Digitalcharta, eine Wahlkampagne des Martin Schulz?

Ende November vorigen Jahres fordert Martin Schulz (SPD), Präsident des EU-Parlaments, eine Charta der Grundrechte (26.11.2015):

Er sei überzeugt, „dass wir eine Charta der Grundrechte für die digitale Zeit formulieren müssen“, schrieb Schulz in einem am Donnerstag veröffentlichten Essay für die Ausgabe der Wochenzeitung „Die Zeit“. Es gelte, einen „digitalen Totalitarismus“ zu verhindern, heißt es in dem Text.

Sein Beitrag erschien am 26.11.2015 in der gedruckten Zeit Nr. 48/15, einen Tag später dann Online.

Am 10.12.2015, ebenfalls in der Zeit, ein Gastbeitrag von Justizminister Heiko Maas (SPD) mit konkreten Vorschlägen einer Charta („Hier ist ein Vorschlag – entworfen und aufgeschrieben.“). Die Charta von dem Juristen Heiko Maas umfasst 13 Artikel, allerdings auf laienhaft-journalistischem Niveau und nicht als brauchbares Rechtsdokument formuliert. Die Wirkung hielt sich in Grenzen, gerade Mal 40 Kommentare listet das Forum unter dem Artikel auf. …

Offenbar wurde mindestens parallel zu den Veröffentlichungen von der Zeit-Stiftung ein Gremium einberufen, denn bei der Veröffentlichung der Charta am 01.12.2016 heißt es:

Eine Gruppe von Bürgerinnen und Bürgern hat in den vergangenen 14 Monaten einen Vorschlag für eine „Charta der Digitalen Grundrechte in der Europäischen Union erarbeitet“, der am 5.12.2016 dem Europäischen Parlament in Brüssel und der Öffentlichkeit zur weiteren Diskussion übergeben wird.

Wann und nach welchen Kriterien die sogenannten Initiatoren in das Gremium berufen wurden, bleibt der Öffentlichkeit ebenso verborgen, wie wer den Text der Charta ausgearbeitet hat und ob es sich tatsächlich um ein Gemeinschaftswerk handelt.

Jan Philipp Albrecht MdEP (Bündnis 90 / Die Grünen) · Gerhart R. Baum Rechtsanwalt · Heinz Bude Professor für Soziologie, Universität Kassel · Rebecca Casati Journalistin, Lektorin · Johannes Caspar Hamburgischer Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit · Giovanni di Lorenzo Mitglied des Kuratoriums der ZEIT-Stiftung · Michael Göring Vorstand, ZEIT-Stiftung · Johnny Haeusler Autor und Unternehmer · Götz Hamann Journalist, DIE ZEIT · Byung-Chul Han Professor für Kulturwissenschaft, Universität der Künste Berlin · Wolfgang Hoffmann-Riem Professor für Recht und Innovation, Bucerius Law School, Hamburg · Jeanette Hofmann · Wissenschaftszentrum für Sozialforschung Berlin · Yvonne Hofstetter CEO, Teramark Technologies GmbH, München · Christoph Keese Executive Vice President, Axel Springer SE Wolfgang Kleinwächter ehemaliger ICANN-Direktor und Professor für Internetpolitik, Universität Aarhus · Sascha Lobo · Christoph Möllers Professor für öffentliches Recht, HU Berlin · Daniel Opper ZEIT-Stiftung· Bernhard Pörksen Professor für Medienwissenschaft · Frank Rieger Internetaktivist und Sprecher des Chaos Computer Clubs · Nikolaus Schneider Theologe · Martin Schulz Präsident des Europäischen Parlaments (SPD)· Malte Spitz Secretary General der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) · Beate Wagner Managing Director, Global Young Academy · Heinrich Wefing Journalist, DIE ZEIT · Ulrich Wilhelm Intendant · Juli Zeh Schriftstellerin

