Bundesdatenschutzbeauftragte resigniert bei Vorratsdatenspeicherung

Die Bundesdatenschutzbeauftragte (BFDI) Andrea Voßhoff hat sich gegenüber der Presse gegen die Einführung einer Vorratsdatenspeicherung (VDS) ausgesprochen (Deutschlandfunk, Spiegel). Bisher war sie in ihrer, durch Komplettausfall in Sachen Datenschutz gekennzeichneten, Amtszeit eher durch Verteidigung der VDS aufgefallen (2013):

„Meine Grundposition ist, dass eine datenschutzkonforme Vorratsdatenspeicherung ein wirksames Instrument der Kriminalitätsbekämpfung sein kann“, sagte Voßhoff dem SPIEGEL.

„Auch das Bundesverfassungsgericht hat nicht das ‚Ob‘ der Mindestspeicherfristen in Frage gestellt, sondern nur das ‚Wie'“, betonte Voßhoff.

Jetzt legte sie dsbzgl. eine Kehrtwende hin, allerdings keine offizielle, denn die Webseite de BDFI weiß davon noch nichts:

Ich sehe nicht, dass eine Vorratsdatenspeicherung mit den strengen Auflagen des EuGH noch den Effekt erzielt, den die Sicherheitsbehörden mit diesem Instrument erreichen wollen“, sagt Voßhoff im neuen SPIEGEL.

„Wenn ich den massiven Eingriff durch eine Vorratsspeicherung in die Persönlichkeitsrechte aller Bürger abwäge gegen den zu erwartenden Nutzen für die Sicherheit, kann ich eine solche Maßnahme nicht mehr befürworten.“

Für mich sieht das nicht nach einer prinzipiellen Meinungsänderung durch Überzeugung und Einsicht aus, sondern eher nach Resignation. Prognose: Sollten findige Juristen eine Lücke im Urteil des EuGH, der meiner Meinung nach zwar die Richtlinie gekippt hat, aber nicht grundsätzlich die VDS, finden wird sie umgehend zu der Erkenntnis gelangen, daß die VDS durchaus geeignet sei, denn sie lehnt ja nicht die VDS als Solche ab, sondern bezweifelt nur den Nutzen dessen, was nach dem Urteil aus ihrer Sicht noch machbar ist. Daher sehe ich keinen Grund sie für diese Entscheidung zu beglückwünschen, zumal von Fr. Voßhoff sowieso keine relevanten Aktivitäten zum Datenschutz erkennbar sind.

Nebenbeibemerkt verliert die VDS im Hinblick auf die Aktivitäten der Geheimdienste auch etwas an Bedeutung, bzw. ich gewinne die Eindruck, daß das Wohlwollen welches die Bundesregierung den freilaufenden Geheimdiensten weiterhin entgegenbringt, zu einer indirekten VDS führt, da von diesen immer mehr Metadaten erfasst, ausgewertet und gespeichert werden, zumal den Geheimdiensten mit §101 Urheberrecht (Abs. 1 & 2) ein formidables Werkzeug zur Bestandsdatenabfrage in die Hand gegeben wurde.

Ein Kommentar

  1. […] möchte nur die Gerichtsurteile umgesetzt wissen. Ähnliches sagte sie bereits im Februar nach Bekanntwerden des EuGH-Urteils. Aber immerhin, es ist heute schon als fortschrittlich anzuerkennen, wenn in der Politik jemand […]

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