?
a) Falls ja, wäre es dann nicht dringend geboten, das BerlHG entsprechend zu verändern?
Zu 5.: Nein. Die Regelungen des § 123 BerlHG sind sehr ausführlich.

D.h. man sieht beim Senat durchaus die prinzipielle Möglichkeit nach §123 BerlHG einschreiten zu können, aber im aktuellen Fall sah man keine Notwendigkeit dazu, weil, s.o., die Qualität durch das Zulassungsverfahren garantiert ist. §123 enthält tatsächlich weitreichende Möglichkeiten, so inkludiert er bspw. in Abs. 2. Pkt. 5 §22 BerlHG in dem es heißt:

§ 22 Studiengänge

(1) Ein Studiengang führt zu einem berufsqualifizierenden Abschluss.

Wie oben bereits dargelget ist genau dies dem B.Sc. in Homöopathie nicht gegeben. Daher auch der Rückzug auf die angebliche Unterstellung in der Beantwortung von Frage 2 in 17/13756 (s.o.). Man muss sich auf den Standpunkt stellen, daß der Abschluss berufsqualifizierend ist, andernfalls hätte man die Genehmigung von Anfang an versagen müssen.

Drucksache 17/13758

1. Ist es aus der Sicht des Senats wissenschaftspolitisch vertretbar oder wünschenswert, das Ansehen Berlins als Wissenschafts- und Forschungsstandort zu gefährden oder lächerlich zu machen, indem man Bachelor- und Masterabschlüsse für das Studium von Inhalten aus dem 19. Jahrhundert vergibt, die als wissenschaftlich obsolet gelten?
a) Wenn ja, warum?
b) Wenn nein, warum nicht?
Zu 1.: Das Land Berlin genehmigt nicht die Vergabe von Abschlüssen für wissenschaftlich obsolete Inhalte.

Die Antwort ist spitzfindig! Denn woher weiß das Land Berlin dies auf einmal? Einige Fragen weiter oben hieß es noch, die „genannten Lehren sind hier nicht bekannt“ (gemeint war Hahnemanns Organon). Im engeren Sinne genehmigt das Land Berlin den Studiengang tatsächlich nicht, denn für die inhaltliche Prüfung ist es nicht zuständig, sondern nur für einige Formalien und die können auch problemlos für wissenschaftlich obsolete, esoterische Inhalte erbracht werden.

4. Ist es aus der Sicht des Senats gesundheitspolitisch wünschenswert, zur Komplementärmedizin Studiengänge an Hochschulen einzurichten und so eine Akademisierung der Homöopathie voranzutreiben?
a) Wenn ja, warum und auf welcher medizinischen
Bedarfsgrundlage?
b) Wenn nein, warum nicht?
Zu 4.: Ja. Die Homöopathie ist im medizinischen Anwendungsbereich fest im deutschen Gesundheitssystem verankert. 70 % der gesetzlichen Krankenkassen finanzieren homöopathische Behandlungen durch entsprechend ausgebildete Medizinerinnen und Mediziner, es gibt ca. 7.000 homöopathische Ärztinnen und Ärzte, die in von den Landesärztekammern anerkannten homöopathischen Weiterbildungen ausgebildet wurden. Millionen von Bürgerinnen und Bürgern vertrauen auf die Wirkungskraft der Homöopathie. Angesichts dessen ist es sehr sinnvoll, dass die Homöopathie Gegenstand akademischer Forschung und Lehre ist, in Einrichtungen, welche transparent und wissenschaftsgeleitet von externen Fachleuten überprüft werden.

Diese Zeilen sind bereits aus dem Beschwichtigungsschreiben von Fr. Bering aus der SenBJW vom 25.02.2104 bekannt, dessen Inhalt bereits hier und hier widerlegt wurde.
Das Vertrauen vieler Menschen in Etwas, beweist weder dessen Richtigkeit, Funktionstüchtigkeit noch dessen Wissenschaftlichkeit. Außerdem wird durch die Zulassung mit dem Verweis auf die Qualitätskontrolle gerade das Vertauen vieler Menschen erzeugt, welches nun als Beweis für die Notwendigkeit zur Einführung von Quacksalberei in das Gesundheitswesen dienen soll. Die Finanzierung durch viele Krankenkassen ist ein Ärgernis und hat rein finanzielle Apsekte, welches von den Kassen auch bestätigt wird. Es dient ausschließlich dazu, Besserverdienende — unter ihnen findet sich ein beonders hoher Anteil eifriger Esoterikanhänger (andere könnten sich den Unsinn auch nicht leisten) — in die Kassen zu locken. Weiterhin ist es ein fundamentaler Irrtum zu meinen, an Homöopathie gäbe es noch etwas zu forschen, außer vielleicht für Wissenschaftshistoriker. Selbst dann rechtfertigte ein möglicher Forschungsbedarf nicht die Einrichtung eines eigenen Studienganges, ohne wissenschaftliche Grundlage, mit einem akademischen Grad als Abschluss.