Der recht fertig erscheinende Chartaentwurf erschien in einer konzertierten Aktion in mehreren Blättern, zeitgleich zur Veröffentlichung im Internet auf Digitalcharta.EU und sollte am 05.12.2016 dem Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE) des Europäischen Parlaments eingereicht werden. Bemerkenswert ist aber, daß das PDF mit der Charta datiert vom 01.12.2016 über die URL http://www.buceriuslab.de/2014/wp-content/uploads/2014/04/charta-email-versand.pdf heruntergeladen werden kann. Wieso liegt das Dokument unter April 2014? Dies könnte darauf hindeuten, daß die Vorbereitungen bereits wesentlich früher begannen. Die Domäne wurde laut Registrar erst am 06.11.2016 von Thomas Gland von der Zeit-Stiftung angemeldet.

Zumindest im Internet fielen die Reaktionen auf die Präsentation der Charta wohl deutlich anders aus, als es sich die Beteiligten vorgestellt hatten. Es gibt überaus viel Ablehnung und Kritik (Tante, hier), teilweise auch recht deftig an dem, man kann es nicht anders formulieren, von Mängeln durchsetzten und im Ganzen wenig durchdachten Dokument. Es ist zumindest bei einigen der Initiatoren mehr als erstaunlich, daß sie die Fehler rein berufsbedingt nicht erkannt haben sollten, wenn sie daran mitgearbeitet haben sollten.

Auf Grund der Kritik sah sich einer der Initiatoren, Sascha Lobo, am 03.12.2016 genötigt, eine Erklärung nachzuschieben, gleichzeitig wurde die Webseite mit „BETA“ gekennzeichnet. Tenor ist, daß man von der Öffentlichkeit falsch verstanden wurde und es nur besser erklären müsse.

[…] Die öffentliche Debatte soll das entscheiden, denn die initiierende Gruppe kann und will keine finale Einigung darüber erzielen.

Und zwar in einem strukturierten Prozess, den wir erarbeiten und vorschlagen wollen. Und wer mit Artikeln nicht leben kann – auch die Mitglieder der Gruppe selbst – der hat dann die demokratische Aufgabe, öffentlich für die Weiterentwicklung in die richtige Richtung zu kämpfen.
[…]
Wir haben hier die Chance – ich halte sie für eine einzigartige – in den nächsten Monaten ein Papier zu erarbeiten, das unsere Grundrechte in der digitalen Sphäre manifestiert. „Wir“ hier im Sinne von „wir alle, die Debattenöffentlichkeit“, und jede und jeder ist eingeladen. Diese BETA-Version ist unsere, die nächste wird Eure sein.

Es fehlt jetzt also als nächster Schritt: Vorschläge, wie man diese Massenarbeit am Text gestaltet.
[…]
Aber wenn dies hier ausdrücklich eine BETA ist, an der nach Ansicht sämtlicher Beteiligter zwingend öffentlich unter Einbeziehung Sachkundiger gearbeitet werden muss – was soll dann der EU-Termin?

Zunächst: Wir haben offenbar stark unterschätzt, wie sehr die Formulierung „dem Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE) des Europäischen Parlaments vorstellen“ nach einem finalen Entwurf schmeckt, samt Hinterzimmer-Aroma. Dazu sagt der stellvertretende Vorsitzende dieses Ausschusses (und Mitautor) Jan-Philipp Albrecht: “Es wird darüber keine Abstimmung geben und es sind daran auch keinerlei Konsequenzen geknüpft.”

Tatsächlich hat die Übergabe des Entwurfs der Digitalcharta drei Gründe:

1) Nur, wenn ein Papier übergeben wird, kann es überhaupt sinnvoll parlamentarisch diskutiert werden – übrigens wird das mit samt den relevantesten Kommentaren auf der Plattform (und der Unterzeichnerliste) geschehen, wo zum Beispiel bereits intensiv über das obige Beispiel gestritten wird.

