Bundesverfassungsgericht weist Eilantrag zu Rundfunkbeitrag ab

Nachdem die Erhöhung des Rundfunkbeitrags zum 01.01.2021 an Sachsen-Anhalt gescheitert war weil Einstimmigkeit der Länder erforderlich ist, hatten ARD-Anstalten und ZDF angekündigt vor das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) ziehen zu wollen, weil sich die Rundfunkanstalten sich in ihren Grundrechten beschwert sähen. Sie hatten beim BVerfG Eilanträge auf vorläufige Anordnung der Erhöhung gestellt. Diese Eilanträge und nur diese — eine Entscheidung in der Sache wurde nicht getroffen — wurde nun vom Gericht zurückgewiesen, die Erhöhung kommt daher bis auf Weiteres nicht. Es gibt aber dennoch zwei bemerkenswerte Punkte dabei.

Der erste Punkt ist die Begründung:

Die Rundfunkanstalten hatten vorgetragen, dass sich ohne eine Erhöhung im Januar das Programmangebot verschlechtern werde und dass dies ihre Rundfunkfreiheit irreparabel verletze. Nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts haben sie aber nicht ausreichend begründet, dass ihnen vor der endgültigen Entscheidung über den Beitrag schwere Nachteile entstehen.

Man muss es sich wirklich einmal klar machen. Ein acht Milliarden-Apparat mit eigener Rechtsabteilung stellt Eilanträge beim BVerfG ohne diese hinreichend zu begründen! Wenn einem tatsächlich erhebliche Nachteile drohen sollte man und Juristen auf jeden Fall doch in der Lage sein diese konkret benennen zu können.
Ist das pure Dummheit oder Arroganz vermeintlicher Macht? Ist man dort bereits so verblendet siegesgewiss, daß man meint das BVerfG gebe auf bloßen Zuruf hin einem Eilantrag des Staatsfunks statt?
Für Ersteres spricht allerdings meine Erfahrung mit deutschen Rechtsanwälten bei Prozessen, die bei mir als unbeteiligtem Dritten über meinen Schreibtisch laufen. Saubere Arbeit leistete da bisher kaum einer. Unvollständige Beweisanträge, mangelhafte Kostenfestsetzungsanträge zum Schaden des Mandanten, schräge, nicht nachvollziehbare Abrechnungen bis hin zu Betrug ist alles dabei.
Wie dem auch sei, die Begründung der Ablehnung der Eilanträge durch das Gericht ist an Peinlichkeit für den Staatsfunk nicht mehr zu überbieten, eine schallende Ohrfeige auf jede nur erdenkliche Backe.

Der zweite Punkt sind die Eilanträge selbst. Aus welchem Grund sind überhaupt Eilanträge notwendig? Ohne Erhöhung bliebe doch alles beim Alten, außer die Hütte brennt bereits lichterloh, weil man das Fell des Bären verteilt hat bevor er erlegt ist.

Der ARD-Vorsitzende Tom Buhrow teilte nach Bekanntgabe der Entscheidung mit: „Wir müssen nun unsere Finanzplanungen anpassen. Ein Ausbleiben der Beitragsanpassung wird gravierende Maßnahmen erfordern, die man im Programm sehen und hören wird.“ Man werde nun gemeinsam beraten.

Anwaltliche Drohgebärden gehören bei Gerichtsprozessen zum Alltag, aber ich glaube hier nicht wirklich an eine Finte. Für mich erweckt das den Eindruck, daß die Anstalten das Geld, immerhin 400 Millionen jährlich, nicht einfach nur bereits eingeplant haben, sondern es bereits mindestens zu erheblichen Teilen vorauseilend bindend ausgegeben haben und nun nicht wissen wie sie die eingegangenen Verpflichtungen erfüllen sollen. Man sollte dabei auch im Hinterkopf haben, daß Ende 2021 Bundestagswahlen anstehen und dementsprechend eine Propagandaschlacht zu erwarten auch und gerade von den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten zu erwarten ist, da sie es mit neutraler Berichterstattung, obwohl sie durch den Rundfunkstaatsvertrag dazu verpflichtet sind, nicht so recht haben.

Ein Kommentar

  1. […] Rundfunkgebührenerhöhung zum 01.01.2021 auf Grund der fehlenden Begründung in den Anträgen die Fragen aufgeworfen, ob man im ÖRR einfach nur dämlich ist oder ob es Verblendung durch Arroganz vermeintlicher Macht […]

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