Wie ich schon nach dem Urteil des EuGH im April letzten Jahres vermutete taucht die Vorratsdatenspeicherung (VDS) wieder auf, weil die Vorratsadatenspeicherungsbefürworter auf ihrem Ansinnen trotzig beharren. Etwas Anderes war auch nicht wirklich zu erwarten, denn es hat kein grundsätzlicher Personalwechsel stattgefunden. Eine Meinungsänderung bei den gegewärtigen Akteuren scheint mir so gut wie ausgeschlossen zu sein, da ihr Handeln nicht wissenschaftlich-rational gesteuert ist, sondern rein ideologisch: Man will es!
Auch wenn die VDS noch nicht durchgängig eingeführt ist und sowohl das BVerfG als der EuGH sie wenn doch nicht untgersagt, jedoch hohe Hürden für ihre Einführung errichtet haben, sollte man in Gedanken schon mal weiter denken, da die Grundqualifikation von Politikern technisches Analphabetentum ist, auch wenn sie Gesetze zu technischen Gegebenheiten erlassen. Selbst wenn die schon heute als unwirksam nachgewiesene VDS (zur zur Erinnerung, Frankreich hat eine VDS) flächendeckend eingeführt werden würde, wird die VDS mittel- bis langfristig aus technischen Gründen nicht wie erhofft die gewünschten Daten liefern können, mit der Folge, daß sofort danach weitergehende Forderungen erhoben werden müssen, die zwangsläufig tiefe Grundrechtsverletzungen darstellen werden. Das offenbar einigen Politikern eine vollkommen andere Rechtsordnung vorschwebt hatte ich bereits im Zusammenhang mit der Störerhaftung kurz dargelegt. Weiterlesen