Linksgrüne Propaganda beim RBB

Erneut Qualitätsjournalismus beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk wie er leibt und lebt. Eben noch hatten wir die Bildmanipulation „aus rein ästhetischen Gründen“ beim MDR, die ein „individueller Fehler eines Mitarbeiters“ gewesen sein soll, so hat jetzt der RBB einen Beitrag zurückgezogen.

In dem Beitrag der Abendschau des RBB lobte in einer Straßenumfrage ein „Bürger“ die während der Coronaviruspandemie angelegten Pop-Up-Radwege. Später stellte sich heraus, daß es sich bei einem „zufällig“ vors Mikrofon gehuschten Bürger um den Grünenpolitiker Georg Kössler handelte.


So ein Zufall aber auch, das just zum richtigen Zeitpunkt ein grüner Politiker vor Ort war und ganz bürgerlich unbefangen Jubelarien verkünden durfte. Ja wo gibt es denn sowas? Jedenfalls nicht nur beim RBB, sondern auch beim ZDF! In einem Beitrag über die Auslistung der Produkte von der Spreewälder Hirsemühle bei den BiomärktenBiomare“, weil der Betreiber der Hirsemühle Politiker der AfD ist. Zunächst kam der geschäftsführende Inhaber von Biomare, Malte Rupert, zu Wort, dann der Betreiber der ausgelisteten Spreewälder Hirsemühle, Jan Plessow, und im Verlaufe des Folgenden durfte sich die „rein zufällig“ anwesende Kundin Monika Lazar darüber empören, daß sie natürlich keine „AfD-Hirse“ essen wolle. Praktischerweise ist eben diese Monika Lazar auch in der Bundestagsfraktion der Grünen „Sprecherin für Strategien gegen Rechtsextremismus“.

Das ist nun auch nicht der erste Fall beim RBB. Vor einigen Monaten zog er einen Beitrag wegen „inhaltlicher und handwerklicher Fehler“ zurück, nachdem ein Reporter auf einer propalästinensichen Demo in Berlin die gute Atmosphäre gelobt hatte und nichts von Judenhass mitbekommen haben will, obwohl dort blanke antisemitische Parolen gerufen worden waren.


An dem selbstkritischen Umgang arbeiten sie bestimmt noch, schließlich will man nicht immer gleich mit grünlinker Propaganda erwischt werden, die soll ja schließlich nachhaltig sein. Besonders jetzt kurz vor der Bundestagswahl und in der Sicherheit der Finanzierung nach dem unsäglichen Urteil des Bundesverfassungsgerichts.

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