Tag Archiv für §90 StGB

Böhmermanns Dichtkunst

Es ist immer wieder erstaunlich, wie vordergründige Lappalien für Tage Politik und Presselandschaft einer Industrienation beschäftigen können, als ob es keinerlei andere Probleme gäbe. Ich spreche von der Aufregung um das Erdoğan-Gedicht von Jan Böhmermann.

Vorneweg, ich sehe die Sendung „Neo Magazin Royale“ nicht und habe auch erst nach der Aufregung um das Gedicht mir diese eine Sendung runtergeladen und komplett angesehen. Aus der Mediatehk und von YouTube ist sie ja recht schnell verschwunden, aber auf Vimeo (45 min, 450 MB) noch erhältlich.

Das Gedicht ist starker Tobak und es ist nachvollziehbar, warum der Angesprochene tobt wie Rumpelstilzchen, aber überschreitet es auch die Grenze des Erlaubten in der Meinungsfreiheit? Weiterlesen

Widerlicher Kriegshetzer

Joachim Gauck besteht nicht auf der Strafverfolgung des Die Linke Politikers Norbert Müller wegen dessen Meinungsäußerung „widerlicher Kriegshetzer“ auf Facebook über Gauck. Joachim Gauck ist mit dieser Entscheidung sicherlich gut beraten um die Angelegenheit nicht zum Kochen zu bringen, denn ein Kriegstreiber ist er zweifellos. Auch steht er in Regierungskreisen damit nicht alleine. Schon Horst Köhler sprach sich für mehr Kriegseinsätze aus, wie es es im Weißbuch der CDU niedergelegt war, allerdings mit der Begründung Handelswege schützen wollen. Mit Thomas Kleine-Brockhoff hat sich Gauck extra jemanden für seine Reden geholt, der streng auf amerikanischer Linie — ehemaliger Direktor des German Marshall Fund (GMF) — ist und nun mit anderer Begründung versucht die Deutschen auf mehr Kriegseinsätze einzuschwören, wobei die Vorgabe des Grundgesetzes, daß es sich bei der Bundeswehr um eine parlamentarische Verteidigungsarmee bei Angriffen auf das eigene Territorium oder das eines Bündnispartners handelt, außer acht gelassen wird. Joachim Gauck gehört meiner Meinung nach zu den mit Abstand schlechtesten Bundespräsidenten die wir je hatten, dagegen war der Schnorrer Wulff geradezu Gold. In seiner unreflektierten Nibelungentreue zu Amerika verharmlost er, immerhin ehemaliger Leiter der Stasiakten(-Gauck)-Behörde, die umfassende Ausspähung der Bundesbürger durch die Amerikaner, fordert aber mehr Kriegseinsätze in Weltgegenden wo wir weder etwas zu suchen haben, noch willkommen sind. Man muss sich bei Gauck immer öfter fragen in wessen Auftrag Gauck er eigentlich arbeitet.

In der Sache wäre aber vielleicht die Ermächtigung des Bundespräsidenten zur Strafverfolgung besser gewesen, um die Diskussion auf die angebliche Meinungsfreiheit in Deutschland zu lenken, da sich die Frage stellt, in wie weit die Existenz des §90 StGB (Verunglimpfung des Bundespräsidenten) in einer freiheitlichen Demokratie überhaupt eine Berechtigung hat. Es gibt keinen vernünftigen Grund, die irgendeinem Angestellten des Souveräns, ein solcher ist auch der Bundespräsident, dsbzgl. eine Besserstellung zugestehen sollte. Im Grunde wird mit diesem Paragrafen die feudale Majestätsbeleidigung nun als republikanische Präsidialbeleidigung fortgeführt und gehört somit ersatzlos gestrichen.

Vor der eigenen Haustür kehren

Dem Deustchen Volke?

Knapp 130 Bundestagsabgeordnete haben neulich einen Brief an den Botschafter der Russischen Föderation unterzeichnet, in dem sie sich besorgt über den Umgang mit der Band „Pussy Riot“ zeigen. Initiiert wurde der Brief von den Abgeordneten Christoph Strässer (SPD), Marina Schuster (FDP), Frank Heinrich (CDU) und natürlich allen voran Volker Beck (Grüne).

Die mehrmonatige Untersuchungshaft und die hohe Strafandrohung empfinden wir als drakonisch und unverhältnismäßig. […] Die Verfassung der Russischen Föderation schützt die Kunstfreiheit gemäß Artikel 44 Absatz 1: „Jedem wird die Freiheit literarischer, künstlerischer, wissenschaftlicher, technischer und anderer Arten schöpferischer Tätigkeit sowie die Freiheit der Lehre garantiert.“ In einem säkularen und pluralistischen Staat dürfen friedliche Kunstaktionen – auch wenn sie als provokant empfunden werden können – nicht zu dem Vorwurf eines schweren Verbrechens und langzeitigen Verhaftungen führen.

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