5. Ist aus der Sicht des Senats die Gefahr eines Rückschrittes hinter Qualitätsstandards der Evidenz-basierung und die Gefahr, durch die Akademisierung solcher Disziplinen, Kranke von einer wirksamen Therapie abzuhalten nicht wesentlich höher zu bewerten als das Interesse gewerblicher Anbieter an akademischen Titeln?
Zu 5.: Die Frage, ob Kranke durch Homöopathie wirksam therapiert werden, lässt sich sehr viel besser überprüfen, wenn die Homöopathie Gegenstand akademischer Forschung und Lehre ist in Einrichtungen, welche durch externe Evaluationen transparent und wissenschaftsgleitet überprüft werden.

Auch hierfür bedarf es keines eigenen Studienganges, schon gar nicht von einem ohne wissenschaftliche Grundlage, mit einem akademischen Grad als Abschluss. Offensichtlich will man hier politische Ideologien umsetzten, in dem man sie zur Wissenschaft erklärt und als sichtbares Zeichen mit akademischen Graden versieht.

Drucksache 17/13759

1. Welche Akkreditierungsinstitution war bei der geplanten Einrichtung des BA-Studiengangs “Complementary Medicine and Management, Vertiefungsrichtung
Homöopathie” an der Steinbeis Hochschule involviert?
Zu 1.: Die Evaluationsagentur Baden-Württemberg (evalag).

Gemeint ist die hier evalag, auch ein Punkt der bisher nicht in Erfahrung zu bringen war. Die Hochschule kann sich die zugelassene Evaluierungsagentur frei auswählen. Für die Akkreditierung eines Studienganges wird von der Evaluierungsagentur ein Team zusammengestellt, welches fachlich in der Lage sein soll, die Inhalte des zu prüfenden Studienganges zu beurteilen. Die Teammitglieder müssen nicht bei der Agentur angestellt sein. Die Mitglieder im Falle des Homöopathie-Studiengangs sind bisher nicht bekannt.

2. Was ist der Inhalt der Stellungnahme bzw. des Gutachtens der Akkreditierungsinstitution?
Zu 2.: Da die Steinbeis Hochschule den Studiengang nicht durchführen wird, ist auch das begonnene Akkreditierungsverfahren ohne Ergebnis beendet worden.

Sachlich mag dies richtig sein, es bedeutet aber nicht, daß es keine weiteren Genehmigungs- und Akkreditierungsversuche mehr geben wird. Da von den beteiligten Homöopathievereinigungen die Etablierung der Homöopathie neben Ärzten und Pharmazeuten als eigenständige Säule im Gesundheitssystem angestrebt wird, sind weitere Akkreditierungsversuche zu erwarten. Mit hoher Wahrscheinlichkeit dürften diese nun aber eher klandestin erfolgen und die Einrichtung eines Studienganges erst dann bekannt gegeben werden, wenn alle Genehmigungen und Akkreditierungen in trockenen Tüchern sind. Die Durchsetzung der Rücknahme von einmal genehmigten Studiengängen, dürfte sich um Einiges schwieriger erweisen.

In der ganzen Diskussion um die Genehmigung des Homöopathie-Studiengangs in Berlin fällt übrigens auf, daß sich eine Person offiziell nicht zur Sachlage äußert und namentlich nicht in Erscheinung tritt, obwohl sie direkt über die Vorgänge informiert wird: Der Senator für Bildung, Jugend und Wissenschaft. Es gibt diese Position in Berlin tatsächlich. Gerüchteweise ist zu vernehmen, daß es sich bei dem gegenwärtigen Amtsinhaber um Frau Sandra Scheeres (SPD) handeln soll. Allerdings bleiben Aufenthaltsort und Wirken im Dunkeln.

continuabibuntur …

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