Verbot von RT und Sputnik?

EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen, seit einigen Jahren auch unter ihrem Spitznamen „Zensursula“ unbeliebt bekannt, hat angekündigt die russischen Staatsmedien RT und Sputnik in der EU verbieten zu wollen.

Brüssel. Im Kampf gegen russische Propaganda will die EU die russischen Staatsmedien RT und Sputnik verbieten. Diese würden nicht länger in der Lage sein, Lügen zu verbreiten, um den Krieg des russischen Präsidenten Wladimir Putin gegen die Ukraine zu rechtfertigen und Spaltung in der EU zu säen, sagte EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen am Sonntag in Brüssel.

Aber es geht nicht nur um die Einschränkung der Rezipientenfreiheit der Bürger in der EU, woie aus der Presseerklärung von Ursula von der Leyen
(PDF) hervorgeht:

Zum ersten Mal überhaupt wird die Europäische Union für ein Land, das unter Beschuss steht, den Kauf und die Lieferung von Waffen und anderer Ausrüstung finanzieren.

Das entspricht genau meinen Erwartungen an die Vorgehensweise der EU: Das Verbot diametral entgegengesetzter Meinungen zu denen der EU aus rein einseitigen ideologischen Gründen. Früher hat man Bücher veboten, dann verbrannt und noch später das Hören von Feindsendern sogar bei Strafe verboten. Mal abwarten wann dazu erste Forderungen laut werden. Mit ihrer Argumentation gehören auch Religionen und ihre Märchenbücher wie Bibel und Koran verboten, aber diese fallen nicht mal unter jugendgefährdend.

Ich persönlich betrachte dieses Ansinnen von Zensursula als einen Frontalangriff auf das Grundgesetz, in dem es in Art. 5 heißt:

Art. 5 GG
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.

Laut GG darf ein jeder nicht nur seine Meinung äußern, sondern sich auch informieren. Ein Verbot missliebiger Meinungen und Quellen widerspricht dem freiheitlichen Geist des Grundgesetzes. Mit einem solchen Verbot werden die garantierten Grundrechte der Deutscher Staatsbürger erneut mit Füßen getreten. Aber wen interessiert in der der Politik überhaupt noch das Grundgesetz.

Nur vollständigkeitshalber:
Das Verbot der Leugnung der Judenvernichtung halte ich ebenfalls für dem Geist des Grundgesetzes widersprechend. Ein Staat, der seinen Bürgern vorschreibt welche Meinung sie haben müssen, agiert totatlitär und hatim Zweifelsfalle etwas zu verbergen.

Zensur einmal angefangen endet in dem Teufelskreis von weiterer Zensur.

Ein Kommentar

  1. […] ist es also passiert wie von Ursula von der Leyen, aka Zensursula, angekündigt. Der Rat der Europäischen Union hat das Verbot gegen RT und Sputnik gestern im Amtsblatt der EU […]

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