Sachsen-Anhalt stimmt der Rundfunkgebührenerhöhung nicht zu

Die noch fehlende Zusage von Sachsen-Anhalt zur geplanten Erhöhung der Zwangsabgabe für den öffentlich-rechtlich Rundfunk (ÖRR) ist nicht damit erfolgt, womit der Rundfunkstaatsvertrag nicht in Kraft treten kann, da dies einstimmig erfolgen muss. Einige ÖRR-Sender haben nun angekündigt vor das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) ziehen zu wollen. Die Idee dahinter ist letztlich, daß das BVerfG die Entscheidung des Souveräns „richtig stellt“ und die Bürger zu der erhöhten Zwangsabgabe verpflichtet. Der ARD-Vorsitzende Tom Buhrow dazu:

»Im Verfahren wurde die Beitragsdiskussion mit der Auftragsfrage völlig vermischt, was wir nach der bisherigen Rechtsprechung als unzulässig betrachten«, teilte der ARD-Vorsitzende Tom Buhrow mit.

»Ohne die ausreichende, unabhängig ermittelte Finanzierung wird das Programmangebot, das in allen Regionen Deutschlands verwurzelt ist, darunter leiden«, sagte Buhrow.

Meiner Ansicht nach liegt hier mindestens ein Denkfehler, wenn nicht sogar willentliche Täuschung vor, denn die KEF prüft nur, ob die Gebührenhöhe die Kosten des geplanten Angebots widerspiegelt, nicht jedoch ob die Grundversorgung übererfüllt wird. Die Intendantin vom MDR, Karola Wille, eine knallrote SED-Juristin schlägt in die gleicht Kerbe;

»Wenn die Beitragsanpassung nicht kommt, dann ist die Finanzierung des öffentlichen Rundfunks nicht mehr gesichert. Dann sind die Rundfunkanstalten in ihren Grundrechten beschwert, das heißt in ihren Grundrechtsbereich wird eingegriffen.«

Zum einen kommen die Sender des ÖRR ihrem eigentlichen Auftrag schon lange nicht mehr nach, nämlich der neutralen Berichterstattung zu der sie durch §11 des Staatsvertrags für Rundfunk und Telemedien (Rundfunkstaatsvertrag – (RStV) verpflichtet sind:

§ 11 Auftrag

[…]

(2) Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten haben bei der Erfüllung ihres Auftrags die Grundsätze der Objektivität und Unparteilichkeit der Berichterstattung, die Meinungsvielfalt sowie die Ausgewogenheit ihrer Angebote zu berücksichtigen.

Zum Anderen dient der ÖRR der Grundversorgung und es ist äußerst zweifelhaft, ob im kleinen Deutschland rund 20 Fernsehkanäle, 70 Radiosender und unzählige Internetangebote noch zu einer Grundversorgung gehören und nicht doch weit darüber hinaus gehen und damit eine Einschränkung tatsächlich einen verfassungswidriger Eingriff in den Grundrechtsbereich der Sender darstellen würde, sondern im Gegenteil, der ÖRR seinen Bereich selbstherrlich und rechtswidrig zu Lasten der Bürger ausgedehnt hat.


Ein offensichtlicher Versuch von Niema Movassat (SED aka Linke) das zu Grunde liegende Problem durch Kleinreden zu umschiffen, aber es ist nachvollziehbar, daß Linke den ÖRR als starkes Propagandawerkzeug und öffentliches Versorgungswerk betrachten und sich in der gegenwärtigen Situation daher immer für eine Gebührenerhöhung einsetzen werden.

Monatlich nur 86 Cent mehr hört sich tatsächlich wenig an, die summieren sich jedoch im Laufe eines Jahres auf rund 400 M€ und bis Ende 2024 auf 1,5 G€. Bei derartigen Beträgen denen eine Źahlunsgverpflichtung unterliegt muss die sachgemäße Verwendung (= Grundversorgung) nachgewiesen werden. Außerdem sind die 86 Cent monatliche Erhöhung nicht mal das eigentliche Problem, sondern die monatlichen 17,50 €, die dem ÖRR derzeit bereits jetzt 8 G€ jährlich in die Kassen spülen.

2 Kommentare

  1. […] Sachsen-Anhalt die Erhöhung des Rundfunkbeitrags abgelehnt hat, herrscht bei dem Medienkonzern SPD Panikstimmung […]

  2. […] die Erhöhung des Rundfunkbeitrags zum 01.01.2021 an Sachsen-Anhalt gescheitert war weil Einstimmigkeit der Länder erforderlich ist, hatten ARD-Anstalten und ZDF angekündigt vor […]

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