Tag Archiv für §166 StGB

Vor der eigenen Haustür kehren

Dem Deustchen Volke?

Knapp 130 Bundestagsabgeordnete haben neulich einen Brief an den Botschafter der Russischen Föderation unterzeichnet, in dem sie sich besorgt über den Umgang mit der Band „Pussy Riot“ zeigen. Initiiert wurde der Brief von den Abgeordneten Christoph Strässer (SPD), Marina Schuster (FDP), Frank Heinrich (CDU) und natürlich allen voran Volker Beck (Grüne).

Die mehrmonatige Untersuchungshaft und die hohe Strafandrohung empfinden wir als drakonisch und unverhältnismäßig. […] Die Verfassung der Russischen Föderation schützt die Kunstfreiheit gemäß Artikel 44 Absatz 1: „Jedem wird die Freiheit literarischer, künstlerischer, wissenschaftlicher, technischer und anderer Arten schöpferischer Tätigkeit sowie die Freiheit der Lehre garantiert.“ In einem säkularen und pluralistischen Staat dürfen friedliche Kunstaktionen – auch wenn sie als provokant empfunden werden können – nicht zu dem Vorwurf eines schweren Verbrechens und langzeitigen Verhaftungen führen.

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Es ist amtlich: Die katholische Kirche darf „Kinderficker-Sekte“ genannt werden

BERLIN — Gestern wurde im Blog Schockenwellenreiter bekannt gegeben, daß das Amtsgericht Tiergarten in Berlin die Eröffnung eines Hauptverfahrens nach §166 StGB gegen den Blogbetreiber abgelehnt hat, da der Ausdruck „Kinderficker-Sekte“ nicht geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, da durch die öffentlich bekannt gewordenen Fälle von Mißbrauchshandlungen an Kindern durch Mitarbeiter der katholischen Kirche das Vertrauen in die Institution katholische Kirche bereits stark geschädigt sei.
Diesen Ausgang des Verfahrens hat sich der Denunziant bestimmt anders vorgestellt.

Siehe auch:

  1. Neues vom Ayatollah von Köln
  2. „Die große heilige Inquisition vs. Schockwellenreiter (2)
  3. Ist der Ausdruck „Kinderficker-Sekte“ gegenüber der katholischen Kirche strafbar?

Ist der Ausdruck „Kinderficker-Sekte“ gegenüber der katholischen Kirche strafbar?

BERLIN — Wie bekannt wurde (Tweet, Schockwellenreiter mit Blasphemieparagrafen angeklagt, Die große heilige Inquisition vs. Schockwellenreiter (2)) hat die Staatsanwaltschaft Berlin gegen den Betreiber eines der bekannteren Blogs von Deutschland, den Schockwellenreiter, Anklage nach § 166 StGB, auch „Blasphemieparagraph“ genannt, erhoben, weil er im Verlaufe des knappen Artikels Neues vom Ayatollah von Köln zu Kardinal Joachim Meisner vom Juni d. J. die katholische Kirche als „Kinderficker-Sekte“ bezeichnet hat. Weiterlesen