2) Es ist auch so, dass Parlamentsmitglieder mit einer solchen Übergabe offizielle Übersetzungen anfertigen lassen können. Uns ist die gesamteuropäische Diskussion sehr wichtig, aber dafür braucht man eben Übersetzungen, die politisch bestätigt der deutschen Version entsprechen.

3) Und schließlich ist die Aufmerksamkeit, die daraus entsteht, Teil des Konzepts. Damit eine Öffentlichkeit überhaupt außerhalb kleiner Filterblasen über einen Entwurf diskutieren kann – muss man sie erreichen.

Ich halte die Argumentation von Hrn. Lobo für Schutzbehauptungen.

  1. Eine Gruppe von Menschen arbeitet still und leise über mindestens 14 Monate an einem politischen Dokument, welches bereits fünf Tage nach öffentlicher Bekanntmachung einem Ausschuss des EU-Parlaments vorgelegt werden soll. Diese Vorgehensweise, eben im Hinterzimmer, lässt darauf schließen, daß das Dokument gerade nicht erst von einer breiten Öffentlichkeit diskutiert werden sollte. Am Donnerstag, dem 01.12. wurde es medienwirksam vorgestellt, am darauffolgenden Montag wurde es wie geplant und trotz aller berechtigten Kritik unverändert, ebenfalls unter breit arrangiertem Presserummel dem EU-Ausschuss präsentiert. Und immer präsent: Martin Schulz. Die überwiegende Zahl der Berufstätigen hätte sich somit nur am Wochenende eingehender mit der Charta befassen können.
  2. Warum sollte ein von schwerwiegenden sachlichen Fehlern nur so strotzendes Dokument überhaupt parlamentarisch diskutiert werden? Hat man dort nichts Besseres zu tun?
  3. Daß man sich das Geld für Übersetzungen sparen wollte und diese lieber dem Steuerzahler aufbürdet ist nachvollziehbar, aber auch hier gilt das im vorhergehenden Punkt gesagte. Sollten vor der Verbreitung nicht erst wenn möglich bekannte Fehler beseitigt werden? Genaugenommen ist es eine Unverschämtheit willentlich ein fehlerhaftes Dokument übersetzen zu lassen und es verbreiten zu wollen.
  4. Warum überhaupt diese Eile? Erst hat man angeblich 14 Monate Zeit, dann soll es aber Ruck-zuck ins Parlament. Aufschub nicht möglich. Da es hierbei nicht um Leib und Leben geht, sollten bei einem solchen Projekt ein paar Wochen mehr oder weniger keine Rolle spielen, geschweige denn ein paar Tage. Realistisch betrachtet hätte aber ein Aufschub zur Folge gehabt, daß die Charta erst im nächsten Jahr im Ausschuss gelandet wäre.
  5. Über fehlende Öffentlichkeit für die Charta können sich die Initiatoren wohl kaum beklagen. Mir scheint eher, es ist ihnen inzwischen zu viel Öffentlichkeit und man ist in seiner Eitelkeit gekränkt, weil die Öffentlichkeit den Schöpfern dieses Meilensteins europäischer Geschichte entsprechende Huldigungen auf breiter Front versagt.

Mein Eindruck ist, daß es sich bei der Charta um eine, über einen längeren Zeitraum vorbereitete, SPD-gestützte Wahlkampagne für Martin Schulz handelt. Natürlich möchte sich Martin Schulz vor seinem Ausscheiden aus dem EU-Parlament auch noch ein Denkmal setzen, welches gleichzeitig als Bewerbung für die deutsche Kanzlerschaft fungieren sollte. Unter diesem Gesichtspunkt könnte es sogar das ausgemachte Ziel gewesen sein, die Charta möglichst offen, vulgo unpräzise, zu formulieren, um dann nachgeschaltete Ideen zur Regulierung des Internets besser umsetzen zu können.

Nachtrag 06.12.2016:

Wolfgang Michal hat in einem sehr lesenswerten Blogartikel die Entstehungsgeschichte der Charta näher beleuchtet.

