BERLIN — Gestern wurde im Blog Schockenwellenreiter bekannt gegeben, daß das Amtsgericht Tiergarten in Berlin die Eröffnung eines Hauptverfahrens nach §166 StGB gegen den Blogbetreiber abgelehnt hat, da der Ausdruck „Kinderficker-Sekte“ nicht geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, da durch die öffentlich bekannt gewordenen Fälle von Mißbrauchshandlungen an Kindern durch Mitarbeiter der katholischen Kirche das Vertrauen in die Institution katholische Kirche bereits stark geschädigt sei.
Diesen Ausgang des Verfahrens hat sich der Denunziant bestimmt anders vorgestellt.
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