Aktuell wird versucht aus der Abmahnwelle von vergangenem Jahr, in den der Anbieter RedTube unfreiwillig hineingezogen wurde, Kapital zu schlagen. Der Abmahnversuch erfolgt diesmal allerdings nicht wie sonst üblich mittels Briefpost, sondern per e-Mail und die Zahlung von 25,-€ — ist das ein Weihnachtsrabatt? — soll per Bitcoin geleistet werden. Richtig preiswert, dafür gibt es aber eine 60-stellige (!) Abmahnnummer. Als Absender ist die real existierende Kanzlei M|S Concept, die Marken, Patent- und Urheberrecht zu ihren Schwerpunkten zählt, angegeben, aber es steht zu bezweifeln, daß diese tatsächlich dahintersteckt, denn nach Form und Inhalt der Abmahnung (unprofessionell, unvollständig) kann diese so eigentlich nicht aus der Kanzlei eines deutschen Rechtsanwaltes stammen (eine Antwort auf eine entsprechende Anfrage bei der Kanzlei dürfte erst nach dem Wochenende eintreffen). Bereits vor einigen Tagen wurden per Briefpost gefälschte Abmahnungen im Namen der ebenfalls existierenden Kanzlei Robert Barber verschickt, wie die Kanzlei GGR Rechtsanwälte mitteilt.
In der neuen Abmahnwelle bleibt die Herkunft der angeschriebenen e-Mailadressen unklar, aber es kann als sicher gelten, daß diese weder vom jeweiligen Internetprovider, noch von einem der erwähnten Pornoportale stammen können.
Auch scheinen die Abzocker nicht auf der Höhe der Zeit bzgl. der Rechtsprechung zu sein, denn das bloße ansehen („streamen”) von Videos ist vollkommen legal, wie vor einigen Monaten durch ein Urteil des EuGH bestätigt wurde. Weiterlesen