Lest das Grundgesetz

StopWatchingUs Demo Berlin 2013 — Lest das Grundgesetz, nicht meine e-Mails & Ich kann nicht wenn jemand guckt.

StopWatchingUs Demo Berlin 2013: Lest das Grundgesetz, nicht meine e-Mails & Ich kann nicht wenn jemand guckt.

Im Rahmen der Spionageaffäre um die NSA und GCHQ kommt immer wieder gerne der Slogan „Lest das Grundgesetz“ auf. Im Prinzip keine schlechte Idee, fürchte ich doch, daß die Mehrheit — auch von denen, die es propagieren — es tatsächlich nicht gelesen hat. Sicherlich hat das Grundgesetz (GG) in den letzten Jahrzehnten für die Bundesrepublik Deutschland recht gute Dienste geleistet, aber der wirklich große Wurf, für den es immer ausgegeben wir, ist es meines Erachtens nicht. Außerdem wurde es im Laufe der Jahre durch deutsche Politiker immer wieder zu Ungunsten der bürgerlichen Freiheiten geändert. Auch ist es nicht widerspruchsfrei. Darüberhinaus sollte man immer im Hinterkopf behalten, daß das GG auf Geheiß der aliierten Siegermächte entworfen und schlußendlich von ihnen genehmigt werden musste. Es ist eindeutig ein Kind der Besatzungszeit. Dies könnte auch einer der Gründe sein, warum bis heute kein Verfassungskonvent mit dem Entwurf einer Verfassung für Deutschland beauftragt und dem Volk zur Abstimmung vorgelegt wurde.

Im engeren Sinne sind aber bei der Abhöraffäre nur Artikel 5 (Meinungs- und Pressefreiheit), Artikel 10 (Post- und Fernmeldegheimnis) und Artikel 19 wirklich relevant.

Artikel 5

(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.

 

Artikel 10

(1) Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich.
(2) Beschränkungen dürfen nur auf Grund eines Gesetzes angeordnet werden. Dient die Beschränkung dem Schutze der freiheitlichen demokratischen Grundordnung oder des Bestandes oder der Sicherung des Bundes oder eines Landes, so kann das Gesetz bestimmen, daß sie dem Betroffenen nicht mitgeteilt wird und daß an die Stelle des Rechtsweges die Nachprüfung durch von der Volksvertretung bestellte Organe und Hilfsorgane tritt.

 

Artikel 19

(1) Soweit nach diesem Grundgesetz ein Grundrecht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes eingeschränkt werden kann, muß das Gesetz allgemein und nicht nur für den Einzelfall gelten. Außerdem muß das Gesetz das Grundrecht unter Angabe des Artikels nennen.
(2) In keinem Falle darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden.
(3) Die Grundrechte gelten auch für inländische juristische Personen, soweit sie ihrem Wesen nach auf diese anwendbar sind.
(4) Wird jemand durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt, so steht ihm der Rechtsweg offen. Soweit eine andere Zuständigkeit nicht begründet ist, ist der ordentliche Rechtsweg gegeben. Artikel 10 Abs. 2 Satz 2 bleibt unberührt.

Hochzeit mit dem Grundgesetz

Die politische Geschäftsführerin der Piratenpartei Katharina Nocun heiratet auf der Demo „Freiheit statt Angst“ symbolisch das Grundgesetz.

Genaugenommen schützen diese Artikel so gut wie vor nichts, wenn die Regierung hier Eingriffe vornehmen möchte, denn die jeweiligen Absätze (2) erlauben eine sehr weitgehende Einschränkung dieser Grundrechte, da sie zu unbestimmt formuliert sind. Zuviel bleibt am GG der Interpretation durch das Bundesverfassungericht überlassen.

Was wäre, wenn die Abhörmaßnahmen tatsächlich den Vorgaben des GG entsprechen würden? Sollte dann die Bespitzelung der Bevölkerung, da rechtlich nicht zu beanstanden, tatsächlich hingenommen werden? Wohl kaum! In diesem Falle müßte eben das GG überdacht werden. Es ist daher für die Sache im Endergebnis ziemlich irrelevant, welche Aussagen im GG getroffen werden. Es ist nur für die Klärung der Haftungsfrage von Politikern und Beamten von Bedeutung. Immerhin liegt im Falle der Abhöraffäre, nicht nur eine Kollaboration, sondern eine regelrechte Fraternisierung von Politik und Sicherheitsdiensten mit feindlichen Geheimdiensten gegen die eigenen Staatsvölker vor.

Ein weiterer Grund für die Vorenthaltung einer Verfassung könnte in der leichteren Änderbarkeit des Grundgestzes liegen, denn längst wird es von den Parteien nicht mehr als Richtschnur, sondern als freie Verfügungsmasse betrachtet. Und genau hierin besteht auch eine Gefahr bei einer großen Koalition, die sich nach der nächsten Bundestagswahl am kommenden Sonntag ergeben könnte. Weder CDU noch SPD dürften alleine eine Mehrheit erreichen, zusammen hätten sie aber nicht nur die Mehrheit für die Regierungsbildung, sondern auch die Mehrheit für weitergehende Veränderungen, im Sinne von Verschlechterung, am GG. Die Vertreter beider Parteien profilieren sich schon seit Jahren mit immer neuen Forderungen zur Überwachung (gerade hat MdB Karl-Georg Wellmannn in seinem Endspurtbrief nochmal mit dem Ausbau der Videoüberwachung um Wählerstimmen für die CDU geworben) und anderen Einschränkungen der Bürgerrechte.

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