Tag Archiv für GEMA

BGH hält Internetsperren für zulässig

Man kommt sich in diesem Lande immer mehr vor wie im Film „Und ewig grüßt das Murmeltier“. Wie ein Boomerang den man einfach nicht los wird, wenn man ihn wegwirft, kommen die immer gleichen Sachverhalte wieder und wieder auf die Tagesordnung, ohne daß es grundlegend neue Voraussetzungen dafür gibt. Alles dreht sich im Kreis, Dinge werden nie abgehakt. Vor einigen Wochen war es die Vorratsdatenspeicherung (die demnächst wieder kommt), gestern waren es nun die Internetsperren in Form von BGH-Urteilen und dann auch noch mit der Spannbreite an Schlagzeilen von „Gema scheitert mit Klage für Internetsperren“ (Golem) über „Illegale Musikdownloads: Bundesgerichtshof ebnet Weg für Netzsperren“ (Spiegel) und „Bundesgerichtshof schließt Netzsperren nicht aus“ (Zeit) bis zu „BGH erlaubt Internetsperren gegen Tauschbörsen“ (RP-Online). Die Urteile sind noch nicht öffentlich zugänglich, aber eine Pressemitteilung des BGH (Nr. 194/2015). Weiterlesen

Pyrrhussieg für die GEMA

In den letzten Tagen wurde an mehreren Stellen die Filehosterdämmerung in Deutschland heraufbeschworen und die GEMA strotzt in ihrer Presseerklärung vor Siegesstolz. Liest man sich aber die Presseerklärung des OLG Hamburg zu dieser Sache durch, wird dies schnell als Propaganda entlarvt.

Auch wenn sich bei Manchem allein schon durch das Auftauchen der Worte „Gerichtsurteil“ und „Hamburg“ in einem Satz die Nackenhaare sträuben mögen, so sieht es in diesem Falle etwas anders aus. Hier hat ein Gericht nicht nur seine Meinung geändert, sondern anscheinend sogar dem technischen Fortschritt und dem geänderten Nutzungsverhalten Rechnung getragen, denn es hat in seinem Urteil (Az. 5 U 87/09 vom 14.03.2012) festgestellt, daß in heutiger Zeit das bloße Hochladen von Daten jedweder Art auf Filehoster nicht mehr als Urheberrechtsverletzung im Sinne einer öffentlichen Zugänglichmachung angesehen werden kann. Dies ist eine 180° Kehrtwendung zu dem Urteil gegen die RapidShare AG aus dem Jahre 2008. Anders ausgedrückt, es ist jedem erlaubt auch urheberrechtlich geschütztes Material bei einem Filehoster hochzuladen, nur darf das Material nicht an Dritte verbreitet werden. Hier hat bei Gericht ein Erkenntnisfortschritt stattgefunden, der die technischen Gegebenheiten adäquat berücksichtigt. Zweifellos ist dieser Teil des Urteils ganz und gar nicht im Sinne der Content-Mafia. Weiterlesen