Frank Schirrmacher, der intellektuelle Feuerkopf der Frankfurter Allgemeinen Zeitung, startete im Februar 2014 eine Feuilleton-Debatte, in der es vor allem darum ging, die Abwehrrechte der Bürger gegen die Internet-Konzerne des Silicon Valley zu formulieren – und zwar mit Unterstützung europäischer Politiker (Neelie Kroes, Guy Verhofstadt, Joaquin Almunia). Eröffnet wurde die Debatte am 6. Februar 2014 durch EU-Parlamentspräsident Martin Schulz. In diesem Politiker sah Schirrmacher, der sich schnell für Menschen und Themen begeistern konnte, den idealen Verbündeten gegen den Machtanspruch von Google und Facebook.

In der FAZ-Debatte von 2014 meldeten sich auch eine ganze Reihe von Personen zu Wort, die jetzt als Initiatoren der digitalen Grundrechte-Charta wieder in Erscheinung treten (der SPD-Vorsitzende Sigmar Gabriel, der 2014 noch mitdiskutierte, fehlt allerdings!). Alle Beiträge der Debatte wurden im Mai 2015 unter dem Titel „Technologischer Totalitarismus“ als rotes Suhrkamp-Bändchen veröffentlicht. Titel, inhaltliche Stoßrichtung und Autorenkreis (darunter zwei Vertreter des Axel Springer-Verlags!) verdeutlichen, wie sehr das ursprüngliche Motiv von Berners-Lee („Abwehr des Staates“) durch ein anderes Motiv („Abwehr der Internet-Konzerne“) verdrängt wurde. Dieser Themenwechsel ist vor allem den speziellen Interessen deutscher Verlage geschuldet, die das Thema auf diese Weise nationalisierten.

Da Schirrmacher im Juni 2014 unerwartet starb, übernahmen Zeit-Chefredakteur Giovanni di Lorenzo und die Zeit-Stiftung die ehrenvolle Aufgabe, die begonnene Debatte im Geiste des verstorbenen Kollegen fortzuführen. Sie übernahmen dabei auch die (nationale) Perspektive, den Staat nicht als potentielle Gefahr für ein freies und unabhängiges Internet, sondern als Schutz- und Trutzmacht der Bürger gegen die Zumutungen amerikanischer Technologie-Konzerne zu sehen.

Somit ist nun auch erklärbar weshalb die Download-URL des PDFs auf das Jahr 2014 verweist. Wichtiger ist aber die Erkenntnis, daß in der Charta massiv Verlagsinteressen unter dem Deckmantel der Bürgerrechte versteckt werden und nun die offentsichtlichen Sachmängel der Charta als Teil einer Strategie verstanden werden müssen. Auch der kurze Zeitraum zwischen Öffentlichkeitspräsentation und Überagbe an den EU-Aussschuss muss als Teil dieser Strategie angesehen werden, daß zuviel Öffentlichkeit nicht im Interesse der Ersteller ist. Kurzum: Die Digitalcharta ist ein Trojanisches Perd mit Martin Schulz als willährigem Reiter.

3 Kommentare

  1. uwe hauptschueler sagt:

    „Hamburgischer Beauftragter für
    Datenschutz und Informationsfreiheit“
    Morgens ist man für den Datenschutz aktiv und nachmittags für die Informationsfreiheit. Eine Persönlichkeitsspaltung ist da sicher hilfreich.

  2. […] schlicht unbekannt. Dann noch seine verborgene, komplett in die Hose gegangene Aktion mit der Digitalcharta. Martin Schulz ist ein reichlich linker, wenig vertrauenswürdiger Geselle ohne jede […]

  3. […] eines seiner verkorksten Projekte mit willfähriger Hilfe der Presse hochgejubelt, ausgehoben als Vorbereitung für seine Kanzlerkandidatur, weil ihn in Deutschland niemand kannte. Nach umfassender Kritik sang und klanglos in der […]

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