Tag Archiv für Art. 10 GG

Stratfor sieht Bundesverfassungsgericht als Stachel im Fleisch von Merkel

Anfang März des Jahres wurde anhand der schriftlichen Antworten (PDF) von Edward Snowden zu den vom LIBE-Ausschuss zur Untersuchung der geheimdienstlichen Massenüberwachung gestellten Fragen bekannt, daß die Deutsche Bundesregierung auf Druck der NSA Artikel 10 des Grundgesetzes (Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis) für den Zugriff von Geheimdiensten massiv abeschwächt hat. Ebenfalls ging aus den Antworten hervor, daß auch die Gesetzgeber anderer Länder, nicht nur in der EU, vergleichbarem Druck der NSA ausgesetzt waren.

In recent public memory, we have seen these FAD „legal guidance“ operations occur in both Sweden and the Netherlands, and also faraway New Zealand. Germany was pressured to modify its G-10 law to appease the NSA, and it eroded the rights of German citizens under their constitution. Each of these countries received instruction from the NSA, sometimes under the guise of the US Department of Defense and other bodies, on how to degrade the legal protections of their countries’ communications.

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Lest das Grundgesetz

StopWatchingUs Demo Berlin 2013 — Lest das Grundgesetz, nicht meine e-Mails & Ich kann nicht wenn jemand guckt.

StopWatchingUs Demo Berlin 2013: Lest das Grundgesetz, nicht meine e-Mails & Ich kann nicht wenn jemand guckt.

Im Rahmen der Spionageaffäre um die NSA und GCHQ kommt immer wieder gerne der Slogan „Lest das Grundgesetz“ auf. Im Prinzip keine schlechte Idee, fürchte ich doch, daß die Mehrheit — auch von denen, die es propagieren — es tatsächlich nicht gelesen hat. Sicherlich hat das Grundgesetz (GG) in den letzten Jahrzehnten für die Bundesrepublik Deutschland recht gute Dienste geleistet, aber der wirklich große Wurf, für den es immer ausgegeben wir, ist es meines Erachtens nicht. Außerdem wurde es im Laufe der Jahre durch deutsche Politiker immer wieder zu Ungunsten der bürgerlichen Freiheiten geändert. Auch ist es nicht widerspruchsfrei. Darüberhinaus sollte man immer im Hinterkopf behalten, daß das GG auf Geheiß der aliierten Siegermächte entworfen und schlußendlich von ihnen genehmigt werden musste. Es ist eindeutig ein Kind der Besatzungszeit. Dies könnte auch einer der Gründe sein, warum bis heute kein Verfassungskonvent mit dem Entwurf einer Verfassung für Deutschland beauftragt und dem Volk zur Abstimmung vorgelegt wurde. Weiterlesen

Sollte man seine e-Mails verschlüsseln? Ja, aber …

Seit langem wird aus aktuellem Anlass mal wieder darüber diskutiert, ob man seine e-Mails verschlüsseln sollte oder nicht. Ich persönlich würde sagen ja. Das gilt uneingeschränkt für Privatleute und Unternehmen. Wie die Projekte Prism und Tempora hoffentlich eindrucksvoll gezeigt haben, ist das Mitlesen der über TCP/IP-laufenden Kommunikation deutlich einfacher, als bei herkömmlichen Kommunikationsformen und -wegen, da dies vollautomatisch und vor allen Dingen spurlos erfolgt. Die Verschlüsselungssoftware (GnuPG, S/MIME) ist frei verfügbar und nach einmaliger Einrichtung auch problemlos nutzbar. Man sollte die Verschlüsselung als eine Art von Notwehr verstehen: Weiterlesen

US-Post speichert alle Verbindungsdaten — Nur die US-Post?

Der Spiegel verweist gerade auf einen Artikel in der New York Times in dem berichtet wird, daß die US-Post die kompletten Verbindungsdaten des Briefverkehres speichert. Bei dem Programm „Mail Isolation Control and Tracking“ (MICT) werden alle Briefumschläge ungeöffnet abfotografiert und gespeichert. Weiterlesen

Pyrrhussieg für die GEMA

In den letzten Tagen wurde an mehreren Stellen die Filehosterdämmerung in Deutschland heraufbeschworen und die GEMA strotzt in ihrer Presseerklärung vor Siegesstolz. Liest man sich aber die Presseerklärung des OLG Hamburg zu dieser Sache durch, wird dies schnell als Propaganda entlarvt.

Auch wenn sich bei Manchem allein schon durch das Auftauchen der Worte „Gerichtsurteil“ und „Hamburg“ in einem Satz die Nackenhaare sträuben mögen, so sieht es in diesem Falle etwas anders aus. Hier hat ein Gericht nicht nur seine Meinung geändert, sondern anscheinend sogar dem technischen Fortschritt und dem geänderten Nutzungsverhalten Rechnung getragen, denn es hat in seinem Urteil (Az. 5 U 87/09 vom 14.03.2012) festgestellt, daß in heutiger Zeit das bloße Hochladen von Daten jedweder Art auf Filehoster nicht mehr als Urheberrechtsverletzung im Sinne einer öffentlichen Zugänglichmachung angesehen werden kann. Dies ist eine 180° Kehrtwendung zu dem Urteil gegen die RapidShare AG aus dem Jahre 2008. Anders ausgedrückt, es ist jedem erlaubt auch urheberrechtlich geschütztes Material bei einem Filehoster hochzuladen, nur darf das Material nicht an Dritte verbreitet werden. Hier hat bei Gericht ein Erkenntnisfortschritt stattgefunden, der die technischen Gegebenheiten adäquat berücksichtigt. Zweifellos ist dieser Teil des Urteils ganz und gar nicht im Sinne der Content-Mafia. Weiterlesen