Stück für Stück vervollständigt sich das Bild der sich nicht an rechtstaatliche Prinzipien gebunden fühlenden Geheimdienste in den sogenannten westlichen Demokratien. Nun ist öffentlich geworden, daß der niederländische Inlandsgeheimdienst AIVD (Algemene Inlichtingen- en Veiligheidsdienst) gezielt Rechtsanwälte abhört.
Jeder Rechtsanwalt und andere (berufliche) Geheimnisträger die heute noch Dienste über das Internet offerieren ohne einen Schlüssel (PGP, S/MIME) für eine sichere Kommunikation anzubieten, handeln grob fahrlässig, gegen die Interessen ihres Mandanten und müssen sich dem Vorwurf des mutwilligen Mandantenverrats gefallen lassen, da sie eine grobe Verletzung ihrer Fürsorgepflicht begehen. Das rechtswidrige Handeln von Geheimdiensten gehört zwar ebenfalls unterbunden, was jedoch immer nur national erfolgt, kann aber nicht zur Entlastung der Berufsgeheimnistäger beitragen, da sie von der Abhörpraxis Kenntnis haben, jedoch keinen Versuch unternehmen die Kommunikation mit ihren Mandanen adäquat zu schützen.
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